Förderung von regional tätigen Organisationen, die sich auf dauerhafte und ungewöhnliche Weise für die Unterstützung von natürlichen Personen und deren Angehörigen einsetzen, welche sich infolge von Krankheit, Unfall, Mutterschaft oder den Kosten des Gesundheitssystems in einer schwierigen Lage befinden; Finanzieller Beistand von natürlichen Personen und deren Angehörigen, welche sich infolge von Krankheit, Unfall, Mutterschaft oder den Kosten des Gesundheitssystems in einer schwierigen Lage befinden; Förderung und Auszeichnung von natürlichen und juristischen Personen durch einen finanziellen Beitrag, die Studien, Forschungsarbeiten und Vorschläge erstellen, welche die Kosten des Gesundheitssystems verringern und/oder zu einer gerechteren Lastenverteilung in der Kranken- und Unfallversicherung führen könnten.
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von bedürftigen Personen und Institutionen in der Region Sursee Plus bei Leistungen im Gesundheitswesen. Die Stiftung bezweckt insbesondere die Finanzierung und Kostenübernahme in folgenden Bereichen: Entlastungsdienste und/oder Unterstützungsangebote für Familienangehörige (z.B. Haushaltshilfen, Erholungsaufenthalte); Nicht von Dritten gedeckte Kosten von Spitalaufenthalten; Kur-, Reha- oder Erholungsaufenthalte in dafür vorgesehenen Institutionen; Zahn- und kieferorthopädische Behandlungen; Ambulante und/oder palliative Pflege und Betreuung; Freizeitgestaltung für Patienten/innen, deren Betreuung und/oder Schulung von Gesundheitspersonal; Gesundheitsförderung und Prävention sowie Leistung von Beiträgen in diesen Bereichen an Institutionen. Die Stiftung kann, im Sinne ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung, insbesondere die Pflege- und Betreuungs-Institutionen Seeblick in Sursee und die Pflegeabteilung des Alterszentrums St. Martin Sursee, unterstützen, namentlich durch Beiträge an Anschaffungen oder die Finanzierung von Anschaffungen, die dem Betrieb dieser Institute, der Freizeitgestaltung der Patientinnen und Patienten, der Betreuung der Patientinnen und Patienten und der Schulung des Personals förderlich sind. Die anspruchsberechtigten Personen und Institutionen müssen ihren Wohnsitz oder Sitz in der Region Sursee Plus haben. Vorbehalten bleiben Leistungen an Institutionen, welche nicht zwingend in der Region Sursee Plus ansässig sein müssen, wobei jedoch die Personen, deren Aufenthalt finanziert werden kann, in der Region Sursee Plus Wohnsitz haben müssen. Die Region Sursee Plus deckt aktuell die Gemeinden Geuensee, Knutwil, Mauensee, Oberkirch, Schenkon und die Stadt Sursee ab. Die Stiftung kann zur Erfüllung ihres Zweckes auch Grundeigentum erwerben, veräussern und belasten sowie sich an Unternehmen beteiligen, die im Bereich des Stiftungszwecks tätig sind.
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die im Gesundheits- und Sozialwesen tätigen Mitarbeiter, deren Arbeitgeber durch schriftlichen Anschlussvertrag der Vorsorgestiftung angeschlossen sind, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin oder Begünstigte ist.
Die Stiftung verfolgt den Zweck, den Benefiziaren nachfolgende Leistungen zu erbringen: Fürsorge und Unterstützung bei Krankheit, Erwerbsunfähigkeit und anderen Notlagen; Ermöglichung und Erleichterung von Studien und Ausbildungskursen im In- und Ausland; Uebernahme von Erziehungskosten, die nicht durch die Oeffentlichkeit getragen werden; Ausstattung bei Heirat; Uebernahme von Arzt-, Arznei-, Spital- und Pflegekosten, zu deren Deckung die Benefiziaren nicht in der Lage sind; Gewährung von Kur- und Erholungsaufenthalten; Schaffung und Erhaltung von geeigneten Wohngelegenheiten für die Benefiziare, denen diese Wohngelegenheiten - nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Bedrängnis - auch ohne Entgelt oder zu reduziertem Mietzins zur Verfügung gestellt werden können; Schaffung und Erhaltung von geeigneten Gewerbe-, Geschäfts- und/oder Arbeitsräumen für die Benefiziare, denen diese Arbeitsräume - nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Lage - auch zu einem reduzierten Mietzins zur Verfügung gestellt werden können; Finanzierung von Familienzusammenkünften und familienhistorischen Arbeiten; Gewährung von Beiträgen an wissenschaftliche, kulturelle oder politische Arbeiten; Erstellung und Finanzierung der Familienregister; Beiträge und/oder Uebernahme der Kosten für Beerdigung und Grabunterhalt für die verstorbenen Benefiziare.
Adressen |
Tribschenstrasse 21
6005 Luzern
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |