Die Stiftung bezweckt die Förderung - sei dies via Förderpartner, durch direkte eigene Projekte/Programme und/oder via Direktbeteiligungen an Firmen oder Institutionen, welche wirtschaftliche Erträge erwirtschaften zugunsten der Zweckerreichung - für nachfolgende Ziele: humanitäre Zwecke, Bildung, Gesundheit, Menschenrechte, nachhaltige Alternativ-Energien, ökologisch-biologische Landwirtschaft/gesunde Ernährung, Natur- und Artenschutz. Die Stiftung kann namentlich Projekte, Organisationen, Institutionen und Personen im In- und Ausland fördern oder unterstützen, die sich für die vorgenannten Zwecke direkt oder indirekt einsetzen und die Gewähr dafür bieten, dass von der Stiftung erhaltene Sach- oder Geldzuwendungen effizient, wirtschaftlich und stiftungszweckkonform im Sinne des vorgenannten Zwecks eingesetzt werden. Die Stiftung ist berechtigt, im Rahmen ihres Zwecks weitere Stiftungen oder andere Rechtseinheiten im In- und Ausland zu errichten und mit in- und ausländischen Stiftungen oder anderen Rechtseinheiten mit ähnlichen Zwecken gemeinsame Projekte zu verfolgen. Die Stiftung kann auch eigene Projekte und Programme durchführen und nötigenfalls dazu separate Projektumsetzungseinheiten und/oder zeitlich und inhaltlich definierte Arbeitsgemeinschaften gründen. Die Stiftung kann zwecks Differenzierung des Stiftungsvermögens Anlagen jeglicher Art vornehmen und auch Liegenschaften erwerben und veräussern. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
Der Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Förderung von Personen, Institutionen und Projekten im In- und Ausland, welche in gemeinnütziger Weise gesundheitsfördernd, Iebensqualitätssteigernd, erzieherisch, forschend, wissenschaftlich, nachhaltigkeitsfördernd, tierwohlfördernd, gesellschaftspolitisch, kulturell, karitativ oder humanitär tätig sind. Dies umfasst sowohl die Vergabe von Mitteln an externe Projekte und Initiativen als auch die Entwicklung und Durchführung eigener Programme und Projekte der Stiftung in diesen Bereichen. Zur Erreichung ihres gemeinnützigen Zwecks beabsichtigt die Stiftung insbesondere die finanzielle Unterstützung und Förderung von Forschungs- und praktischen Anwendungsprojekten in verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, darunter Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Medizin, Sozialwissenschaften und Geisteswissenschaften; finanzielle Unterstützung und Förderung von eigenen und externen Projekten und Programmen, welche sich mit den im Zweck und wissenschaftlichen Disziplinen genannten Themen befassen, durch Spenden oder à fonds perdu Beiträge an karitative Institutionen, Forschungsgruppen und weitere, sowie durch unternehmerische Fördermodelle (bspw. Impact Investments) in Bereiche, welche gewinnorientierte Dritte nicht machen würden; finanzielle Unterstützung und Förderung von Projekten und Programmen, die einen nachhaltigen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen leisten und das Potenzial haben, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Innovationen hervorzubringen; wobei die Förderschwerpunkte auf folgende Themen gesetzt werden: Forschung und Wissenschaft; körperliche, geistige Gesundheit und LangIebigkeit; Naturschutz und die Bekämpfung von Klimawandel. Der Stiftungsrat kann für die Zweckverfolgung Prioritäten setzen und frei über die Allozierung der Stiftungsmittel und Ausschüttungen entscheiden. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen noch kann ein entsprechender Rechtsanspruch aus dem Empfang von Stiftungsleistungen abgeleitet werden. Die Stiftung kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch mit anderen Organisationen kooperieren, und solche fördern. Die Stiftung kann zur Erfüllung ihres Zwecks sowohl in der Schweiz wie auch im Ausland tätig werden und Projekte fördern. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann sie in der Schweiz und im Ausland Gesellschaften errichten. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.
Die Stiftung bezweckt im In- und Ausland: - Die Förderung der Ausbildung und Erziehung von Kindern und Erwachsenen unter Einschluss des freien Zugangs zu Informationen; - Die Förderung und den Schutz der Menschenrechte im Sinne der Vereinten Nationen; - Die Förderung von Forschung und Entwicklung in Naturwissenschaft, Technik und Medizin sowie die Förderung von Innovation; - Die Bekämpfung von Korruption auf allen Ebenen und die Förderung von Ethik im Privat- und Geschäftsleben; - Die Unterstützung von medizinischen Einrichtungen, die Erhaltung der Gesundheit, die Bekämpfung von Mangelernährung und Kindersterblichkeit sowie die Unterstützung der Sterbehilfe; - Die Unterstützung von Hilfsorganisationen z.B. bei Naturkatastrophen oder kriegerischen Auseinandersetzungen; - Die Förderung von Natur-, Klima- und Umweltschutz und entsprechender Technologien einschliesslich nachhaltiger Energiekonzepte; - Die Förderung von kulturellen Einrichtungen und kultureller Vielfalt. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Zur Erfüllung ihres Zweckes kann die Stiftung nach ihrem Ermessen: - Im In- und Ausland Stiftungen, Institutionen, Organisationen, Projekte und natürliche Personen unterstützen, die sich einem oder mehreren der oben erwähnten Anliegen widmen; - Im In- und Ausland Institutionen und operative, kommerzielle Firmen mit dem gleichen Zweck unterstützen oder sich daran beteiligen; - Im In- und Ausland Liegenschaften kaufen.
Die Stiftung ist nicht gewinnorientiert und bezweckt in ausschliesslich gemeinnütziger Weise im In- und Ausland: (a) Die Förderung und Unterstützung von Projekten im Tierschutzbereich. (b) Die Förderung und Unterstützung von Projekten im Kindesschutzbereich, insbesondere die materielle Hilfe an Kinder in sozialer Not bzw. Fürsorge für Kinder. (c) Die Förderung und Unterstützung von Projekten Klimaschutzbereich. (d) Die Förderung und Unterstützung von sozialen und humanitären Projekten. (e) Die Förderung der öffentlichen Wahrnehmung der Aktivitäten der Stiftung und deren Ergebnisse, worunter auch die Erstellung bzw. die Finanzierung von Studien und Analysen in den in dieser Ziffer 2.1 genannten Bereiche fallen. 2.2. Die Stiftung verfolgt ihren Zweck in erster Linie durch Zuwendungen an Organisationen, Institutionen, Körperschaften, Projektträger und Personen, die ihre Bedürfnisse bzw. die Unterstützungsbedürftigkeit ihrer Projekte in transparenter Weise darlegen und gleichzeitig auch für einen effizienten Einsatz der Mittel im Sinne des Stiftungszwecks Gewähr bieten und der Öffentlichkeit bzw. der Stiftung ausreichend Aufschluss über ihre Tätigkeit geben. 2.3. Im Rahmen des Stiftungszweckes kann die Stiftung ideelle und finanzielle Partnerschaften mit öffentlich-rechtlichen und/oder privaten Unternehmen eingehen und Plattformen unterstützen, welche dem Zweck dienen, durch Spendengenerierung, Crowdfunding und Netzwerkbildung Projekte in den Bereichen Klimaschutz, Kinderhilfe und Tierschutz zu ermöglichen. 2.4 Die Stifterin behält sich das Recht vor, den Zweck der Stiftung im Rahmen von Art. 86a ZGB zu ändern, frühestens nach zehn Jahren, wobei der geänderte Zweck wiederum ausschliesslich gemeinnützig sein muss.
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