Die Stiftung bezweckt im In- und Ausland: - Die Förderung der Ausbildung und Erziehung von Kindern und Erwachsenen unter Einschluss des freien Zugangs zu Informationen; - Die Förderung und den Schutz der Menschenrechte im Sinne der Vereinten Nationen; - Die Förderung von Forschung und Entwicklung in Naturwissenschaft, Technik und Medizin sowie die Förderung von Innovation; - Die Bekämpfung von Korruption auf allen Ebenen und die Förderung von Ethik im Privat- und Geschäftsleben; - Die Unterstützung von medizinischen Einrichtungen, die Erhaltung der Gesundheit, die Bekämpfung von Mangelernährung und Kindersterblichkeit sowie die Unterstützung der Sterbehilfe; - Die Unterstützung von Hilfsorganisationen z.B. bei Naturkatastrophen oder kriegerischen Auseinandersetzungen; - Die Förderung von Natur-, Klima- und Umweltschutz und entsprechender Technologien einschliesslich nachhaltiger Energiekonzepte; - Die Förderung von kulturellen Einrichtungen und kultureller Vielfalt. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Zur Erfüllung ihres Zweckes kann die Stiftung nach ihrem Ermessen: - Im In- und Ausland Stiftungen, Institutionen, Organisationen, Projekte und natürliche Personen unterstützen, die sich einem oder mehreren der oben erwähnten Anliegen widmen; - Im In- und Ausland Institutionen und operative, kommerzielle Firmen mit dem gleichen Zweck unterstützen oder sich daran beteiligen; - Im In- und Ausland Liegenschaften kaufen.
Die Stiftung bezweckt folgende Tätigkeiten: 1. Unterstützung und Entwicklung von Informationstätigkeiten öffentlicher Einrichtungen; 2. Organisation und Unterstützung von Beobachtungsmissionen im In- und Ausland; 3. den Schutz des Lebens, die Achtung der Menschenrechte und die Wiederherstellung der Menschenwürde; 4. Förderung und Verbreitung einer Plattform für die zwischenstaatliche Kommunikation; 5. Förderung der Teilnahme an Regierungsprogrammen und diplomatischen Missionen. Die Stiftung orientiert sich insbesondere auf der Grundlage folgender Vertragswerke: Charta der Vereinten Nationen; Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Charta der Vereinten Nationen; Europäische Menschenrechtskonvention. Die Stiftung kann insbesondere folgende Aktivitäten durchführen 1. Einrichtung und Durchführung von Sonder-, friedenserhaltenden- und diplomatischen Missionen des IHRC; 2. Die Schaffung eines diplomatischen Korps der IHRC für Aktivitäten innerhalb der diplomatischen Vertretungen und die Unterstützung aller anderen Aktivitäten der IHRC im Ausland und in der Schweiz; 3. Die Ausstellung von Reisedokumenten für Mitglieder der diplomatischen Vertretungen des IHRC in Form von Diplomatenausweisen oder anderen Dokumenten im Sinne des Völkerrechts; 4. Die Ausstellung von Abzeichen des IHRC-Diplomatenkorps für Fahrzeuge, die in einer diplomatischen Mission eingesetzt werden, in Form eines CD-Aufklebers und des Passes des Inhabers für diese diplomatische Mission; 5. Die Organisation von humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe im Ausland und in der Schweiz; 6. Die Unterstützung politischer, rassistisch oder anderweitig Verfolgter im Ausland und in der Schweiz; 7. Die Unterstützung der lokalen Behörden und anderer lokaler Organisationen im Ausland und in der Schweiz; 8. Organisation der Hilfe für Minderheiten im Ausland und in der Schweiz; 9. Sozialberatung sowohl im Ausland als auch in der Schweiz; 10. Sensibilisierungs- und Aufklärungsmassnahmen sowohl im Ausland als auch in der Schweiz; 11. Durchführung von Freiwilligentätigkeiten im Ausland und in der Schweiz; 12. Organisation von Kultur- und Sportveranstaltungen sowohl im Ausland als auch in der Schweiz; 13. Beobachtung und Bewertung von demokratischen Prozessen, insbesondere von Wahlprozessen, sowohl im Ausland als auch in der Schweiz; 14. Organisation und Überwachung von Volksabstimmungen im Ausland und in der Schweiz; 15. Massnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels; 16. Massnahmen gegen die illegale Adoption von Kindern; 17. Organisation der Suche nach Personen, insbesondere Kindern, die infolge von Feindseligkeiten vermisst werden. Die Stiftung ist ermächtigt, durch Beschluss des Stiftungsrates im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Stiftung und deren Zweck Barkredite und Darlehen an juristische und natürliche Personen zu gewähren. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung global tätig. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Die Stiftung verfolgt keinen Erwerbszweck.
