Die Stiftung hat den Zweck, bedürftige Personen jeden Alters, welche in den Bezirken Bremgarten AG und Muri AG wohnen, zu unterstützen. Dabei können ihnen Unterstützungsleistungen für die Bestreitung der Lebenshaltungskosten, zu Ausbildungszwecken oder in Fällen von Krankheit, Unfall oder anderer unverschuldeter Notlage ausgerichtet werden. Zur Erreichung des Zweckes gewährt die Stiftung Unterstützungsleistungen zu den hievor genannten Zwecken an die begünstigten Personen direkt, an Organisationen oder Institutionen, welche diese Zwecke verfolgen, fördern oder unterstützen, oder an die Sozialen Dienste von Gemeinden in den Bezirken Bremgarten AG und Muri AG, verbunden mit der Auflage, die ausgerichteten Zuwendungen im Sinne des Stiftungszweckes zu verwenden. Bei den begünstigten Personen muss es sich um Dritte handeln. Nicht zum Kreis der begünstigten Personen zählen deshalb Familienangehörige des Erblassers und der Stiftungsräte und diesen nahestehende Personen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinen Erwerbs- oder Selbsthilfezweck.
Die Stiftung ist eine ausschliesslich gemeinnützige Stiftung. Sie hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Sie bezweckt die gemeinnützige Fürsorge sozial benachteiligter, betagter, behinderter oder bedürftiger Menschen durch Unterstützung in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Innovationen sowie Förderung und Unterstützung sozial, erzieherisch oder in der Medizin tätiger Institutionen, die ihren Sitz in der Schweiz haben und hier steuerbefreit sind oder ihren Sitz in Entwicklungs- bzw. Schwellenländern haben. Die Stiftung fördert in der Schweiz wie auch im Ausland, sofern ein Bezug zur Schweiz vorliegt, Projekte aus den Bereichen Wohltätigkeit, Gesundheit, Bildung und Innovation. Wohltätigkeit beinhaltet sowohl gesundheitliche, bildende wie auch umweltbezogene Projekte. Unter den Bereich Gesundheit können sowohl humanitäre Projekte, Forschungsprojekte wie auch Innovationen im Gesundheitsbereich fallen. Der Bereich Bildung beinhaltet sowohl globale als auch lokale humanitäre sowie innovative und unternehmerische Bildungsprojekte. In den Bereich Innovation fallen Projekte mit innovativem Charakter aus allen Wissenschaftsrichtungen. Die Stiftung kann über den eigentlichen Zweck hinaus generell Zuwendungen an in der Schweiz steuerbefreite Dritt-Organisationen leisten. Der Stifter behält sich ausdrücklich das Recht gemäss Art. 86a ZGB zur Änderung des Zweckes vor.
Die Stiftung bezweckt, Organisationen und Institutionen im Inland und ausnahmsweise auch im Ausland zu unterstützen, die sich für hilfs- und ratbedürftige Personen einsetzen; sie kann bedürftige Personen auch direkt unterstützen, sofern deren Bedürftigkeit festgestellt wurde. Vergabungen ins Ausland sollen nur in Ausnahmefällen wie z.B. bei Naturkatastrophen erfolgen; allgemeine Not in notleidenden Ländern oder an Organisationen, welche entsprechende Projekte unterstützen, sollen nicht unterstützt werden (Ausnahme: Médecins Sans Frontières), es sei denn, eine Schweizerin oder ein Schweizer engagieren sich vor Ort persönlich, um Not zu lindern. Auch sollen keine Beiträge für medizinische Forschung, Kunst und Kultur gesprochen werden. Im Vordergrund stehen Vergabungen - an Organisationen, welche notleidende Personen in der Schweiz unterstützen - an alleinerziehende Mütter/Väter, indem ihnen z.B. die Kinderbetreuung während eines Erholungsurlaubs finanziert wird oder sonst ausbleibende Ferien ermöglicht werden - zur Linderung menschlicher Not, soweit keine staatliche Unterstützung erfolgt - an alte - hilfsbedürftige Menschen - an Personen, welche kurz vor der Pensionierung die Stelle verlieren und deshalb in Not geraten - an unbemittelte Jugendliche, junge Erwachsene, Invalide, Gebrechliche oder an alleinerziehende Mütter für Aus- und Weiterbildung - an Personen - vor allem Mädchen und Frauen-, welche aufgrund psychischer oder physischer häuslicher Gewalt auf Hilfe angewiesen sind (auch Frauen- und Männerhäuser für Gewaltopfer) - an in Not geratene Familien.
Die gemeinnützige Stiftung hat einen sozialen Zweck. Sie kann Personen mit Wohnsitz und/oder Bürgerrecht in Meisterschwanden und in zweiter Linie Personen aus anderen Gemeinden des Bezirks Lenzburg insbesondere Familien, alleinstehende Mütter und Väter, in Notlagen namentlich aufgrund eines Todesfalls, sowie von Alter, Krankheit, Unfall oder Invalidität, unterstützen. Die Stiftung kann solchen Personen, namentlich Familien, alleinstehende Mütter und Väter auch günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen oder Wohnkosten ganz oder teilweise übernehmen oder erlassen. Des Weiteren kann die Stiftung Schülerinnen und Schüler sowie ehemalige Schülerinnen und Schüler in Ausbildung, insbesondere im Bereich der Berufswahl und der Weiterbildung, unterstützen. Begünstigt werden sollen in erster Linie Schülerinnen und Schüler sowie ehemalige Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz und/oder Bürgerrecht in Meisterschwanden und in zweiter Linie Personen aus anderen Gemeinden des Bezirks Lenzburg. Die Stiftung kann sämtliche Tätigkeiten entfalten, die in den Bereich des Stiftungszwecks fallen oder mit ihm in einem sachlichen Zusammenhang stehen. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann sie namentlich mit geeigneten privaten und staatlichen Institutionen und Organisationen Zusammenarbeiten und solche unterstützen.
Adressen |
Steinenbergstrasse 12
5630 Muri AG
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |