Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Die Absicht des Stifters, The Nature Conservancy, eine nach den Gesetzen des Bezirks Columbia, USA, gegründete und bestehende gemeinnützige Gesellschaft (nachfolgend der Stifter) ist die Förderung der ökologischen Wiederherstellung und die Verfolgung des Erhalts der Pflanzen, Tiere und natürlichen Lebensräume, die die Vielfalt des Lebens auf der Erde verkörpern, sowie der Meeresressourcen durch den weltweiten Schutz der Landflächen und Meere, die diese für ihr Überleben benötigen, insbesondere durch: die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Schutzes von Feuchtgebieten und des Habitatschutzes; die Bekämpfung der negativen Auswirkungen des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt sowie die Sicherstellung der Lebensmittel- und Trinkwassersicherheit; die Förderung des Wildtierschutzes; die Förderung der Bildung; und der Unterstützung von zweckdienlichen Programmen und Projekten im In- und Ausland. Die Stiftung ist gemäss ihrer Zweckbestimmung hauptsächlich in Europa, Afrika, Lateinamerika und Asien tätig. Die Stiftung kann auch Fundraising-Funktionen für verbundene Organisationen im Ausland durchführen.
Zweck der Stiftung ist die Initiierung und Unterstützung aller in Betracht kommender Massnahmen zum Schutz von Umwelt und Natur, insbesondere zur Erhaltung der Vielfalt von Fauna und Flora, im In- und Ausland. Der Stiftungszweck kann z.B. durch folgende Initiativen bzw. Fördermassnahmen verwirklicht werden: 1. Förderung wissenschaftlicher Untersuchungen des Verhaltens von Menschenaffen, insbesondere von Schimpansen, in Feldstudien, zu deren besseren Verständnis und besseren Behaltung. 2. Förderung entsprechender Schutzprogramme für verbliebene Lebensräume von Menschenaffen und Förderung von Schutzeinrichtungen und Schutzmassnahmen aller Art zur Erhaltung von Menschenaffen, insbesondere durch die Verbindung von Naturschutz mit Ausbildung und Förderung nachhaltiger Existenzgrundlagen in örtlichen Gesellschaften. 3. Förderung des weltweiten Lebensraumschutzes frei und insbesondere noch unberührt lebender Arten (Fauna und Flora, Land und Meer) zur Existenzsicherung künftiger Generationen aller Lebensarten, durch Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen aller Art, sowie Förderung von Untersuchungen und Studien zum Erhalt intakter Ökosysteme generell und weltweit. 4. Förderung von Wiederaufforstungsprogrammen generell, mit Schwerpunkt insbesondere in Gebieten zerstörter Tropenwälder in Afrika, sowie Förderung regenerativer Massnahmen zur Wiederherstellung ehemals intakter Ökosysteme (Land und Meer). 5. Förderung des Schutzes von und Hilfe für indigene Völker weltweit, insbesondere im Hinblick auf den nachhaltigen Eigenschutz ihrer Lebensräume. 6. Förderung von Bildungs- und Erziehungsprogrammen im Zusammenhang vorstehender Ziffern sowie im Bereich Umwelt- und Naturschutz und im Bereich humanitärer Hilfe zur Selbsthilfe generell und weltweit. 7. Verbreitung des Stiftungsgedankens in der Öffentlichkeit. "Förderung" ist die finanzielle, kulturelle und politische Unterstützung des Stiftungszwecks. Zur Erreichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung mit anderen Organisationen zusammenarbeiten und Projekte anderer Organisationen fördern. Die Stiftung kann ihren Zweck auch dadurch erfüllen, dass sie Mittel anderen, ebenfalls gemeinnützigen Organisationen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts überlässt, wenn deren statutarischer Zweck im Wesentlichen dem Zweck des Jane Goodall Institutes Schweiz - Stiftung für Forschung, Bildung und Umweltschutz entspricht. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
Die Stiftung verfolgt ausschliesslich gemeinnützige und insbesondere die folgenden Zwecke: Wildtierschutz und Biodiversitätsschutz durch Förderung und Massnahmen a) zum Schutz und Erhalt von Wildtierarten (besonders vom Aussterben bedrohte Spezies) und ihrer Lebensräume b) zum Schutz von Tieren aus dem illegalen Handel bzw. von Tieren in der Unterhaltungsindustrie c) zur Unterstützung von Menschen im Kontext des Biodiversitätsschutzes. Tierschutz durch Förderung bzw. Umsetzung von Massnahmen zum Schutz von Tieren in Notsituationen. Die Stiftung verfolgt ihre Zwecke international. Sie kann zur Erreichung der vorgenannten Zweckbereiche eigene Massnahmen, Projekte und Programme durchführen und die Zielregionen bestimmen. Sie kann dazu mit internationalen und lokalen Partnern auf nationaler und internationaler Ebene zusammenarbeiten. Der Stiftungsrat kann zu den genannten Zweckbereichen Prioritäten und Teilziele setzen. Die Stiftung verfolgt keine Erwerbs oder Selbsthilfezwecke. Die Stiftung kann Grundeigentum erwerben, vermieten, belasten, veräussern und sich daran beteiligen. Die Stiftung darf zur Erreichung ihres Zwecks weitere Organisationen errichten und sich an Organisationen beteiligen.