Die Stiftung bezweckt die Förderung - sei dies via Förderpartner, durch direkte eigene Projekte/Programme und/oder via Direktbeteiligungen an Firmen oder Institutionen, welche wirtschaftliche Erträge erwirtschaften zugunsten der Zweckerreichung - für nachfolgende Ziele: humanitäre Zwecke, Bildung, Gesundheit, Menschenrechte, nachhaltige Alternativ-Energien, ökologisch-biologische Landwirtschaft/gesunde Ernährung, Natur- und Artenschutz. Die Stiftung kann namentlich Projekte, Organisationen, Institutionen und Personen im In- und Ausland fördern oder unterstützen, die sich für die vorgenannten Zwecke direkt oder indirekt einsetzen und die Gewähr dafür bieten, dass von der Stiftung erhaltene Sach- oder Geldzuwendungen effizient, wirtschaftlich und stiftungszweckkonform im Sinne des vorgenannten Zwecks eingesetzt werden. Die Stiftung ist berechtigt, im Rahmen ihres Zwecks weitere Stiftungen oder andere Rechtseinheiten im In- und Ausland zu errichten und mit in- und ausländischen Stiftungen oder anderen Rechtseinheiten mit ähnlichen Zwecken gemeinsame Projekte zu verfolgen. Die Stiftung kann auch eigene Projekte und Programme durchführen und nötigenfalls dazu separate Projektumsetzungseinheiten und/oder zeitlich und inhaltlich definierte Arbeitsgemeinschaften gründen. Die Stiftung kann zwecks Differenzierung des Stiftungsvermögens Anlagen jeglicher Art vornehmen und auch Liegenschaften erwerben und veräussern. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
Die Stiftung bezweckt die Förderung nachfolgender Ziele: humanitäre Zwecke, Menschen- und Frauenrechte, Entwicklungshilfe, Natur- und Artenschutz. Die Stiftung kann namentlich Projekte, Organisationen, Institutionen und Personen im In- und Ausland fördern oder unterstützen, die sich für die vorgenannten Zwecke einsetzen und die Gewähr dafür bieten, dass von der Stiftung erhaltene Sach- oder Geldzuwendungen effizient, wirtschaftlich und stiftungszweckkonform im Sinne des vorgenannten Zwecks eingesetzt werden. Der Stiftungsrat sorgt dafür, dass auch ein namhafter Betrag an ausgerichteten Vergabungen Organisationen zugutekommt, die von der Stifterin zu Lebzeiten unterstützt wurden. Ein Rechtsanspruch einzelner Organisationen besteht nicht. Anzustreben ist zudem die Finanzierung eines Lehrstuhls (Professur) an der Universität Zürich, welcher die weltweite, systematische Diskriminierung von und Gewalt an Frauen thematisiert und an der Schnittstelle von Primatologie und Sozialwissenschaften angesiedelt ist. Es soll auch die sozialgeschichtliche Rolle der drei grossen monotheistischen Religionen in der systematischen Kontrolle der Frauen, ihrer Körper, Fruchtbarkeit und Arbeit untersucht werden. Die Stiftung ist berechtigt, im Rahmen ihres Zwecks weitere Stiftungen oder andere Rechtseinheiten im In- und Ausland zu errichten und mit in- und ausländischen Stiftungen oder anderen Rechtseinheiten mit ähnlichen Zwecken gemeinsame Projekte zu verfolgen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Eine Zweckänderung gemäss Art. 86 ZGB bleibt vorbehalten.
Adressen |
Balderngasse 9
8001 Zürich
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |