Zwecke der Stiftung sind: a. In erster Linie die Unterstützung von Benefiziaren, die in eine Notlage geraten sind; Ist diese Notlage durch unsolide Lebensführung selbstverschuldet, soll die Unterstützung auf das Allernötigste beschränkt werden; Insbesondere gelten als Notlage Krankheit, Invalidität und Erwerbsunfähigkeit; b. Ferner soll die Stiftung, wenn ihre Mittel nicht durch den gemäss lit. a genannten Zweck ganz in Anspruch genommen werden, in weitgehendem Masse die Kosten der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung von Benefiziaren tragen. Benefiziaren können bei Heirat angemessene Beiträge zu ihrer Ausstattung (insbesondere Aussteuer) gewährt werden; c. Wenn nach Ausrichtung von Unterstützungen gemäss lit. a. und b. noch verfügbare Erträgnisse vorhanden sind, können den Benefiziaren folgende Leistungen erbracht werden: 1. Gewährung von ärztlich empfohlenen Kur- und Erholungsaufenthalten; 2. Schaffung und Erhaltung von geeigneten Wohngelegenheiten für die Benefiziare, denen diese Wohngelegenheiten - nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Bedrängnis - auch ohne Entgelt oder auch zu reduziertem Mietzins zur Verfügung gestellt werden können; 3. Finanzierung von Familienzusammenkünften und familienhistorischen Arbeiten; 4. Gewährung von Beiträgen an wissenschaftliche, kulturelle oder politische Arbeiten; 5. Erstellung und Finanzierung der Familienregister.
Die Stiftung bezweckt die Förderung von gesunden Ehen und Familien sowie die Unterstützung und Existenzsicherung von bedrängten Familien, wobei der Hilfe zur Selbsthilfe Priorität zukommen soll. Dieses Ziel wird angestrebt durch: Einzelfallhilfen an Familien und Ehepaare, wo weder private noch öffentliche Hilfe zur Verfügung steht bzw. vorhandene private oder öffentliche Hilfeleistung nicht ausreicht und zwar: zur Überbrückung von Notsituationen, z.B. durch Beiträge an Erholungsaufenthalte, Familienferien, Zahnpflege oder Zahnkorrekturen, Hauspflege bei Abwesenheit des erziehenden Elternteils oder bei Krankheit der Kinder von alleinerziehenden Vätern oder Müttern; zur Verbesserung der Lebensqualität, z.B. durch Finanzierung von Betten, sanitären Einrichtungen, Waschmaschinen; zum Erreichen der wirtschaftlichen Selbständigkeit alleinerziehender Väter oder Mütter, z.B. durch Beiträge an eine Aus- oder Weiterbildung, insbesondere nach einer infolge Mutterschaft bedingten Pause in der Erwerbstätigkeit, an Umschulung, soweit Stipendien nicht erhältlich sind oder nicht ausreichen; durch Beihilfen bei Schuldensanierungen, soweit es sich um Abzahlungsraten für Kompetenzstücke und rückständige Krankenkassenprämien handelt. Beiträge an kirchliche oder gemeinnützige Institutionen für Pilot- oder Forschungsprojekte, die der Zielsetzung der Stiftung entsprechen.
Die Stiftung verfolgt folgende Zwecke: Den Unterhalt und die Bewirtschaftung der im Eigentum der Stiftung stehenden Liegenschaften; Die finanzielle Unterstützung der Erstausbildung oder der Weiterbildung von Kindern und Jugendlichen (mit Schweizer Bürgerrecht) in der Schweiz, vorzugsweise aber im Kanton Bern, insbesondere in den Gebieten Emmental und Berner Oberland. Die Unterstützung kann z.B. durch Leistung von Ausbildungsbeiträgen, durch Beiträge an die Lebenshaltungskosten, etc. erfolgen. Die Beiträge der Stiftung sollen in der Regel Personen unter 25 Jahren und nur subsidiär ausgerichtet werden, d.h. wenn die staatlichen oder halbstaatlichen Organisationen und Hilfswerke keine oder nur ungenügende Beiträge ausrichten; Die finanzielle Unterstützung der beruflichen Eingliederung bzw. Wiedereingliederung von Personen (mit Schweizer Bürgerrecht) in der Schweiz, vorzugsweise aber im Kanton Bern, insbesondere in den Gebieten Emmental und Berner Oberland; Die finanzielle Unterstützung von steuerbefreiten Institutionen, welche in der Schweiz, vorzugsweise im Kanton Bern, im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Kindern und Jugendlichen sowie der beruflichen (Wieder-)Eingliederung tätig sind; Linderung von humanitärer Not, Unterstützung von kulturellen und kirchlichen Einrichtungen und Institutionen, soweit keine Unterstützungsgelder von öffentlichen Institutionen verfügbar sind; Die Stiftung kann mit anderen Stiftungen und/oder Organisationen mit gleicher und/oder ähnlicher Zweckbestimmung zusammenarbeiten und insbesondere diese finanziell unterstützen.
Die Stiftung bezweckt primär die Unterstützung des Fürsorgegutes der Zunft zu Webern (Vermögen zur Erfüllung vormundschaftlicher und sozialhilferechtlicher Aufgaben), sekundär die Unterstützung der Fürsorge/Armengüter anderer Berner Zünfte und Gesellschaften sowie die Burgergemeinde Bern und damit die Leistung eines Beitrages an die Unterstützung fürsorgebedürftiger Personen im Zuständigkeitsbereich der Zünfte und Gesellschaften von Bern bzw. der Burgergemeinde Bern und tertiär die Unterstützung übriger fürsorgebedürftiger Personen im Kanton Bern. Sollte der primäre Stiftungszweck nicht mehr erfüllt werden können, weil diese Aufgabe der Zunft nicht mehr zukommt oder hat obiger Stiftungszweck seine Bedeutung bzw. Wirkung verloren, so soll mit den Stiftungserträgnissen das Zunftleben der Stifterin, sekundär auch das Zunftwesen anderer Berner Zünfte und Gesellschaften in der Stadt Bern sowie die Liegenschaften der Altstadt, insbesondere das Zunfthaus der Stifterin, in weiterer Linie anderer Zunftliegenschaften der Berner Zünfte und Gesellschaften, als Bernisches Kulturgut unterstützt werden. Für die Erreichung des Stiftungszweckes bzw. des Ersatzzweckes dürfen nur die Erträge des Stiftungsvermögens nicht aber das Vermögen selbst verwendet werden.
Adressen |
Waldriedstrasse 16a
3074 Muri b. Bern
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |