Hauptzweck der Stiftung ist die Unterstützung von Jugendlichen, die in wirtschaftlicher Not leben oder auf andere Weise unterprivilegiert sind, insbesondere in den Entwicklungs- und Schwellenländern. Ein weiterer Zweck der Stiftung ist darüber hinaus die direkte und indirekte Förderung des Gemeinwohls im weitesten Sinne im In- und im Ausland. Er bezieht sich auf folgende Bereiche: Sozial-Humanitäres: Bekämpfung von Armut und Hunger; Versorgung mit Trinkwasser, Nahrung und Unterkunft; medizinische Versorgung. Kultur: Förderung und Unterstützung der Kultur, Kunst, Literatur, Musik, Geisteswissenschaften, Film sowie Denkmalpflege. Wissenschaft: Förderung und Unterstützung in gemeinnütziger Weise von Aktivitäten in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Gesundheitswesen. Ökologie: Förderung und Unterstützung von Institutionen, Personen und Projekten, welche sich in gemeinnütziger Weise zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung unter Berücksichtigung des Umweltschutzes engagieren. Bildung: Vermittlung einer elementaren Ausbildung an junge Menschen sowie die Weiterbildung und die Hinführung zum verantwortungsbewussten Handeln in globaler Perspektive. Medizin: Förderung der öffentlichen Gesundheit und die medizinische Forschung und Entwicklung. Tierschutz: Förderung des Wohls und der Schutz der Tiere. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
Die Stiftung dient der gemeinnützigen Förderung der Adliswiler Jugend und bezweckt Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland oder die Gewährung von Hilfemassnahmen bei persönlicher Notlage, die durch die öffentliche Sozialhilfe nicht abgedeckt werden können. Die Förderung der Jugendlichen kann sich auf Belange des Intellekts, der Kunst, des Handwerks oder auch auf andere Belange beziehen und umfasst ebenfalls die Förderung kreativer Projekte. Der Stiftungsrat kann auch Institutionen finanziell unterstützen, deren Tätigkeiten dem Stiftungszweck gemäss Absatz 1 entsprechen, sofern eine personelle Verbindung zu einem oder mehreren Adliswiler Jugendlichen besteht. Der Stiftungsrat kann zudem Kinder unterstützen, indem er Organisationen, die sich um die Belange der Kinder kümmern (wie z.B. Kinderkrippen, Elternvereine oder ähnliche), bei deren Vorhaben und Projekten unterstützt.
Die Stiftung dient dem Zweck in der Schweiz und weltweit wohltätige Zwecke zu verfolgen und Menschen in Not wieder zu einem unabhängigen Leben zu verhelfen: Die Stiftung kann insbesondere; a) Sozialhilfe durch Organisation von Essensausgaben für bedürftige Personen und / oder Personen mit schweren materiellen Nöten (z.B. Flüchtlingen) und / oder geistlichen Bedürfnissen. Altersheime und/oder Heime für Waisenkinder, oder Kinder mit gossen Mängeln körperlicher oder affektiver Art, Zentren und /oder Hilfe für Zentren, die sich Behinderten widmen, oder der Rehabilitation von Drogen und Alkoholabhängigen; b) Geistliche Hilfe durch ganzheitliche Zuwendung jeder in Not geratenen Person; c) Intellektuelle Hilfe: Durch die Schulung des Geistes in Kunst und Berufen, die eine Eingliederung in das berufliche oder handwerkliche Umfeld oder als selbstständig Erwerbende ermöglichen, der Verwaltung des zur Verfügung stehenden Geldes und die Sorge um die Familie. Sie kann ihre Tätigkeit auf andere Bereiche ausdehnen, soweit diese mit dem vorgenannten Zweck in Übereinstimmung stehen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinen Erwerbszweck.
Die Stiftung bezweckt die Schaffung und Unterstützung von Einrichtungen und Institutionen zugunsten von Kindern und heranwachsenden Jugendlichen in Staaten mit hoher Armut oder in Staaten, die aus anderen Gründen diesen Menschen die notwendige Unterstützung und Förderung nicht zuteil kommen lassen können. Die Stiftung bezweckt, Kinder in Not zu einer Verbesserung ihrer Lebenssituation zu verhelfen und ihnen eine geschützte und sichere Kindheit zu ermöglichen. Zu diesem Zweck schafft und unterstützt die Stiftung Institutionen, die die für die geistige und körperliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen notwendigen Güter, Hilfsmittel und Dienstleistungen bereitstellen. Insbesondere sollen durch die Unterstützung die hilfsbedürftigen Kinder und Jugendliche mit ausreichend Nahrung und Kleidung versorgt und eine ausreichende medizinische, und schulische Betreuung sowie Berufsbildung gewährleistet werden, um den jungen Menschen die Chancen für den Start ins Leben zu verbessern. Die Stiftung kann Geldleistungen, Sachleistungen sowie Beratung und Unterstützung durch eigene Fachkräfte leisten. Sie kann weitere bestehende Institutionen und Projekte von anderen Trägern im Rahmen des Stiftungszweckes unterstützen. Die Stiftung bezweckt die Förderung des Natur- und Umweltschutzes. Diesen Zweck will sie im Besonderen erreichen durch Unterstützung von Institutionen und Personen sowie deren Projekte, die der Erhaltung der Natur und der Verbesserung der Umwelt dienen. Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Projekte selbst durchführen. Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von humanitären Aktivitäten; finanzielle Beteiligung an Nothilfeprojekten, die auf Sofortmassnahmen und/oder Abdeckung der Grundbedürfnisse von notleidenden Menschen ausgerichtet sind; ferner Unterstützung von Projekten zum Schutz und der Förderung der Menschenrechte.
Adressen |
Bahnhofstrasse 16
8001 Zürich
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |