Die gemeinnützige Stiftung bezweckt die Förderung der Gesundheit und der Bildung und verfolgt soziale Zwecke. Zur Umsetzung ihres Zwecks kann die Stiftung namentlich die Grundlagenforschung von seltenen Erkrankungen fördern und betroffene Personen unterstützen. Sie kann namentlich die Forschung sowie Projekte zur Bildung und Sensibilisierung des Fachpersonals und der Bevölkerung im Bereich der geschlechtersensiblen Medizin (Gendermedizin) unterstützen. Sie kann auch Unterhaltungsprogramme in Spitälern und Heimen fördern bzw. Institutionen und Organisationen unterstützen, die solche Programme anbieten. Die Stiftung kann ihren Zweck umsetzen, indem sie namentlich die Bildung von Kindern und Jugendlichen fördert, die oder deren Familien sich in einer Notlage befinden. Des Weiteren bezweckt sie namentlich die Förderung von Inklusion und Teilhabe durch berufliche Bildung von Menschen mit einer Behinderung. Die Stiftung kann auch die Diversität in technischen Berufen fördern. Die Stiftung kann Angehörige und betreuende Personen von schwererkrankten Personen unterstützen, indem sie namentlich die Betreuung während deren Abwesenheit oder einer Auszeit organisiert bzw. finanziert. Sie kann auch Schutzhäuser (namentlich Frauenhäuser, Männerhäuser, Kinderhäuser und LGBTQI + - Häuser) unterstützen. Die Stiftung kann sämtliche Tätigkeiten entfalten, die in den Bereich des Stiftungszwecks (Gesundheit, Bildung, soziale Zwecke) fallen oder mit ihm in einem sachlichen Zusammenhang stehen. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann sie namentlich mit geeigneten privaten und staatlichen Institutionen und Organisationen zusammenarbeiten und solche unterstützen. Die Stiftung erfüllt ihren Zweck auf dem ganzen Gebiet der Schweiz und weltweit. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
Die Stiftung verfolgt ausschliesslich wohltätige und philanthropische Zwecke. Die Stiftung kann in den folgenden Bereichen tätig werden: Notleidende Menschen: Unterstützung von Menschen im Unglück oder in Notlagen in der Schweiz sowie in Schwellen- und Entwicklungsländern. Kultur: Unterstützung und Förderung von Veranstaltungen in den Bereichen Musik, Gestaltung und Kunst sowie Theater und Schauspiel in der Schweiz und in Schwellen- und Entwicklungsländern. Sport: Unterstützung und Förderung von Talenten, Jugendlichen und Veranstaltungen im Sport in der Schweiz sowie in Schwellen- und Entwicklungsländern. Gesundheit und Wohlbefinden: Schutz und Verbesserung der ganzheitlichen Gesundheit und des Wohlbefindens von Menschen sowie Entwicklung und Förderung des menschlichen Bewusstseins für die gesamte Schöpfung und deren göttlichen Ordnung weltweit. Förderung der wissenschaftlichen Forschung und lnnovation, wobei insbesondere alternative Heilmethoden, Ernährung, Energiearbeit, Naturmedizin und Komplementärmedizin sowie geistiges Heilen zu berücksichtigen sind. Aus- und Weiterbildungsmassnahmen in den vorgenannten Bereichen. Integration dieser Bereiche ergänzend zur konventionellen Medizin. Erhöhung der Akzeptanz aller Methoden, welche der Förderung und Aktivierung der Selbstheilungskräfte dienen. Umweltschutz: Weltweiter Schutz des Klimas, der Natur, der Flora und Fauna. Förderung der Forschung im Bereich umweltschonender Energie sowie Verbesserung und Verbreitung solcher Technologien. Zur Umsetzung dieser Ziele kann die Stiftung unter anderem: dem wohltätigen Zweck der Stiftung entsprechende Projekte in der Schweiz oder im Ausland koordinieren, leiten und finanzieren; Partnerschaften mit öffentlichen oder privaten Institutionen eingehen; Unterstützungsbeiträge an öffentliche oder private Institutionen sowie direkt an Private ausrichten. Die Stiftung kann in den erwähnten Bereichen selbständig oder mit anderen wohltätigen Institutionen tätig werden.
Die Stiftung bezweckt die Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bevölkerung im Inland und Ausland. Zur Erreichung dieses Zweckes kann die Stiftung Informationsprogramme und Projekte selbst durchführen oder unterstützen, die einer möglichst breiten Bevölkerung eine gesunde Ernährungs- und Lebensweise nahe bringen sollen. Die Stiftung kann auch Aus-, Fort- und Weiterbildungen selbst durchführen oder fördern, die den oben genannten Zweck erfüllen bzw. diese Bildungschancen Menschen ermöglichen, denen die entsprechenden finanziellen Mittel fehlen. Die Stiftung kann zudem die Ausbildung vorwiegend junger Menschen im In- und Ausland unterstützen. Weiter kann die Stiftung zur Sicherstellung des Stiftungszwecks sämtliche Tätigkeiten ausüben, die für die Erreichung des Stiftungszwecks geeignet sind. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderungs- oder Unterstützungsmassnahmen.
Die Stiftung bezweckt sowohl zu Lebzeiten der Stifterinnen als auch nach deren Tod die finanzielle Unterstützung von jeglichen in- und ausländischen Ausbildungsstätten mit ausschliesslich sozialen und/oder gemeinnützigen Zwecken. Unter Ausbildungsstätten mit sozialen und/oder gemeinnützigen Zwecken sind Bildungs-, Lehr- und Unterrichtsanstalten (z.B. Schulen, Internate und Akademien) zu verstehen, welche ihrerseits wiederum von gemeinnützigen Institutionen getragen werden und sozial benachteiligten Personen eine Chance auf eine Ausbildung ermöglichen möchten. Ferner bezweckt die Stiftung die finanzielle Unterstützung von Menschen im In- und Ausland, die mit Armut, Krankheit oder einer Behinderung konfrontiert sind, sowie von Institutionen im In- und Ausland, die sich auf irgendeine Art und Weise für die vorgenannten Personen oder Ausbildungsstätten einsetzen oder sich um ihre Bedürfnisse kümmern. Die Stiftung ist ausschliesslich gemeinnützig tätig und verfolgt keinerlei unternehmerische Zwecke. Die Stifterinnen behalten sich gestützt auf Art. 86a ZGB und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen ausdrücklich das Recht vor, den Zweck der Stiftung abzuändern. Eine allfällige Änderung des Stiftungszweckes muss bei der Aufsichtsbehörde beantragt und von dieser genehmigt werden. Die Zweckänderung ist anschliessend der Steuerverwaltung zu melden.
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