Freiwillige Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Firma sowie des verbliebenen Destinatärbestandes der Wohlfahrtsstiftung der Gebr. Wüest AG, Luzern, sowie deren Angehörige und Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod; Unterstützung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit; Leistung von Beiträgen im Sinne von Art. 331 Abs. 3 OR aus vorgängig hierfür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Mitteln an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen sich die Firma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.
Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firmen Wüest & Cie. AG, Bauunternehmung, Nebikon, in Nebikon (inkl. Zweigniederlassungen Zofingen und Olten), der Achermann AG, Bauunternehmung, Buochs, sowie der übrigen unter der Wüest Nebikon Holding AG, in Nebikon, zusammengeschlossenen Firmen, ihre Angehörigen und Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Todes oder in den letzten Jahren vor seinem Tod in erheblichem Umfang gesorgt hat; weitergehende, über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausreichende Vorsorge, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; Anschluss des Personals von anderen Betrieben, die mit der Firmen-Gruppe finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, sofern der Stiftung von diesen Betrieben die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt wurden; Erbringung der Beiträge der angeschlossenen Firmen aus Mitteln der Stiftung, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet und gesondert ausgewiesen worden sind.
Freiwillige Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und ihr nahestehenden Unternehmen sowie für deren Angehörige und Hinterlassene durch Gewährung von Unterstützungsleistungen in Notlagen, insbesondere infolge Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; Gewährung weiterer Leistungen, wie beispielsweise Leistungserhöhungen für Arbeitnehmer der Übergangsgeneration, die noch nicht in den Genuss der vollen Leistungen der gesetzlichen beruflichen Vorsorge kommen, zur wirtschaftlichen Sicherung der erwähnten Vorsorgenehmer bei Alter, Tod und Invalidität; Beiträge und Zuwendungen an andere dem Stiftungszweck dienende, steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen die Stifterfirma oder ihr nahestehende Unternehmen angeschlossen sind oder die von diesen errichtet wurden; insbesondere Leistung von Beiträgen im Sinne von Art. 331 Abs. 3 OR aus vorgängig hierfür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Mitteln an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen.
Freiwillige berufliche Vorsorge zugunsten der Angestellten der Estermann AG (CH-100.3.012.160-5) und der Estermann Holding AG (CH-100.3.028.323-1), mit Sitz in Geuensee, und deren Angehörigen sowie der Angestellten der mit dieser Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmen sowie für deren Angehörige; freiwillige Zuwendungen bei a) dauernder verminderter Arbeitsfähigkeit infolge Alters und Krankheit; b) dauernder totaler Arbeitsunfähigkeit infolge Alters oder Krankheit; c) dauernder totaler Invalidität infolge Unfalls, sofern die Versicherungsgesellschaft hierfür ungenügend oder nicht aufkommt; d) Tod der Angestellten; Zuwendungen an andere, steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen die Stifterfirma oder ihr nahe stehenden Unternehmen angeschlossen sind oder die von diesen errichtet wurden.
Adressen |
Vorstatt 35
6244 Nebikon
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |