Die Stiftung bezweckt, für Kinder, Eltern und Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Bern Hilfe anzubieten, insbesondere: für Alleinerziehende zusammen mit ihren Säuglingen und/oder Kleinkindern zur Sicherung von Wohnung, Betreuung und Pflege, in der erweiterten Mütter- und Väterberatung; für Säuglinge und Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten und Krankheiten somatischer, psychischer oder sozialer Art in ihrem sozialen Umfeld. Die durch die Stiftung angebotene Hilfe kann bestehen in: Naturalien, Leistungen finanzieller Natur, Unterstützung an Einzelpersonen. Die Stiftung kann im Rahmen des Stiftungszweckes entsprechende Einrichtungen errichten und betreiben sowie bestehende Einrichtungen unterstützen. Sie kann zur Befolgung von einzelnen Teilen des Stiftungszweckes auch weitere Stiftungen errichten. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet.
Die Stiftung bezweckt die finanzielle Ermöglichung oder Erleichterung der Behandlung kranker in der Schweiz wohnender Kinder in der Kinderklinik des Inselspitals. Der Stiftungsrat kann, sofern ein Kind wegen Platzmangels in der Kinderklinik keine Aufnahme findet, oder eine Verlegung aus dieser Klinik sich aus Platzmangel oder aus medizinischen Gründen aufdrängt, auch für die Behandlung in anderen öffentlichen Spitälern des Kantons Bern Beiträge gewähren. Der Stiftungsrat kann in besonderen Fällen kranken in der Schweiz wohnenden Kindern vorübergehend Hilfe leisten, und zwar auch dann, wenn sie sich nicht in der Kinderklinik oder in einem anderen Spital befinden. Solche Beiträge können insbesondere mit Blick auf das Schicksal eines Kindes, das von Krankheit und/oder Behinderung betroffen ist, gewährt werden. Im Interesse des kranken Kindes kann der Stiftungsrat Beiträge auch der Familie bzw. Angehörigen des kranken Kindes Beiträge gewähren. Der Stiftungsrat kann Massnahmen und Einrichtungen, die der Erhaltung der Gesundheit oder der Vorbeugung von Erkrankungen sowie der Versorgung bei psychisch und physisch belastenden Diagnosen von Kindern dienen, finanziell unterstützen. Die in den Ziffern 2.1 und 2.2 genannten Leistungen haben gegenüber den Leistungen nach den Ziffern 2.3 bis und mit 2.5 Priorität. In gleicher Weise haben Kinder mit Wohnsitz im Kanton Bern gegenüber Kindern ohne Wohnsitz im Kanton Bern Priorität. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke.
Die Stiftung bezweckt die ganzheitliche Entwicklung von Kindern, welche innerhalb der Herkunftsfamilien nicht angemessen gefördert oder in ihrer Entwicklung behindert werden. Zielgruppe sind dabei insbesondere normalbegabte verhaltensauffällige Kinder, normalbegabte Kinder aus schwierigem familiärem Umfeld, lernbehinderte Kinder sowie Kinder mit chronischen Krankheiten, die keine unmittelbare Spitalpflege erfordern. Die Stiftung ergreift und unterstützt alle Massnahmen, welche geeignet sind, diesen Kindern ein geeignetes Umfeld zu schaffen. Die Stiftung kann insbesondere Mittel für die Unterstützung von Kindern in konfessionell neutralen und von bestimmten pädagogischen Richtungen unabhängigen Einrichtungen bereitstellen, welche Kinder in überblickbare, familienähnliche Strukturen aufnehmen und die individuelle Förderung des Kindes sowie eine enge Zusammenarbeit mit den Herkunftsfamilien in den Vordergrund stellen. Die Stiftung kann Mittel für die Nachbetreuung von jungen Erwachsenen bereitstellen, sofern diese bis mindestens zu ihrem 18. Geburtstag und während mehrerer Jahre in einer Einrichtung im hiervor erwähnten Sinn betreut worden sind. Die Nachbetreuung kann insbesondere Massnahmen zur Begleitung der jungen Erwachsenen nach ihrem Austritt und die Mitfinanzierung von Anschaffungen oder Weiterbildungen umfassen. Die Stiftung kann in ausserordentlichen Fällen Mittel für den Betrieb und den Unterhalt von Einrichtungen bereitstellen, die Kinder im hiervor erwähnten Sinn aufnehmen. Die Stiftung kann in Härtefällen finanzielle Beiträge an die Finanzierung einer dem Stiftungszweck entsprechenden Platzierung einzelner Kinder leisten. Die Stiftung arbeitet mit anderen privaten und öffentlichen Institutionen mit gleichem oder ähnlichem Zweck zusammen, soweit diese von den zuständigen Behörden anerkannt sind. Die Stiftung erfüllt einen öffentlichen und gemeinnützigen Zweck und verfolgt - mit Ausnahme von wirtschaftlichen Betätigungen die unmittelbar und ausschliesslich auf die Unterstützung von hilfsbedürftigen Kindern im Sinne von Absatz 1 vorstehend gerichtet sind - keinerlei Erwerbszwecke.
Die Stiftung bezweckt: die Unterstützung und Förderung der Jugend im Ortsteil Wabern der Gemeinde Köniz; die Übernahme eines Baurechtsgrundstückes von der Gemeinde Köniz auf dem Areal der Villa Bernau mit dem darauf stehenden Gebäude (Chalet); die Sammlung der nötigen Mittel zur Sanierung des Chalets; die Renovation des bestehenden, teilweise unter Denkmalschutz stehenden Chalets; die Zurverfügungstellung des sanierten Gebäudes an die Trägerschaft der Villa Bernau mit der Auflage, dass die Betreiber der Villa Bernau das Chalet Piccola Bernau als "das Haus für Kinder" nutzen. Die beiden Wohnungen im Erdgeschoss bzw. Obergeschoss/ Dachgeschoss können - soweit keine unmittelbare Beanspruchung zur Erfüllung des Stiftungszweckes erfolgt - auch an Dritte vermietet werden, wobei Mietinteressenten, welche eine Beziehung zum "Haus für Kinder" haben, Vorrang verdienen. Die Stiftung ist uneigennützig und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
Adressen |
Hopfenweg 18
3007 Bern
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |