(1) Die Stiftung ist gemeinnützig und bezweckt den Ersatz der zur Zeit der Stiftungserrichtung bestehenden Fahrnisbaute Kuppel im Nachtigallenwäldeli in Basel durch einen permanenten Neubau im Baurecht (im Weiteren «Kuppel») im Gebiet des Nachtigallenwäldelis, sowie dessen Unterhalt. (2) Darüber hinaus bezweckt die Stiftung die Erstellung von Bandproberäumen im Untergeschoss der Kuppel, welche durch den RFV Basel zu Vorzugskonditionen genutzt werden können, wobei dafür ein vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt zugesprochener Investitionskostenbeitrag zur Verfügung steht. (3) Weiter bezweckt die Stiftung den Betrieb der Kuppel mit dem Ziel der Förderung und Unterstützung eines vielseitigen Kulturprogramms in dem Gebäude der Kuppel mit dem Schwerpunkt der nichtkommerziellen Jugend- und Alternativ-Kultur. Darüber hinaus kann die Stiftung kulturelle Organisationen jeglicher Art ideell oder beratend unterstützen. (4) Zur Erreichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Grundstücke erwerben, Baurechts-,. Nutzniessungs- und Mietverträge abschliessen, Bauten erstellen, Verpflichtungen eingehen, insbesondere Darlehen und Hypotheken aufnehmen, Schenkungen annehmen, sowohl kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Anlässe organisieren, in diesem Zusammenhang Dienstleistungen erbringen und mit anderen Organisationen und Personen zusammenarbeiten, die den Stiftungszweck unterstützen.
Die Stiftung fördert den Erhalt und die Pflege von erhaltenswerten Bauten und Anlagen jeden Alters im Kanton Baselland. Ausnahmsweise kann sie auch ausserhalb des Kantons in der ganzen Schweiz tätig werden. Sie fördert das Verständnis weiter Bevölkerungskreise für die Pflege des gebauten Erbes. Sie richtet ihre Tätigkeiten so weit wie möglich nach Grundsätzen aus, die sich an Kriterien der Denkmalpflege orientieren. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung insbesondere: erhaltenswerte Bauten übernehmen, die der Stiftung zur Sicherung einer zukünftigen Denkmalpflege-gerechten Nutzung übertragen werden; gefährdete Bauten und Anlagen erwerben, restaurieren und allenfalls veräussern, um diese einer Denkmalpflege-gerechten Nutzung zuzuführen; Dritte bei Massnahmen zum Erhalt spezieller Bauten finanziell oder sonstwie unterstützen; mit anderen zielverwandten Organisationen und Behörden zusammenarbeiten und/oder solche unterstützen; Preise für besondere Leistungen im Zusammenhang mit Erhalt und Pflege historischer Bausubstanz, auch im Zusammenhang mit guter Baukultur verleihen; historisches Baumaterial und andere historisch erhaltenswerte Güter zur denkmalgerechten Wiederverwertung bergen und im Sinne der Denkmalpflege instand stellen lassen; darauf hinwirken, dass Denkmalschutz und gute Baukultur auch auf politischer Ebene umgesetzt werden; Öffentlichkeitsarbeit durch Publikationen, Anlässe etc. betreiben; überhaupt alles tun, um den Belangen des Denkmalschutzes und der guten Baukultur mehr Nachachtung zu verschaffen.
Die Stiftung bezweckt die Organisation, Finanzierung und Verwaltung des Sinfonieorchester Basel (nachstehend kurz: SOB). Die Stiftung organisiert eigene Konzerte mit dem SOB und seinen verschiedenen Formationen. Im Weiteren stellt die Stiftung das SOB und seine verschiedenen Formationen prioritär dem Theater Basel nach Massgabe des entsprechenden Nutzervertrags sowie weiteren Konzertveranstaltern gegen Entgelt zur Verfügung. Zudem fördert die Stiftung die Vermittlung im Musikbereich sowie generell das gesellschaftliche und kulturpolitische Bewusstsein in Bezug auf klassische und zeitgenössische Orchester- und Ensemblemusik. Die Stiftung kann mit Dritten aus dem Bereich der Musik und mit Veranstaltern aus anderen Bereichen der Kultur zusammenarbeiten. Die Stiftung fördert Produktionen des SOB, die in jeder möglichen Form elektronisch aufgezeichnet werden können. Die Stiftung kann Immaterialgüter, namentlich Nachbarrechte an den Interpretationen des SOB erwerben und in jedem rechtlich zulässigen Sinne in den Medien verwerten.
Die Stiftung verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke. Die Stiftung ist parteipolitisch und weltanschaulich nicht gebunden. Sie ist nicht gewinnorientiert und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Die Stiftung bezweckt die Förderung künstlerischer, wissenschaftlicher und pädagogischer Projekte und Programme in Musik und bildender Kunst in der Schweiz und im Ausland. Sie strebt Kooperationen mit bereits bestehenden, auf diesen Gebieten tätigen Institutionen an (mögliche Zusammenarbeit zum Beispiel mit der Paul Sacher Stiftung oder dem Tinguely Museum, Basel). Die Zuwendungen können für Aufführungen, Stipendien, Ausstellungen, Präsentationen und Ähnliches wie auch für konkrete Projekte, wie zum Beispiel Buch-, Ton- oder Filmpublikationen, gesprochen werden. Im Weiteren bezweckt die Stiftung die Förderung der Heran- und Fortbildung des künstlerischen Nachwuchses auf dem Gebiet der Musik und der bildenden Kunst durch Leistung finanzieller Beiträge zur Aus-, Fort- und Weiterbildung; auch eine direkte Unterstützung von Musikern und Künstlern kann ermöglicht werden. Die Ausrichtung von Leistungen, in welcher Form auch immer, an die Stifterin, deren Familie oder nahestehende Personen ist ausgeschlossen.
Adressen |
Nachtigallenwäldeli 9
4051 Basel
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |