Der Zweck der Stiftung besteht in der Verbesserung der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Electrolux Professional AG (nachstehend Firma genannt) sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch - die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer, - die Erbringung von Leistungen wie z.B. zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen, sowie beispielsweise Finanzierung einer höheren Verzinsung der Altersguthaben, Finanzierung von Teuerungszulagen auf die Renten, Finanzierung von Kompensationsmassnahmen bei Senkung des Umwandlungssatzes oder Abfederung der Senkung des technischen Zinssatzes. Weiter bezweckt die Stiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Insbesondere Finanzierung von vorzeitigen Pensionierungen, Aufstockung der Arbeitslosenentschädigung, Übernahme von Umschulungs- oder Weiterbildungskosten oder Aufstockung der Kurzarbeitsentschädigung.
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Mitarbeiter der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen (nachstehend nahestehende Unternehmen genannt) sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen durch Gewährung von Unterstützungsleistungen in Notlagen, insbesondere infolge Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung kann zur wirtschaftlichen Sicherung der erwähnten Vorsorgenehmer bei Alter, Tod und Invalidität im Rahmen der Gleichbehandlung weitere Leistungen gewähren, wie beispielsweise Leistungserhöhungen für Arbeitnehmer der Übergangsgeneration, die noch nicht in den Genuss der vollen Leistungen der gesetzlichen beruflichen Vorsorge kommen. Sofern solche weiteren Leistungen gewährt werden, erlässt der Stiftungsrat diesbezüglich reglementarische Bestimmungen (Reglement, Richtlinien, ausnahmsweise Beschluss). Diese sind der Aufsichtsbehörde zur Prüfung einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes oder Teilen davon kann die Stiftung Versicherungsverträge zugunsten der Destinatäre oder Teilen davon abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Im Rahmen des Stiftungszweckes kann eine Vorsorge für leitende Mitarbeiter der Stifterfirma oder ihr nahe stehenden Unternehmen getroffen werden. Die Stiftung kann auch Zuwendungen an andere, dem Stiftungszweck dienende, steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen machen, denen die Stifterfirma oder ihr nahe stehende Unternehmen angeschlossen sind oder die von diesen errichtet wurden; im Rahmen von Art. 331 Abs. 3 OR können insbesondere auch Arbeitgeberbeiträge der Stifterfirma oder der ihr nahe stehenden Unternehmungen finanziert werden. Es dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu denen die Stifterfirma oder ihr nahe stehende Unternehmen gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind oder die sie zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichten (wie Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke, usw.).
Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung von Vorsorgeleistungen an die Arbeitnehmer der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie deren Angehörige und Hinterbliebene in Fällen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität und Arbeitslosigkeit oder allgemeiner Notlage. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch: a. Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod. b. Einbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer. Die Stiftung bezweckt ausserdem die Finanzierung und Leistung von Beiträgen der Stifterfirma (sowie mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen) an steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, denen sich die Stifterfirma angeschlossen hat oder die sie selbst errichtet hat. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Rechte der bisherigen Destinatäre müssen gewahrt werden.
Freiwillige Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und ihr nahestehenden Unternehmen sowie für deren Angehörige und Hinterlassene durch Gewährung von Unterstützungsleistungen in Notlagen, insbesondere infolge Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; Gewährung weiterer Leistungen, wie beispielsweise Leistungserhöhungen für Arbeitnehmer der Übergangsgeneration, die noch nicht in den Genuss der vollen Leistungen der gesetzlichen beruflichen Vorsorge kommen, zur wirtschaftlichen Sicherung der erwähnten Vorsorgenehmer bei Alter, Tod und Invalidität; Beiträge und Zuwendungen an andere dem Stiftungszweck dienende, steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen die Stifterfirma oder ihr nahestehende Unternehmen angeschlossen sind oder die von diesen errichtet wurden; insbesondere Leistung von Beiträgen im Sinne von Art. 331 Abs. 3 OR aus vorgängig hierfür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Mitteln an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen.
Adressen |
Allmendstrasse 28
6210 Sursee
|
---|---|
Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |