Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und weiterer angeschlossener Firmen, die mit der Stifterfirma wirtschaftlich oder finanziell eng verbunden sind, sowie deren Angehörige und Hinterlassene durch Gewährung von Unterstützungsleistungen in Notlagen, infolge Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit etc.; Gewährung weiterer Leistungen zur wirtschaftlichen Sicherung der erwähnten Vorsorgenehmer bei Alter, Tod und Invalidität im Rahmen der Gleichbehandlung, wie beispielsweise Leistungserhöhungen für Arbeitnehmer der Übergangsgeneration, die noch nicht in den Genuss der vollen Leistungen der gesetzlichen beruflichen Vorsorge kommen; Leistung von Beiträgen im Sinne von Art. 331 Abs. 3 OR aus vorgängig hiefür geäufneten, von den Arbeitgebern finanzierten und gesondert ausgewiesenen Mitteln an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen sich die Arbeitgeber angeschlossen oder die sie selbst errichtet haben.
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