Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung von Vorsorgeleistungen an die Arbeitnehmer der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie deren Angehörige und Hinterbliebene in Fällen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität und Arbeitslosigkeit oder allgemeiner Notlage. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch: a. Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod. b. Einbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer. Die Stiftung bezweckt ausserdem die Finanzierung und Leistung von Beiträgen der Stifterfirma (sowie mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen) an steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, denen sich die Stifterfirma angeschlossen hat oder die sie selbst errichtet hat. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Rechte der bisherigen Destinatäre müssen gewahrt werden.
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen, der Firma Welti Furrer AG und der ihr affiliierten Gesellschaften Welti-Furrer Fine Art AG, Eurobus welti-furrer AG, Welti-Furrer Immobilien AG gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod, die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer. Weiter bezweckt die Stiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.
Die Stiftung bezweckt die Fürsorge für die Angestellten und Arbeiter sowie deren Angehörige und Hinterbliebenen der Stifterfirma durch Gewährung von freiwilligen Unterstützungen in folgenden Fällen: an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; an den Arbeitnehmer in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist. Auf besonderen Beschluss des Stiftungsrates kann der Zweck der Stiftung, auf die mit der Stifterfirma wirtschaftlich und finanzielle eng verbundene Unternehmen ausgedehnt werden. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien aus vorgängig hierfür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Beitragsreserven auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Zur Erreichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Versicherungsbeiträge zugunsten der Destinatäre oder eines Teiles derselben abschliessen oder in solche bestehende Verträge eintreten. Sie kann ferner Zuschüsse an die Leistungen solcher Versicherungen gewähren. Die Stiftung kann auch Beiträge, gemäss Art. 331 Abs. 3 OR aus vorgängig hierfür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Beitragsreserven an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Stifterfirma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch, - die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod, - die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer. Weiter bezweckt die Stiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.
Adressen |
Rietenbergstrasse 4
5614 Sarmenstorf
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |