Die Stiftung bezweckt die Unterstützung und Förderung von jungen, talentierten Sportlerinnen und Sportlern in den Bereichen Athletik, Gesundheit, Ernährung, Forschung und Entwicklung (nach folgend zusammen «die Förderbereiche»). Die Stiftung bezweckt im Weiteren die Durchführung von Forschungsprojekten unter Beizug von Bildungsinstitutionen in den Förderbereichen. Zudem können Tagungen und Seminare zur Vermittlung von wissenschaftlichem Wissen und Forschungserkenntnissen in den Förderbereichen abgehalten werden. Schliesslich kann die Stiftung ihre Tätigkeit auf andere steuerbefreite Bereiche ausdehnen, soweit diese den vorgenannten Zwecken dienen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch finanzielle Unterstützungsbeiträge, Beiträge an Forschungsprojekte inkl. die finanzielle Abgeltung von Bildungsinstitutionen für deren Aufwendungen, Vergabe von Stipendien und durch Ausrichten sonstiger Zuwendungen an finanziell bedürftige Sportlerinnen und Sportler. Im Weiteren können Seminare und Tagungen selbständig organisiert werden; im Einzelfall auch durch den Beizug von Spezialisten. Zudem können innerhalb des Stiftungszweckes Infrastrukturprojekte und weitere Aktivitäten zugunsten des Leistungssports unterstützt werden, die dem Leistungssport zugutekommen. Im Weiteren können steuerbefreite Stiftungen unterstützt werden, welche die ganzheitliche Förderung von Athletinnen und Athleten bezwecken. Die Stiftung unterstützt primär Destinatäre aus der ganzen Schweiz und im Einzelfall auch solche aus dem Ausland. Die Stiftung kann mit anderen Organisationen - unabhängig von ihrer Rechtsform - zusammenarbeiten, wenn dies dem Stiftungszweck dienlich erscheint. Der Stifter behält sich gemäss Art. 86a ZGB ausdrücklich das Antragsrecht an die zuständige Behörde vor, den vorstehenden Zweck zu ändern, wenn seit der Errichtung der Stiftung oder seit der letzten vom Stifter verlangten Änderung mindestens zehn Jahre verstrichen sind. Den in diesem Artikel angeführten Destinatären/Begünstigten steht kein Rechtsanspruch am Stiftungsvermögen zu. Zuwendungen im Rahmen des Stiftungszweckes bestimmt ausschliesslich der Stiftungsrat. Dieser kann in einem Reglement nähere Vorschriften über die Ausführung des Stiftungszweckes umschreiben. Die Stiftung verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke.
Die Stiftung bezweckt die Alimentierung von unterstützungswürdigen und unterstützungsbedürftigen jungen Sportlerinnen und Sportlern in der schulischen Aus- und Weiterbildung im OYM College sowie bei Bedarf für ihre Unterbringung im OYM College Campus in Cham. Im Weiteren bezweckt die Stiftung die finanzielle Unterstützung von Anlässen der OYM College AG im gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Rahmen, um die Stiftung mit Blick auf das Beschaffen von Spendengeldern bekannt zu machen. Zudem kann die Stiftung die OYM Sports & Science Foundation unterstützen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch finanzielle Unterstützungsbeiträge an förderungswürdige und -willige junge Sportlerinnen und Sportler zur schulischen Aus- und Weiterbildung im OYM College sowie zur Unterkunft im OYM College Campus. Im Weiteren wird der Stiftungszweck verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung von Anlässen der OYM College AG im gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Rahmen mit dem Ziel der Beschaffung von Spendengeldern für die Stiftung. Zudem kann der Stiftungszweck durch die finanzielle Unterstützung der OYM Sports and Science Foundation verwirklicht werden. Die Stiftung unterstützt primär Destinatäre aus der ganzen Schweiz und im Einzelfall auch solche aus dem Ausland. Die Stiftung kann mit anderen Organisationen - unabhängig von ihrer Rechtsform - zusammenarbeiten, wenn dies dem Stiftungszweck dienlich erscheint. Die Stifter behält sich gemäss Art. 86a ZGB ausdrücklich das Antragsrecht an die zuständige Behörde vor, den vorstehenden Zweck zu ändern, wenn seit der Errichtung der Stiftung oder seit der letzten von den Stiftern verlangten Änderung mindestens zehn Jahre verstrichen sind. Den in diesem Artikel angeführten Destinatären/Begünstigten steht kein Rechtsanspruch am Stiftungsvermögen zu. Zuwendungen im Rahmen des Stiftungszweckes bestimmt ausschliesslich der Stiftungsrat. Dieser kann in einem Reglement nähere Vorschriften über die Ausführung des Stiftungszweckes umschreiben. Die Stiftung verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke.
Die Stiftung bezweckt gemeinnützige Tätigkeiten in den Bereichen Sport, Soziales, Bildung, Kultur und Wissenschaft. Dazu will die Stiftung finanzielle Mittel beschaffen und im Einzelnen wie folgt verwenden: Im Bereich Sport sollen u.a. Nachwuchs, Amateure und Mannschaften unterstützt werden oder andere Organisationen, die diesen Zweck in gemeinnütziger Weise verfolgen. Die Stiftung will sich des Weiteren sozial betätigen und u.a. Bedürftigen im Kanton Zug helfen oder Sozialprojekte anderer Organisationen unterstützen. Im Bereich Bildung will die Stiftung u.a. Stipendien ermöglichen und Bildungsprojekte u.a. evtl. Universitäten/Hochschulen fördern. Die Stiftung will sich auch kulturellen Projekten annehmen, solche unterstützen und fördern. Schliesslich will die Stiftung Mittel zur Förderung von Projekten in den Bereichen Gesundheit und Umwelt einsetzen. Zu diesem Zweck schafft und unterstützt die Stiftung geeignete Anlagen und Institutionen oder richtet Beiträge aus an bereits bestehende Institutionen mit gleichartiger Zielsetzung sowie auch direkt an einzelne Personen oder Personengruppen.
Die Stiftung bezweckt, den Sportunterricht sowie die Ausbildung von Sporttrainern und Sportlern in unterstützungsbedürftigen, unterentwickelten und/oder kriegsbelasteten Ländern zu fördern, indem sie die Infrastruktur, Trainingsmaterial, Trainingsmethoden und Trainingsbedingungen verbessert und insbesondere sportlich begabte Schüler und Jugendliche direkt unterstützt; die Stiftung unterstützt sportliche Individuen ergänzend zum schulischen Sportunterricht oder anstelle eines solchen; ergänzend werden auch die Ausbildungslehrgänge von Schulen und Sportverbänden, Klubs, Teams, Institutionen, Athleten unterstützt und Trainer sowie die notwendigen Zertifizierungsverfahren und Zertifizierungen im Ausbildungsbereich angeboten und/oder unterstützt; die Stiftung fördert die Bildung im Bereich Sport, insbesondere durch die Unterstützung, Einrichtungen und Initiativen, die der Aus- und Weiterbildung im Sportbildungsbereich dienen; vollständige Zweckumschreibung gemäss Stiftungsurkunde
Adressen |
Lorzenparkstrasse 22
6330 Cham
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |