Die Stiftung verfolgt ausschliesslich wohltätige und philanthropische Zwecke zur Förderung der körperlichen und geistigen Gesundheit und zur Verbesserung der Lebensqualität und Lebenserwartung von Menschen in der Schweiz und weltweit, die aus materiellen, psychischen oder gesundheitlichen Gründen Unterstützung benötigen. Weiter fördert die Stiftung insbesondere Bildung, Frieden und Nachhaltigkeit. Der Kreis der Destinatäre ist offen und unabhängig von Herkunft, Religion oder Konfession, Alter, Geschlecht oder sexueller Orientierung, körperlicher oder geistiger Integrität. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral. Zur Erreichung dieses Zwecks fördert die Stiftung ihre Destinatäre insbesondere darin, einen für sie individuell geeigneten, sinnstiftenden Lebensinhalt zu finden sowie ihren Purpose und ihre Potentiale hinsichtlich ihrer Lebensgestaltung, insbesondere hinsichtlich ihrer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung, zu entfalten. Die Stiftung bezweckt mit dieser Förderung zur Verbesserung der geistigen und körperlichen Gesundheit sowie zu einer Steigerung der Langlebigkeit ihrer Destinatäre beizutragen, die Prävention von Gesellschaftskrankheiten, eine Steigerung der Wirkungs-und Innovationskraft von Organisationen und Unternehmen als wesentlichen Beitrag für Gesundheit, Frieden und Nachhaltigkeit, denen die Destinatäre angehören. Die Stiftung bezweckt zudem die Förderung von Projekten und gemeinnützigen Organisationen, die das Ziel verfolgen, nachhaltige Verbesserungen der allgemeinen Lebensqualität und Lebenserwartung sowie positive Veränderungen für das Wohl von Mensch, Tier und Natur zu realisieren. Die Stiftung kann ihre Destinatäre direkt, über eigene Projekte oder über Projekte gemeinnütziger Organisationen in der Schweiz oder im Ausland fördern. Die Stiftung kann insbesondere Mentoring, Coaching, finanzielle Unterstützung und andere Massnahmen zur Verfolgung ihres Zweckes anbieten. Die Stiftung kann sich im Rahmen des oben beschriebenen Zweckes an Unternehmen im In- und Ausland beteiligen oder solche gründen. Sie kann Immobilien und Mobilien erwerben, verwalten, belehnen und veräussern. Der Stiftungsrat kann im Rahmen eines Reglements Richtlinien zur Umsetzung dieses Stiftungszweckes formulieren. Dabei kann er insbesondere Kriterien zur Anspruchsberechtigung und zur Auswahl der Destinatäre festlegen sowie Fragen zu den Abläufen, zur Delegation der Auswahl, zur Bestätigung der Verwendung der Mittel und andere klären. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
lm Mittelpunkt steht die Förderung und Unterstützung von Personen und Organisationen in den Bereichen Humanitäres, Soziales und Gesundheit. Die Stiftung ist ferner im Bereich Tierschutz tätig und kann Tierschutzprojekte und Tierschutzorganisationen unterstützen und fördern. Die Stiftung kann zudem Personen und Organisationen unterstützen, die im Bereich Kunst und Kultur tätig sind. Die Stiftung kann andere wohltätige Organisationen, Unternehmen und Personen unterstützen, welche im Rahmen des Stiftungszwecks der Stiftung Bilas tätig sind. Die Stiftung kann im Rahmen des Stiftungszwecks direkt unentgeltliche Zuwendungen ausrichten (Förderungs-/Unterstützungsbeiträge). Sie kann Liegenschaften erwerben, halten und veräussern. Die Stiftung ist grundsätzlich in der Schweiz tätig, Ausnahmen sind möglich und werden durch den Stiftungsrat festgelegt. Die Stiftung verfolgt ausschliesslich gemeinnützige und wohltätige Zwecke. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.
Die Stiftung verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Ziele. Sie bezweckt die Realisierung von Projekten zur sozialen und wirtschaftlichen Integration. Sie übernimmt die Trägerschaft für soziale, pädagogische, therapeutische und kulturelle Projekte. Ihre Tätigkeit ist vorwiegend auf das Gebiet des Kantons Bern beschränkt. Zur Erreichung des Stiftungszwecks kann sich die Stiftung im Rahmen der Rechtsordnung an anderen Organisationen, welche im Bereich des Stiftungszwecks tätig sind, direkt oder indirekt beteiligen oder solche gründen. Dabei kommt der Stiftung die Kontroll- und Lenkungsfunktion an den von ihr gehaltenen/gegründeten Organisationen zu. Die Stiftung hat dabei eine Mehrheitsbeteiligung an ihren Tochterorganisationen zu halten, wobei die Vertreter der Stiftung in deren Organen ausschliesslich im Stiftungsinteresse zu handeln und eine mit dem Stiftungszweck konforme Ausrichtung sicherzustellen haben. Gewinn und Kapital sind ausschliesslich dem vorstehenden Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.
Die Stiftung bezweckt ausschliesslich die Erbringung von Leistungen an gemeinnützige Institutionen im In- und Ausland; sie kann insbesondere Leistungen an öffentliche sowie private gemeinnützige Institutionen erbringen. Die Stiftung kann daneben insbesondere auch Leistungen in den folgenden Bereichen erbringen: Zuwendungen an die Stadt Meliki (Griechenland). Dabei kann die Stiftung die Zuwendung mit Auflagen versehen, wonach die Stadt Meliki als Empfängerin die Zuwendung im Bereiche des Gesundheitswesens, des Bildungswesens, der körperlichen Ertüchtigung der Jugend und dergleichen einzusetzen hat. Zuwendungen an Institutionen, die gemeinnützige medizinische Hilfe in Krieg und Frieden erbringen, wie beispielweise die Organisation der médecins sans frontières oder Amnesty International; Zuwendungen an gemeinnützige Tierschutz-, Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen in der Schweiz und im Ausland; Zuwendungen an die Glückskette. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck. Die Stiftung kann sich mit anderen Stiftungen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung vereinigen.
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