Etat du canton de Fribourg

Richter beim Zwangsmassnahmengericht

📍 Fribourg, CH

Role and responsibilities

Das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) bewilligt für den ganzen Kanton auf Antrag der Staatsanwaltschaft, der Jugendstrafrichterin oder des Jugendstrafrichters, der Polizei, der erstinstanzlichen Gerichtsbehörden, des Amts für Justizvollzug und Bewährungshilfe oder des Amts für Bevölkerung und Migration besonders einschneidende Zwangsmassnahmen auf dem Gebiet des Straf- und Verwaltungsrechts. Es trifft seine Entscheide durch eine Einzelrichterin oder einen Einzelrichter.

Team / description

Qualifications and Skills

  • Anwaltspatent, Lizentiat oder Master der Rechte und ausreichende praktische Kenntnisse für die Ausübung des Amtes

  • Fundierte Kenntnisse des Strafrechts

  • 60 %-Stelle, die eine hohe Verfügbarkeit erfordert, um die Bereitschaftsdienste sicherzustellen

  • Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben. Gegen die Personen dürfen keine Verlustscheine bestehen. Sie dürfen nicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die mit dem richterlichen Amt nicht vereinbar sind

  • Beherrschen der deutschen und der französischen Sprache. Die gewählte Person muss in beiden Sprachen Dossiers bearbeiten