Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung, der Kunst und Kultur sowie der Bildung und Erziehung in der Schweiz. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. Unterstützung von Forschung und Lehre der Universität und ETH in Zürich, insbesondere auch die Vergabe von Forschungsaufträgen und Förderung der Hochschulen durch die Errichtung oder Mitfinanzierung von Lehrstühlen. 2. Unterstützung des Kunsthauses Zürich und anderen bildenden Instituten in Zürich durch die Durchführung von Ausstellungen, Vergabe von Preisen, Verteilung von Stipendien und Finanzierung von Aufträgen. 3. Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, z. B. von Kunstsammlungen. 4. Förderung von kulturellen Einrichtungen, z. B. von Theatern, Museen und Bibliotheken. 5. Unterstützung von Institutionen, die sich der Bewahrung der Kulturgüter Tier und Umwelt zum Ziel gesetzt haben, wie z.B. der Züricher Zoo. Voraussetzung der Unterstützung und/oder Förderung einer Institution oder Einrichtung ist deren gemeinnützige Zweckverfolgung.
Die Stiftung verfolgt ihren Zweck in zwei Wirkungskreisen: Der erste Wirkungskreis umfasst: die Förderung, Unterstützung und Anerkennung schöpferischer, forschender und betreuender Tätigkeiten auf dem Gebiet von Kunst und Kultur. Innerhalb dieses Wirkungskreises kommen beispielsweise in Frage bildende Kunst, Literatur, Musik- und Theaterwesen, Filmwesen, u.a.m. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschliessend; sie hat beispielhaften Charakter. Im Rahmen dieses Stiftungszweckes können sowohl Einzelpersonen unterstützt als auch Zuwendungen an steuerbefreite Institutionen, die auf den entsprechenden gemeinnützigen Gebieten tätig sind, ausgerichtet werden. Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Eine Verpflichtung, alle erwähnten Ziele zu verfolgen bzw. die verfolgten Ziele gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. Der zweite Wirkungskreis umfasst: die Förderung der Jugend in der Schweiz in einem umfassenden Sinn, beispielsweise durch Förderung der Bildung und Ausbildung, Förderung in sittlicher, geistiger und kultureller Hinsicht, Förderung der Gesundheit, Förderung der Erziehung zur Selbstverantwortung, Förderung des Verständnisses für die Zusammenhänge zwischen Wissenschaft, Technik und Natur, u.a.m. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschliessend; sie hat beispielhaften Charakter. Im Rahmen dieses Stiftungszweckes können sowohl Einzelpersonen unterstützt als auch Zuwendungen an steuerbefreite Institutionen, die auf den entsprechenden gemeinnützigen Gebieten tätig sind, ausgerichtet werden. Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Eine Verpflichtung, alle erwähnten Ziele zu verfolgen bzw. die verfolgten Ziele gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. Verwirklichung des Zweckes in beiden Wirkungskreisen: Die Stiftung kann zur Verwirklichung ihres Zweckes Stipendien zum Studium an in- und ausländischen Hochschulen und Forschungsstätten und zu Studienreisen im In- und Ausland vergeben, Habilitationsstipendien vergeben, bestehende förderungswürdige Projekte finanzieren, durch Bereitstellung von Mitteln den Anstoss zu Projekten geben, durch Ausschreibung von Preisen zu Leistungen anspornen bzw. erbrachte Leistungen mit Preisen belohnen, u.a.m. Die Stiftung kann dabei mit anderen steuerbefreiten Organisationen oder steuerbefreiten Institutionen mit vergleichbarer Zielsetzung zusammenarbeiten. Der Stiftungsrat hat die Mittel in erster Linie für konkrete Projekte zu verwenden, in zweiter Linie aber auch für die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Art. 3 der Stiftungsurkunde kann durch ein Reglement näher ausgeführt werden.
Die Stiftung hat den Zweck, wissenschaftliche Forschung und Entfaltung musischer Talente im Interesse der Menschen zu fördern. Diese Umschreibung wird wie folgt konkretisiert: Wissenschaftliche Forschung: Die Stiftung kann Preise für ausgezeichnete wissenschaftliche Forschungsarbeiten an anerkannten Hochschulen und Universitäten verleihen (Hans und Ellen Schüller-Preise); sie kann Beiträge an Forschungsinstitute von anerkannten Hochschulen und Universitäten leisten sowie die Aus- und Weiterbildung im Rahmen von Hochschulen und Universitäten finanziell unterstützen. Förderung musischer Talente: Die Stiftung kann Preise für ausgezeichnete Leistungen von jungen Talenten auf dem Gebiet der Kunst, insbesondere der Musik, verleihen (Hans und Ellen Schüller-Preise); sie kann Beiträge an anerkannte Ausbildungsinstitute leisten, die die Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Kunst, insbesondere der Musik, zum Ziele haben. Ferner kann sie Beiträge an Organisationen leisten, die sich die Förderung von Nachwuchstalenten auf dem Gebiet der Kunst, insbesondere der Musik zum Ziel gesetzt haben.
Der Zweck der Stiftung ist: 1. Die Übernahme und Verwaltung von wissenschaftlichen Sammlungen und ähnlichen Objekten, wozu im Rahmen der verfügbaren Einkünfte auch Kauf-, Verkauf- und Tauschgeschäfte vorgenommen werden dürfen. In erster Linie betrifft dies die tadellose Instandhaltung der Lepidopteren-Sammlung des Stifters an der ETH Zürich. Damit verbunden werden können auch Unterstützungen für einschlägige Arbeiten in der systematischen Entomologie. 2. Die Unterstützung des Musikkollegiums Winterthur für seine Musikschule. Die Unterstützung des Musikkollegiums Winterthur ist für den Robert Biedermann Fonds seiner Musikschule bestimmt. Weitere Zuwendungen können sowohl für den Robert Biedermann Fonds als auch in erster Linie im besonderen Interesse eines vorzugsweise rein klassischen Orgelunterrichts im Stil der grossen Meister des 17. und 18. Jahrhunderts ausgerichtet werden. Der Stiftungsrat soll bei Bedarf Fachleute, wie beispielsweise den Hauptorganisten der Stadtkirche Winterthur, zuziehen. Aus dem Robert Biedermann Fonds können auch Zuwendungen an besonders tüchtige Lehrkräfte der Musikschule zugesprochen werden, hingegen dürfen aus den dem Musikkollegium ausgerichteten Zuwendungen keine Stipendien an Schüler ausgerichtet werden. 3. Die Ausrichtung von Beiträgen zu wissenschaftlichen, vornehmlich zoologischen und botanischen Zwecken wie Unterstützungen von Reservaten, Tierparks etc.
Adressen |
Riesbachstrasse 57
8008 Zürich
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |