Die Stiftung fördert alle Belange der Diagnose, der Behandlung, der Betreuung und der Erforschung von Krebserkrankungen bei Kindern und Jugendlichen, die an der Universitäts-Kinderklinik Bern (Inselspital) betreut werden. In diesem Rahmen kann die Stiftung finanzielle Beträge sprechen für die unmittelbare physische, psychische und soziale Betreuung von Betroffenen und ihren Familien sowie für Löhne von ärztlichen Stellen, Stellen in der Pflege, psychoonkologischen Stellen und Forschungsstellen. Die Stiftung unterstützt wissenschaftliche Forschungsvorhaben auf dem ganzen Gebiet der Kinderkrebsheilkunde. Um zusätzliche Gelder (z.B. Spenden) mittels Fundraising für die Stiftung einzuwerben, können Aufwendungen vergütet werden. Jegliche Erwerbszwecke für die Stiftung oder deren Mitglieder sind ausgeschlossen.
Die Stiftung bezweckt die finanzielle Ermöglichung oder Erleichterung der Behandlung kranker in der Schweiz wohnender Kinder in der Kinderklinik des Inselspitals. Der Stiftungsrat kann, sofern ein Kind wegen Platzmangels in der Kinderklinik keine Aufnahme findet, oder eine Verlegung aus dieser Klinik sich aus Platzmangel oder aus medizinischen Gründen aufdrängt, auch für die Behandlung in anderen öffentlichen Spitälern des Kantons Bern Beiträge gewähren. Der Stiftungsrat kann in besonderen Fällen kranken in der Schweiz wohnenden Kindern vorübergehend Hilfe leisten, und zwar auch dann, wenn sie sich nicht in der Kinderklinik oder in einem anderen Spital befinden. Solche Beiträge können insbesondere mit Blick auf das Schicksal eines Kindes, das von Krankheit und/oder Behinderung betroffen ist, gewährt werden. Im Interesse des kranken Kindes kann der Stiftungsrat Beiträge auch der Familie bzw. Angehörigen des kranken Kindes Beiträge gewähren. Der Stiftungsrat kann Massnahmen und Einrichtungen, die der Erhaltung der Gesundheit oder der Vorbeugung von Erkrankungen sowie der Versorgung bei psychisch und physisch belastenden Diagnosen von Kindern dienen, finanziell unterstützen. Die in den Ziffern 2.1 und 2.2 genannten Leistungen haben gegenüber den Leistungen nach den Ziffern 2.3 bis und mit 2.5 Priorität. In gleicher Weise haben Kinder mit Wohnsitz im Kanton Bern gegenüber Kindern ohne Wohnsitz im Kanton Bern Priorität. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke.
Die Stiftung ermöglicht Kindern und Jugendlichen des Kantons Bern durch Sport und Bewegung Erlebnisse, welche sich positiv auf ihre Gesundheit, ihr Wohlbefinden, ihr Selbstwertgefühl und ihre Sozialkompetenz auswirken. Weiter besteht der Zweck darin, kranken und erholungsbedürftigen minderjährigen Kindern in der Agglomeration von Bern nach Massgabe des Stiftungsreglements Erholungsaufenthalte zu ermöglichen. Der Stiftungsrat entscheidet über die Erweiterung des Kreises der Begünstigten; die Destinatäre können in Ausnahmefällen auch ausserhalb der Agglomeration von Bern ansässig sein. Die Stiftung verpflichtet sich, mindestens die Hälfte der jeweils verteilten Stiftungsgelder für kranke oder erholungsbedürftige Kinder zu verwenden bzw. diesen Kindern Erholungsaufenthalte zu ermöglichen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
Die Stiftung bezweckt die Förderung von Forschung und Lehre an der Universität Bern. Dazu gehört die Unterstützung von Wissenschaft und Ausbildung durch Vorhaben, Massnahmen, Projekte und Werke aller Art in Zusammenhang mit den Aufgaben und Tätigkeiten der Universität Bern. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Ermöglichung von Spezialstudien im In- und Ausland, Finanzierungen von wissenschaftlichen Apparaten, Instrumenten, Einrichtungen und Publikationen, Leistung von Unterstützungen jeglicher Art von Forschungsaufträgen sowie alle weiteren Aktivitäten, die der Erreichung des Stiftungszweckes dienen. Die Stiftung verwaltet die von Donatoren unter eigenem Namen und für bestimmte Zwecke ausgerichteten Zuwendungen in den Betriebsfonds. Sie betreut, koordiniert, verwaltet und schüttet das Vermögen, welches der Stiftung von ähnlichen Institutionen als separate Fonds anvertraut wird, zweckgerichtet aus. Die Stiftung verfolgt öffentliche bzw. gemeinnützige Zwecke und ist politisch und konfessionell neutral. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
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