Jenner-Stiftung – Arbeitgeberprofil in der Schweiz

Beschreibung des Arbeitgebers

Die Stiftung bezweckt die finanzielle Ermöglichung oder Erleichterung der Behandlung kranker in der Schweiz wohnender Kinder in der Kinderklinik des Inselspitals. Der Stiftungsrat kann, sofern ein Kind wegen Platzmangels in der Kinderklinik keine Aufnahme findet, oder eine Verlegung aus dieser Klinik sich aus Platzmangel oder aus medizinischen Gründen aufdrängt, auch für die Behandlung in anderen öffentlichen Spitälern des Kantons Bern Beiträge gewähren. Der Stiftungsrat kann in besonderen Fällen kranken in der Schweiz wohnenden Kindern vorübergehend Hilfe leisten, und zwar auch dann, wenn sie sich nicht in der Kinderklinik oder in einem anderen Spital befinden. Solche Beiträge können insbesondere mit Blick auf das Schicksal eines Kindes, das von Krankheit und/oder Behinderung betroffen ist, gewährt werden. Im Interesse des kranken Kindes kann der Stiftungsrat Beiträge auch der Familie bzw. Angehörigen des kranken Kindes Beiträge gewähren. Der Stiftungsrat kann Massnahmen und Einrichtungen, die der Erhaltung der Gesundheit oder der Vorbeugung von Erkrankungen sowie der Versorgung bei psychisch und physisch belastenden Diagnosen von Kindern dienen, finanziell unterstützen. Die in den Ziffern 2.1 und 2.2 genannten Leistungen haben gegenüber den Leistungen nach den Ziffern 2.3 bis und mit 2.5 Priorität. In gleicher Weise haben Kinder mit Wohnsitz im Kanton Bern gegenüber Kindern ohne Wohnsitz im Kanton Bern Priorität. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke.

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Adressen
Bahnhofplatz 2
3011 Bern
Rechtsform Stiftung
Quelle Handelsregister