Die Stiftung bezweckt die langfristige Erhaltung bedrohter Ökosysteme sowie darin lebender bedrohter Arten. Die Stiftung a) fokussiert sich auf i) besonders artenreiche Lebensräume (sog. «Zielhabitate», wie z.B. Tropenwälder, Feuchtgebiete, Mangroven, Küsten, Flusssysteme und Konfliktzonen von Artenvielfalt und Zivilisation); ii) evolutionsgeschichtlich aussergewöhnliche Arten oder Schlüsselarten, die global existentiell bedroht sind (sog. «Zielarten»); iii) Zielhabitate und -arten, für welche aktuelle Schutzmassnahmen nicht genügen oder fehlen; b) sichert die langfristige Überlebensfähigkeit der Zielhabitate und -arten durch geeignete Schutzmassnahmen, Verhinderung der Verarmung von Zielhabitaten und Renaturierung bereits geschädigter Zielhabitate; c) unterstützt die Erhaltungszucht und Wiederauswilderung von Zielarten auf Basis wissenschaftlicher Evidenz; d) unterstützt naturkundliche Ausbildungsprogramme mit Fokus Ökosystem und Artenschutz sowie die Spezialausbildung von Wildhütern und anderem im Artenschutz tätigem Personal und e) arbeitet zusammen mit Behörden, Institutionen, Organisationen und Personen, die für die Erreichung des Stiftungszwecks wichtig sind. Die Stiftung darf im Interesse der Zweckverfolgung weitere Stiftungen errichten, Grundstücke im In- und Ausland erwerben, überbauen, umbauen, sanieren, belasten und veräussern sowie Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben und veräussern und Beteiligungen an Unternehmen übernehmen. Ebenso kann die Stiftung Artikel jeglicher Art, die den Stiftungszweck fördern, herstellen, vermarkten und verkaufen (sog. Merchandising), wobei die dadurch erzielten Nettoeinnahmen vollständig für den Stiftungszweck verwendet werden müssen. Zudem kann die Stiftung eine Mitgliederplattform zur Vernetzung von Naturschützern, Wissenschaftlern und potenziellen Spendern bereitstellen. 3. Der Stifter behält sich ausdrücklich das Recht gemäss Art. 86a ZGB zur Änderung des Zweckes oder der Organisation vor. 4. Vermögen und Erträge der Stiftung sind ausschliesslich deren Zweck gewidmet. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinen Erwerbszweck. 5. Die Stiftung ist im Rahmen ihrer Zweckbestimmung global tätig. Sie verfolgt ihren Zweck durch Ausrichtung finanzieller Beiträge an gemeinnützige, steuerbefreite Institutionen, Organisationen oder bedürftige Personen. Sie kann sich auch direkt an Projekten beteiligen oder Zielhabitate sowie jegliche Infrastruktur erwerben, die zur Erreichung des Zwecks dienlich sind. 6. Weitere Einzelheiten zum Stiftungszweck sind im Stiftungsreglement zu regeln.
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Löwenstrasse 20
8001 Zürich
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |