Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von Personen, Institutionen und Projekte im In- und Ausland, die in gemeinnütziger Weise karitativ, humanitär, gesundheitsfördernd, erzieherisch, wissenschaftlich oder kulturell tätig sind. Die Stiftung bezweckt insbesondere Institutionen und Projekte zu unterstützen, die sich um die Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt kümmern. Diese Institutionen sollen nach marktwirtschaftlichen Kriterien Arbeitsmöglichkeiten schaffen und damit möglichst den Steuerzahler entlasten. Sie sollen ausserdem das generelle Ziel verfolgen, dass Arbeitslose mit einer marktwirtschaftlich sinnvollen Tätigkeit langfristig ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen und damit ihre Würde und das Gefühl zurückgewinnen können, von der Gesellschaft gebraucht zu werden. Die Stiftung unterstützt zunächst die Stiftung für Arbeit, St. Gallen, und ihre operativen Unternehmen sowie deren allfällige Rechtsnachfolger. Daneben kann die Stiftung auch Tätigkeit, Programme und Projekte anderer Schweizer Institutionen im Bereich der Integration von Arbeitslosen unterstützen. Die Stiftung verfolgt öffentliche und gemeinnützige Zwecke; sie ist politisch und konfessionell neutral. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
Die Stiftung verfolgt ausschliesslich wohltätige Zwecke. Sie verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Die Stiftung bezweckt die finanzielle und sonstige Unterstützung von humanitären Entwicklungsprojekten, Organisationen, Institutionen und Einzelinitiativen in Äthiopien und dem restlichen Afrika, mit Schwergewicht in den Bereichen Ernährung, Gesundheitswesen, Bildung, Infrastruktur, Umweltschutz, Forschung, Kultur etc. Sie kann ihre Zwecke auch in Entwicklungsländern auf anderen Kontinenten verfolgen und kann Entwicklungsprojekte auch selber initiieren und durchführen. Sie kann Unterstützungsbeiträge auch an kulturelle und spirituelle Projekte und Organisationen in Entwicklungsländern leisten, einschliesslich Projekte, die das kulturelle Schaffen fördern und dem Kulturgüterschutz dienen. Sie kann Patenschaften übernehmen und Unterstützungsleistungen an bedürftige Personen und Familien in Entwicklungsländern erbringen. Sie kann andere Personen und Organisationen bei der Verfolgung deren wohltätigen Arbeit beraten und ausbilden sowie alternative Modelle und Konzepte zur Entwicklungsarbeit entwickeln und vermitteln.
Die Stiftung bezweckt, Organisationen und Institutionen im Inland und ausnahmsweise auch im Ausland zu unterstützen, die sich für hilfs- und ratbedürftige Personen einsetzen; sie kann bedürftige Personen auch direkt unterstützen, sofern deren Bedürftigkeit festgestellt wurde. Vergabungen ins Ausland sollen nur in Ausnahmefällen wie z.B. bei Naturkatastrophen erfolgen; allgemeine Not in notleidenden Ländern oder an Organisationen, welche entsprechende Projekte unterstützen, sollen nicht unterstützt werden (Ausnahme: Médecins Sans Frontières), es sei denn, eine Schweizerin oder ein Schweizer engagieren sich vor Ort persönlich, um Not zu lindern. Auch sollen keine Beiträge für medizinische Forschung, Kunst und Kultur gesprochen werden. Im Vordergrund stehen Vergabungen - an Organisationen, welche notleidende Personen in der Schweiz unterstützen - an alleinerziehende Mütter/Väter, indem ihnen z.B. die Kinderbetreuung während eines Erholungsurlaubs finanziert wird oder sonst ausbleibende Ferien ermöglicht werden - zur Linderung menschlicher Not, soweit keine staatliche Unterstützung erfolgt - an alte - hilfsbedürftige Menschen - an Personen, welche kurz vor der Pensionierung die Stelle verlieren und deshalb in Not geraten - an unbemittelte Jugendliche, junge Erwachsene, Invalide, Gebrechliche oder an alleinerziehende Mütter für Aus- und Weiterbildung - an Personen - vor allem Mädchen und Frauen-, welche aufgrund psychischer oder physischer häuslicher Gewalt auf Hilfe angewiesen sind (auch Frauen- und Männerhäuser für Gewaltopfer) - an in Not geratene Familien.
Die Stiftung ist eine schweizerische, gemeinnützige und nicht gewinnorientierte Organisation und bezweckt die Unterstützung und Förderung von Institutionen, Personen und Projekten im In- und Ausland, welche in gemeinnütziger Weise karitativ, humanitär, gesundheitsfördernd, erzieherisch, wissenschaftlich oder kulturell tätig sind, vor allem für Kinder und Jugendliche. Sie hilft Menschen in Notlagen und fördert die Ausbildung, vor allem von Kindern und Jugendlichen. Der Stiftungszweck kann auch durch Zuwendungen an andere öffentliche, gemeinnützige oder steuerbefreite Institutionen im In- und Ausland erfüllt werden, welche im Sinne des Stiftungszweckes tätig sind. Die Stiftung kann auch direkte Unterstützungsleistungen im Sinne des Stiftungszwecks an natürliche Personen ausrichten. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung erfüllt ihren Zweck durch Förderung und Unterstützung von Projekten, Organisationen, Institutionen und Personen, die sich für die vorgenannten Zwecke einsetzen und die Gewähr dafür bieten, dass von der Stiftung erhaltene Sach- oder Geldzuwendungen effizient, wirtschaftlich und stiftungszweckkonform im Sinne des Zwecks der Stiftung Geschwister Rühle eingesetzt werden. Die Stiftung ist in der Schweiz und im Ausland aktiv. Eine nachträgliche Zweckänderung gemäss Art. 86a ZGB bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Adressen |
Rotzenbühlstrasse 54
8966 Oberwil-Lieli
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |