Die Stiftung hat den Zweck, wissenschaftliche Forschung und Entfaltung musischer Talente im Interesse der Menschen zu fördern. Diese Umschreibung wird wie folgt konkretisiert: Wissenschaftliche Forschung: Die Stiftung kann Preise für ausgezeichnete wissenschaftliche Forschungsarbeiten an anerkannten Hochschulen und Universitäten verleihen (Hans und Ellen Schüller-Preise); sie kann Beiträge an Forschungsinstitute von anerkannten Hochschulen und Universitäten leisten sowie die Aus- und Weiterbildung im Rahmen von Hochschulen und Universitäten finanziell unterstützen. Förderung musischer Talente: Die Stiftung kann Preise für ausgezeichnete Leistungen von jungen Talenten auf dem Gebiet der Kunst, insbesondere der Musik, verleihen (Hans und Ellen Schüller-Preise); sie kann Beiträge an anerkannte Ausbildungsinstitute leisten, die die Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Kunst, insbesondere der Musik, zum Ziele haben. Ferner kann sie Beiträge an Organisationen leisten, die sich die Förderung von Nachwuchstalenten auf dem Gebiet der Kunst, insbesondere der Musik zum Ziel gesetzt haben.
Die Stiftung verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Stiftung bezweckt die Förderung der Kunst, insbesondere a) die Heran- und Fortbildung des künstlerischen Nachwuchses auf dem Gebiet der Musik, u.a. auch durch Zuwendungen an Institutionen und Einzelpersonen, die auf dem Gebiet der Musik tätig sind, jedoch verbunden mit der ausdrücklichen Auflage, die Zuwendung ausschliesslich für die erwähnten Zwecke zu verwenden, b) den Gedankenaustausch zwischen schweizerischen, deutschen und anderen Musikkünstlern oder Musikwissenschaftlern, c) die Verleihung von Preisen an produzierende oder reproduzierende Musikkünstler oder Musikwissenschaftler, die auf ihrem Gebiet besondere Leistungen vollbringen, insoweit dadurch ihr künstlerisches Schaffen gefördert und wertvolle Kunstwerke der Allgemeinheit zugeführt werden. Die Musikpreise werden unter der Bezeichnung Ernst von Siemens Musikpreis verliehen. Die Zuwendungen nach Bst. a und c dürfen im Einzelfall einen angemessenen Rahmen nicht übersteigen und müssen im Durchschnitt der Jahre in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
Die Stiftung bezweckt die Förderung der Musikforschung, der Musik im Allgemeinen sowie den Aufbau von Sammlungen und die Durchführung von Ausstellungen im musikalischen Bereich. Die Stiftung soll es ermöglichen, Musik zu erforschen, bestehende Werke von lebenden oder toten Künstlern/Künstlerinnen oder neue Werke von Künstlern/Künstlerinnen für die Erst- oder Neuverbreitung in Konzerten, auf Tonträgern und sonst über Medien, inkl. Internet aufzufinden, zu bearbeiten oder aufzuführen. Zu diesem Zweck können Beiträge bzw. Zahlungen an Institutionen im Musikbereich (wie z.B. Institutionen der Musikforschung, der Musikpädagogik, Theater) sowie an natürliche Personen (wie z.B. Musikforscher/Musikforscherinnen, Komponisten/Komponistinnen, Musikpädagogen/Musikpädagoginnen, Künstler/Künstlerinnen) ausgerichtet werden. Direkte Zahlungen an die Stifterin sind ausgeschlossen. Die Stiftung soll auch bedürftigen jungen Künstlern/Künstlerinnen finanzielle Unterstützung für die Ausbildung oder Bearbeitung von Projekten im Musikbereich gewähren können und Beiträge an alles leisten können, was der Förderung der Musik dient. Zusätzlich bezweckt die Stiftung die Unterstützung und Förderung von Institutionen im Bereich der Musikheilpädagogik, von Institutionen zur Unterstützung alter, bedürftiger oder kranker Künstler/Künstlerinnen sowie die Unterstützung von Personen und Projekten im In- und Ausland, welche in gemeinnütziger Weise karitativ, humanitär, gesundheitsfördernd, erzieherisch, wissenschaftlich oder kulturell tätig sind. Die Stiftung kann in diesen Bereichen auch direkte Unterstützungsleistungen an natürliche Personen ausrichten. Die Stiftung kann alle Rechts- und Tathandlungen vornehmen, die zur Verfolgung des Stiftungszwecks dienlich sind. Sie kann für die Zwecke der Stiftung auch Grundstücke und Liegenschaften erwerben und verwalten. Die Stiftung ist nicht gewinnstrebig und politisch und konfessionell neutral. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
Zweck der Stiftung ist die finanzielle Unterstützung im In- und Ausland von: 1. Materieller Hilfe an Menschen in sozialer und körperlicher Not in folgenden Bereichen; Fürsorge wie Jugendhilfe, Hilfe für Betagte, Behinderte, Gebrechliche; Gesundheitsdienst (Leistungen an ungedeckte Gesundheitskosten), sowie die Sicherstellung einer sicheren und hygienischen Wohnsituation; 2. die Förderung privater und öffentlichen Einrichtungen und Projekte ohne Gewinnstreben in den Bereichen Musik und Human-Medizin; 3. die Unterstützung von privaten und öffentlich-rechtlichen Institutionen und Körperschaften, die der Öffentlichkeit zugänglich sind bzw. im Interesse der Öffentlichkeit wirken wie Sport- und Freizeitanlagen). 4. die finanzielle Unterstützung zur Aus- und Weiterbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, sowie für Kinderbetreuung. Dieser Zweck wird erreicht durch finanzielle Beiträge an Spezial- und Zusatzausbildungen in Schulen, in Kinder- und Baby Betreuungsstätten, sowie durch finanzielle Beiträge an deren Infrastruktur, Ermöglichung eines angemessenen beruflichen Starts, berufliche Umschulungen und Weiterbildung, Studien und Berufsbildung. 5. die finanzielle Unterstützung von Essensausgaben an Bedürftige, die Abgabe und das Betreiben von Wasserfilter Anlagen, sowie Hilfe in der Agrar- und Handwerker Ausbildung, sowie Hilfe in der Finanzierung von Agrar-, Handwerker, Recycling und Kompost Betrieben in Drittweltländer. 6. die Förderung von Umweltschutz Projekten. Beiträge sind dort zuzusprechen, wo die Betroffenen nicht zur Deckung der Kosten in der Lage sind. Die Stiftung wirkt im Allgemeininteresse und uneigennützig. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral. Die Stiftung kann zu diesem Zweck weltweit Organisationen, Projekte und hilfsbedürftige Personen direkt und auch indirekt unterstützen oder selber gründen. Die Stiftung strebt keinen Gewinn an. Etwaige Stiftungsgewinne stehen der Stiftung zur Verwirklichung ihres Zweckes zur Verfügung und werden reinvestiert.
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8002 Zürich
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |