Fallführende Nachlassverfahren
📍 4051 Basel
Role and responsibilities
Eigenständige Fallführung: Sie führen selbstständig Nachlassverfahren im zivil- und steuerrechtlichen Bereich und arbeiten mit diversen Ansprechpartnern, Sachbearbeitenden und der Leitung als auch mit den Erben, verschiedenen Behörden und Rechtsvertretern zusammen.
Datenbeschaffung und Ermittlung der Erben: Sie beschaffen eigenständig sämtliche für die Durchführung des Nachlassverfahrens benötigte Informationen und ermitteln in diesem Zusammenhang die Erben.
Inventarerstellung und Testamentseröffnung: Sie führen Liegenschaftsüberprüfungen, Inventuren von Erbmassen wie auch Safe-Inventuren bei Banken durch und stellen die Datenpflege in der Fachapplikation sicher. Weiter bereiten Sie Testamentseröffnungen vor.
Wahrnehmen von Beratungsaufgaben: Sie sind Ansprechpartner für die Ihnen zugeteilten Nachlässe im Zusammenhang mit der Nachlassregelung und führen diesbezüglich Beratungsgespräche mit den Erben und weiteren involvierten Personen, Ämtern und Institutionen im In- und Ausland.
Team / description
Das Zivilgericht Basel-Stadt urteilt erstinstanzlich in Zivilsachen. Dazu gehören unter anderem Eheschutzmassnahmen, Scheidungen, Erbschaften, Kauf-, Miet- und Arbeitsverträge, Werkverträge und Aufträge sowie gesellschafts- und handelsrechtliche Fragestellungen. Zudem beurteilt das Zivilgericht Streitigkeiten aus dem Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts. Es sorgt somit für den Rechtsfrieden in privatrechtlichen Streitigkeiten.
Qualifications and Skills
Erfahrung: Sie haben ein Flair für Zahlen, eine Affinität für Rechtsfragen und bringen im Idealfall Kenntnisse des Ehe-, Güter- und Erbrechts sowie in weiteren Rechtsgebieten mit. Erfahrung im Bankwesen und in der Buchhaltung runden Ihr Profil ab.
Persönlichkeit: Sie besitzen eine hohe Sozialkompetenz, Fingerspitzengefühl und Geduld aber auch ein sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen. Sie sind entscheidungsstark, gut organisiert und setzten Prioritäten. Sie sind pflichtbewusst und verschwiegen.
Ausbildung: Sie bringen eine kaufmännische Ausbildung (Niveau EFZ) mit und haben sich im Bereich Ehegüter- und Erbrecht weitergebildet oder beabsichtigen, dies zeitnah nachzuholen.
Sprache: Sie verfügen über sehr gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse und formulieren auch komplexe Inhalte klar und verständlich. Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil und unterstützen den Kontakt mit unterschiedlichen Anspruchsgruppen.