Die Stiftung ermöglicht Kindern und Jugendlichen des Kantons Bern durch Sport und Bewegung Erlebnisse, welche sich positiv auf ihre Gesundheit, ihr Wohlbefinden, ihr Selbstwertgefühl und ihre Sozialkompetenz auswirken. Weiter besteht der Zweck darin, kranken und erholungsbedürftigen minderjährigen Kindern in der Agglomeration von Bern nach Massgabe des Stiftungsreglements Erholungsaufenthalte zu ermöglichen. Der Stiftungsrat entscheidet über die Erweiterung des Kreises der Begünstigten; die Destinatäre können in Ausnahmefällen auch ausserhalb der Agglomeration von Bern ansässig sein. Die Stiftung verpflichtet sich, mindestens die Hälfte der jeweils verteilten Stiftungsgelder für kranke oder erholungsbedürftige Kinder zu verwenden bzw. diesen Kindern Erholungsaufenthalte zu ermöglichen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
Die Stiftung bezweckt primär die Förderung der sportlichen Betätigung der Jugend. Ein wesentlicher Aspekt dieser Unterstützung besteht darin, Schüler und Jugendliche in die Turnhallen zu bringen und dort sportlich zu beschäftigen. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Volksgesundheit und damit zur Prävention gegen die Bewegungsarmut, die zunehmende Fettleibigkeit und den möglichen Alkohol- und Drogenkonsum der heutigen Jugend geleistet werden. Die Stiftung unterstützt aber auch den leistungsorientierten Nachwuchssport und hilft damit jungen Spielern, ihre sportlichen und beruflichen Ziele zu erreichen. Sie trägt dazu bei, dass Nachwuchstalente ihr sportliches Potential möglichst optimal ausschöpfen können und fördert damit die Entwicklung einer positiven, leistungsbereiten und sozialkompetenten Jugend. Die Stiftung unterstützt insbesondere den Schüler- und Jugend-Handball in der Region Bern sowie spezielle Projekte für die Förderung von Nachwuchstalenten im Handball. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der Region Bern tätig.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der sportlichen Aktivität und der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen mit dem Ziel, die Kinder und Jugendlichen zu aktivieren, deren Lebensfreude und Durchhaltewillen zu stärken, Hilfsbereitschaft zu einer Selbstverständlichkeit und Kameradschaft erlebbar zu machen. Zur Erreichung dieses Zwecks können insbesondere: Anlässe durchgeführt werden, um Kinder und Jugendliche für Sport und Bewegung zu begeistern; Projekte und Organisationen auf dem Gebiet des Kinder- und Jugendsports und der Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen finanziell unterstützt werden; Programme zur Gesundheitsvorsorge und Sportanlässe zugunsten von Kindern und Jugendlichen finanziell unterstützt werden; Aktionen organisiert werden, deren Ziel das Sammeln von Geldern zugunsten der Stiftung ist. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der ganzen Schweiz tätig. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.
Die Stiftung bezweckt die Förderung des Fussballs im Generellen sowie die Unterstützung von Nachwuchsspielern und -spielerinnen im Kanton Bern im Besonderen. Die Stiftung unterstützt des Weiteren den leistungsorientierten Nachwuchssport und hilft jungen Athletinnen und Athleten, ihre sportlichen und beruflichen Ziele zu erreichen. Sie trägt dazu bei, dass Nachwuchstalente ihr sportliches Potenzial möglichst optimal ausschöpfen können und fördert damit die Entwicklung und Integration einer positiven, leistungsbereiten, dynamischen und sozialkompetenten Jugend. Die Stiftung kann den jungen Athletinnen und Athleten finanzielle Beiträge gewähren zur Deckung oder Minderung ihrer Unkosten wie namentlich Material, Schule, Unterkunft oder sonstige Ausgaben, u.a. auch zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes. Als unterstützungsberechtigte Nachwuchsathleten gelten dabei Spieler, welche vom Alter her noch im Juniorenbereich spielberechtigt sind. Die Stiftung kann Beiträge an Vereine, Organisationen und Institutionen, welche in der Förderung von talentierten jungen Nachwuchsspielern tätig sind, gewähren. Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung zudem Liegenschaften erwerben, betreiben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen, welche mittelbar und unmittelbar dem Stiftungszweck dienen. Die Stiftung kann ferner Förderleistungen im ganzen Bereich des leistungsorientierten Nachwuchsfussballs - inkl. Forschung, Lehre und Prävention - erbringen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke.
Adressen |
Bundesgasse 18
3011 Bern
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |