Die Stiftung bezweckt, die Schlossbesitzung von Jegenstorf dem Kanton Bern und dem Berner Volk als geschichtliches Denkmal zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Als Schlossmuseum sammelt, präsentiert und vermittelt die Stiftung bürgerliche und patrizische Wohnkultur und Lebenswelten vom 17. bis ins frühe 20. Jahrhundert mit Schwerpunkt im 18. Jahrhundert. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
Die Stiftung bezweckt: das Wasserschloss Landshut, Gemeinde Utzenstorf, ehemaliger Sitz der bernischen Landvögte von 1514 - 1798, samt den zugehörigen Nebengebäuden, Wasser-, Park- und Gartenanlagen dauernd zu erhalten und zu pflegen; im Rahmen der Schlossmuseen des Kantons Bern dem Schloss Landshut, seiner architektonischen Gestaltung und Ausstattung gemäss, schwergewichtig die Rolle der Präsentation der Kultur des 17. Jahrhunderts zuzuweisen; das Schloss zur Besichtigung und Benutzung zu musealen Zwecken - derzeit Wohnen und Leben im 17. Jahrhundert und Schlossgeschichte und Schweizer Museum für Wild und Jagd - zu öffnen; das Schloss und seine Umgebung für angemessene kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen in den dafür geeigneten Räumen zu nutzen, soweit dadurch das Schloss und die Anlagen weder gefährdet noch sonstwie beeinträchtigt oder beschädigt werden. Die Stiftung hat ausschliesslich gemeinnützigen Charakter.
Die Stiftung bezweckt, das Schloss Köniz als schützenswertes Kulturgut von nationaler Bedeutung für zukünftige Generationen zu erhalten und der gesellschaftlichen, kulturellen sowie anderweitigen Nutzung durch die Öffentlichkeit und Private zugänglich zu machen. Die Stiftung wird das Schlossareal in Köniz unter Wahrung der geschichtlichen Bausubstanz als Kulturgut und Begegnungsort für Jung und Alt erhalten und weiterentwickeln. Die Gebäude, Garten- und Aussenanlagen des Schloss Köniz sollen nachhaltig bewirtschaftet werden und der Gemeindebevölkerung wie auch der Öffentlichkeit als Begegnungs-, Kultur- und Naherholungsort dienen. Das Schlossareal als Gesamtheit soll mit den dazugehörigen Gebäuden und Aussenanlagen zu kulturellen, repräsentativen, musealen, Bildungs-, Forschungs- und sozio-kulturellen Zwecken nutzbar gemacht werden. Die Stiftung kann zur Erreichung des Stiftungszweckes andere juristische Personen gründen und sich daran beteiligen. Sie kann Grundstücke erwerben, überbauen und allenfalls wieder veräussern. Die Stiftung hat eine gemischt öffentliche und gemeinnützige Zwecksetzung. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich den vorstehend genannten Zwecken gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
Die Stiftung bezweckt auf ausschliesslich gemeinnütziger Grundlage die Erhaltung und die Förderung des Werkes von Franz Gertsch und anderer Künstler in der Öffentlichkeit. Zur Erreichung dieses Zwecks kann die Stiftung unter anderem Werke von Franz Gertsch oder anderen Künstlern erwerben und verkaufen, wobei die Veräusserung von Werken nur zulässig ist, sofern dies zur Abrundung der Sammlung erforderlich ist und insbesondere im Falle, in welchem die Stiftung durch Legat oder andere Zuwendung Eigentum an nicht geeigneten Werken erlangt. Kunsthandel im eigentlichen Sinn wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bereits von den Stiftern der Stiftung im Zeitpunkt ihrer Gründung gewidmete Werke von Franz Gertsch oder solche Werke des Künstlers, welche die Stifter der Stiftung Museum Franz Gertsch noch zuwenden werden, dürfen keinesfalls veräussert werden. Zur Erfüllung ihres Zweckes betreibt die Stiftung das «Museum Franz Gertsch» in Burgdorf. Mit der Stadt Burgdorf, dem Kanton Bern und den weiteren Gemeinden der Regionalkonferenz Emmental besteht eine Leistungsvereinbarung. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
Adressen |
General-Guisanstrasse 5
3303 Jegenstorf
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Rechtsform | Stiftung |
Quelle | Handelsregister |