Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Förderung von Tätigkeiten zur Linderung menschlicher Not in der Schweiz sowie die Förderung begabter junger Menschen. Die Stiftung unterstützt gemeinnützige Hilfsorganisationen, welche in den nachfolgend beschriebenen Bereichen tätig sind, sie kann auch Einzelpersonen unterstützen. Die Stiftung engagiert sich insbesondere in den Bereichen: Alleinerziehende Eltern: Förderung von gemeinnützigen Institutionen zur Unterstützung von alleinerziehenden Eltern, mit der Auflage, dass die zu unterstützenden Personen das Schweizer Bürgerrecht haben. Frauen in Notsituationen: Förderung von gemeinnützigen Institutionen zur Unterstützung von Frauen in Notsituationen, mit der Auflage, dass die zu unterstützenden Frauen das Schweizer Bürgerrecht haben. Stipendien für Schweizer Studierende für Studien an Schweizer Universitäten: Finanzielle Unterstützung von Stipendienfonds und gemeinnützigen Stiftungen mit der Auflage, dass die unterstützten Studierenden das Schweizer Bürgerrecht haben. Medizinische Forschung: Finanzielle Unterstützung medizinischer Forschungsprojekte an schweizerischen Universitäten, Kliniken und anderen Forschungsanstalten in der Schweiz. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung und der reglementarischen Bestimmungen in der ganzen Schweiz tätig. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Gewinnzwecke.
Die Stiftung ist eine ausschliesslich gemeinnützig tätige Stiftung. Sie bezweckt einerseits die gemeinnützige Fürsorge im weitesten Sinne, wie Ausrichtung von Beiträgen für Unterhalt, Erziehung und Ausbildung bedürftiger junger Menschen, Unterstützung von sozial benachteiligten, betagten, bedürftigen oder behinderten Personen sowie die Förderung und Unterstützung sozial, erzieherisch oder kulturell tätiger Institutionen, die ihren Sitz in der Schweiz haben und hier steuerbefreit sind oder ihren Sitz in Entwicklungs- bzw. Schwellenländern haben. Andererseits bezweckt die Stiftung die Unterstützung und Förderung kultureller und wissenschaftlicher Werke und Projekte in der Schweiz wie auch im Ausland, sofern ein Bezug zur Schweiz vorliegt. Die Unterstützung soll in diesem Rahmen insbesondere Projekten der allgemeinen Bildung, der Forschung und Wissenschaft sowie der Kunst und Kultur (insbesondere der Malerei und der Musik) gewährt werden. Die Stiftung kann ihre Zwecke durch eigene Projekte oder durch Zuwendungen an steuerbefreite Dritt-Organisationen im Rahmen der vorgenannten Ziele verfolgen. Die Stiftung kann darüber hinaus generell Zuwendungen an steuerbefreite Dritt-Organisationen leisten. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Der Stifter behält sich ausdrücklich das Recht gemäss Art. 86a ZGB zur Änderung des Zweckes vor.
Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung von Beiträgen: - an Organisationen, welche humanitäre Hilfe leisten in Gebieten, wo grosse Ungerechtigkeit herrscht, die von Krieg, politischen Konflikten, medizinischen Katastrophen, wie Pandemien, oder Naturkatastrophen betroffen sind. Insbesondere soll durch medizinische Hilfe das Leid von Kindern gemindert werden. - an Organisationen, die sich für armutsbetroffene Familien in der Schweiz einsetzen. Mit Beiträgen an Organisationen oder Direkthilfen an armutsbetroffene Familien in der Schweiz sollen die Bildungschancen deren Kinder erhöht und Jugendlichen eine Ausbildung ermöglicht werden. - an Organisationen, welche positive Veränderungsbestrebungen von Gefangenen unterstützen, sowie die Resozialisierung von Strafentlassenen im Blick haben. Ein weiterer Fokus soll auf die Angehörigen und deren Unterstützung gerichtet sein. - für die Förderung der medizinischen Forschung in der Schweiz, insbesondere der Alzheimerforschung und der Erforschung von Krebsleiden bei Kindern. - für die Förderung besonders unterstützungswürdiger Forschungsprojekte von wissenschaftlichem Nachwuchs im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften.
Die Stiftung bezweckt, Organisationen und Institutionen im Inland und ausnahmsweise auch im Ausland zu unterstützen, die sich für hilfs- und ratbedürftige Personen einsetzen; sie kann bedürftige Personen auch direkt unterstützen, sofern deren Bedürftigkeit festgestellt wurde. Vergabungen ins Ausland sollen nur in Ausnahmefällen wie z.B. bei Naturkatastrophen erfolgen; allgemeine Not in notleidenden Ländern oder an Organisationen, welche entsprechende Projekte unterstützen, sollen nicht unterstützt werden (Ausnahme: Médecins Sans Frontières), es sei denn, eine Schweizerin oder ein Schweizer engagieren sich vor Ort persönlich, um Not zu lindern. Auch sollen keine Beiträge für medizinische Forschung, Kunst und Kultur gesprochen werden. Im Vordergrund stehen Vergabungen - an Organisationen, welche notleidende Personen in der Schweiz unterstützen - an alleinerziehende Mütter/Väter, indem ihnen z.B. die Kinderbetreuung während eines Erholungsurlaubs finanziert wird oder sonst ausbleibende Ferien ermöglicht werden - zur Linderung menschlicher Not, soweit keine staatliche Unterstützung erfolgt - an alte - hilfsbedürftige Menschen - an Personen, welche kurz vor der Pensionierung die Stelle verlieren und deshalb in Not geraten - an unbemittelte Jugendliche, junge Erwachsene, Invalide, Gebrechliche oder an alleinerziehende Mütter für Aus- und Weiterbildung - an Personen - vor allem Mädchen und Frauen-, welche aufgrund psychischer oder physischer häuslicher Gewalt auf Hilfe angewiesen sind (auch Frauen- und Männerhäuser für Gewaltopfer) - an in Not geratene Familien.
Adressen |
Gotthardstrasse 43
8002 Zürich
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |