Die Stiftung bezweckt, Menschen zu fördern, die aufgrund ihrer Lebensumstände ihre Talente nicht entfalten können, insbesondere ihnen eine Ausbildung zu ermöglichen und/oder sie bei der beruflichen und sozialen Integration zu unterstützen. Gefördert werden in erster Linie Men-schen, die von Flucht oder Gewalterfahrungen betroffen oder aus anderen Gründen durch schwierige Lebenssituationen benachteiligt sind. Die Stiftung kann zudem Aktivitäten, Projekte und Initiativen unterstützen, die ein verantwor-tungsbewusstes, ganzheitliches, nachhaltiges und sozial gerechtes Denken und Handeln för-dern und damit zur Potentialentfaltung und Weiterentwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Politik beitragen. Die Stiftung kann selbst ein Hilfswerk unterhalten oder bereits bestehende Institutionen unter- stützen, die denselben oder einen ähnlichen Zweck verfolgen. Unterstützt werden nur Institu-tionen, die ihren Sitz oder ihre Niederlassung in der Schweiz haben und einen gemeinnützigen Zweck verfolgen. Die Unterstützung kann auch darin bestehen, dass die Stiftung für die Errei- chung oder Unterstützung des Stiftungszweckes selber Liegenschaften erwirbt, baut oder mie-tet. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und ist nicht gewinnorientiert
Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter, ist nicht gewinnorientiert und verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sie bezweckt die Förderung und Entwicklung von Menschen in der ganzen Schweiz und in Entwicklungs- und/oder Schwellenländern sowie ausnahmsweise in den Ländern der Europäischen Union (EU) in ihrem Bestreben, durch selbständige, eigenverantwortliche Tätigkeit eine wirtschaftliche, künstlerische oder soziale Existenzgrundlage zu schaffen, auch mit dem Ziel, sich durch Eigeninitiative von Unterstützungsleistungen durch die Allgemeinheit zu befreien. Die Hilfe soll die Eigenständigkeit und Selbständigkeit der jeweiligen Destinatäre fördern und deren Selbstwertgefühl steigern. Ein Schwerpunkt liegt in der Entwicklung von Massnahmen zur beruflichen, sozialen und künstlerischen Integration. Die Stiftung kann jedes Rechtsgeschäft tätigen, das dem Stiftungszweck direkt oder indirekt dient. Sie ist berechtigt, im Rahmen ihres Zweckes weitere Stiftungen im In- und Ausland zu errichten und mit in- und ausländischen Stiftungen mit ähnlichen Zwecken gemeinsame Projekte zu verfolgen.
Die Stiftung bezweckt gemeinnützige Tätigkeiten in den Bereichen Sport, Soziales, Bildung, Kultur und Wissenschaft. Dazu will die Stiftung finanzielle Mittel beschaffen und im Einzelnen wie folgt verwenden: Im Bereich Sport sollen u.a. Nachwuchs, Amateure und Mannschaften unterstützt werden oder andere Organisationen, die diesen Zweck in gemeinnütziger Weise verfolgen. Die Stiftung will sich des Weiteren sozial betätigen und u.a. Bedürftigen im Kanton Zug helfen oder Sozialprojekte anderer Organisationen unterstützen. Im Bereich Bildung will die Stiftung u.a. Stipendien ermöglichen und Bildungsprojekte u.a. evtl. Universitäten/Hochschulen fördern. Die Stiftung will sich auch kulturellen Projekten annehmen, solche unterstützen und fördern. Schliesslich will die Stiftung Mittel zur Förderung von Projekten in den Bereichen Gesundheit und Umwelt einsetzen. Zu diesem Zweck schafft und unterstützt die Stiftung geeignete Anlagen und Institutionen oder richtet Beiträge aus an bereits bestehende Institutionen mit gleichartiger Zielsetzung sowie auch direkt an einzelne Personen oder Personengruppen.
Die Stiftung bezweckt, Organisationen und Institutionen im Inland und ausnahmsweise auch im Ausland zu unterstützen, die sich für hilfs- und ratbedürftige Personen einsetzen; sie kann bedürftige Personen auch direkt unterstützen, sofern deren Bedürftigkeit festgestellt wurde. Vergabungen ins Ausland sollen nur in Ausnahmefällen wie z.B. bei Naturkatastrophen erfolgen; allgemeine Not in notleidenden Ländern oder an Organisationen, welche entsprechende Projekte unterstützen, sollen nicht unterstützt werden (Ausnahme: Médecins Sans Frontières), es sei denn, eine Schweizerin oder ein Schweizer engagieren sich vor Ort persönlich, um Not zu lindern. Auch sollen keine Beiträge für medizinische Forschung, Kunst und Kultur gesprochen werden. Im Vordergrund stehen Vergabungen - an Organisationen, welche notleidende Personen in der Schweiz unterstützen - an alleinerziehende Mütter/Väter, indem ihnen z.B. die Kinderbetreuung während eines Erholungsurlaubs finanziert wird oder sonst ausbleibende Ferien ermöglicht werden - zur Linderung menschlicher Not, soweit keine staatliche Unterstützung erfolgt - an alte - hilfsbedürftige Menschen - an Personen, welche kurz vor der Pensionierung die Stelle verlieren und deshalb in Not geraten - an unbemittelte Jugendliche, junge Erwachsene, Invalide, Gebrechliche oder an alleinerziehende Mütter für Aus- und Weiterbildung - an Personen - vor allem Mädchen und Frauen-, welche aufgrund psychischer oder physischer häuslicher Gewalt auf Hilfe angewiesen sind (auch Frauen- und Männerhäuser für Gewaltopfer) - an in Not geratene Familien.
Adressen |
Weinbergstrasse 29
8006 Zürich
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |