Die Stiftung ist eine soziale Dienstleistungsorganisation zugunsten der Alters- und Pflegeheime Grosshöchstetten und Beitenwil. Sie bezweckt das Wohl der älteren Menschen zu erhalten und zu fördern, insbesondere Wohn- und Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen zu schaffen, halten und/oder und zu führen bzw. zu fördern und zu unterstützen; Dienstleistungen und Einrichtungen zur Erhaltung und Förderung der Selbständigkeit der älteren Menschen. Die Stiftung ist Trägerin (Mehrheitsaktionärin) der Landblick AG, welche ein Alters- und Pflegeheim mit den Standorten Grosshöchstetten und Beitenwil betreibt, und ist in deren Verwaltungsrat mit einem Sitz vertreten. Sie kann sich auch an anderen Institutionen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung beteiligen, sich mit solchen vernetzen, kooperieren und/oder fusionieren. Die Stiftung kann zudem dazu beitragen, die Anliegen der älteren Menschen in der Öffentlichkeit zu vertreten. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung vor allem für die älteren Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden des Verwaltungskreises Bern-Mittelland sowie für den ganzen Kanton Bern tätig. Sie kann alle Rechtsgeschäfte eingehen und Handlungen vornehmen, die ihrer Zwecksetzung direkt oder indirekt dienen, namentlich auch Grundstücke erwerben, veräussern, belasten, mieten oder vermieten sowie Personal einstellen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Die Stiftung verfolgt keinen Erwerbszweck.
Die Stiftung bezweckt - ergänzend zu bestehenden Institutionen - die Beratung, Information und Förderung von Seniorinnen und Senioren im Gebiet der Stadt Bern (vorwiegend in Bern West: Bümpliz, Bethlehem, Brünnen, Riedbach, Ober- und Niederbottigen) und der umliegenden Gemeinden. Dies insbesondere in den Bereichen: Wohnen im Alter, Gesundheit im Alter, Sicherheit im Alter, Aktive Lebensgestaltung im Alter, Finanzielle Unterstützung im Alter. Sie unterstützt gemeinnützige Institutionen bei der Erfüllung ihres Zwecks oder erbringt diese gemeinnützigen Leistungen selbst. Insbesondere unterstützt sie den Verein für die Betreuung Betagter in Bümpliz in seinen gesellschaftlichen und wohltätigen Aktivitäten. Die Stiftung kann ihrem Zweck dienende Beteiligungen halten und neue solche eingehen. Sie kann Grundstücke (Eigentum oder Baurechte) halten und neue solche erwerben, Grundstücke verwalten, veräussern und mit dinglichen Rechten belasten oder davon befreien. Die Stiftung verfolgt in der Vermögensverwendung ausschliesslich gemeinnützige Ziele und ist politisch und konfessionell neutral. Zur Förderung des Zwecks und für die Erfüllung gemeinnütziger Aufgaben sind wirtschaftliche Tätigkeiten möglich und erwünscht.
Die Stiftung bezweckt: die Errichtung und den Betrieb eines Alters- und Pflegeheims in Ittigen; das Beschaffen und zur Verfügung stellen (vermieten) von Wohnraum an betagte, behinderte und sozial benachteiligte Personen in den Gemeinden Ittigen und Bolligen sowie, unter bestimmten Voraussetzungen, die Gewährung von Mietzinszuschüssen. Zur Erreichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Neubauten auf eigenem Land oder im Baurecht erstellen, Liegenschaften mieten oder kaufen, bestehende Gebäude umbauen und für die Zwecke der Stiftung verwenden. Sie kann mit Dritten für bestehende Gebäude einen Mietvertrag abschliessen und die Betriebsführung ihrer Alters- und Pflegeheime damit auf Dritte übertragen. Ebenfalls kann die Stiftung die Verwaltung der vermieteten Wohneinheiten an Dritte übertragen. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in den Gemeinden Bolligen und Ittigen tätig. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
Zweck der Stiftung ist der Betrieb eines Alters- und Pflegeheims in der Gemeinde Rüegsau zur Pflege und Betreuung älterer Menschen. Die Institution kann ihre angestammten und weitere Dienstleistungen auch zugunsten älterer Menschen erbringen, welche nicht direkt im Heim wohnen. Die Stiftung erfüllt eine im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe, arbeitet ausdrücklich auf gemeinnütziger Basis und erstrebt keinen Gewinn. Allfällige Betriebsüberschüsse sind im Interesse des Heims und für die Erhaltung, Verbesserung und Erneuerung der lnfrastruktur (Anlagen und Bauten) zu verwenden. Die in persönlicher und finanzieller Hinsicht gestellten Voraussetzungen für die Aufnahme in das Alters- und Pflegeheim sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften in einem Reglement festzulegen. In erster Line sollen aber Bewohner aus den Gemeinden Rüegsau und Hasle b. Burgdorf sowie aus deren nächster Umgebung berücksichtigt werden.
Adressen |
Erlessenweg 23
3506 Grosshöchstetten
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |