Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern guten und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Sie ist bestrebt, Räume für alle Bevölkerungskreise anzubieten, insbesondere auch für Alleinstehende, Familien, Menschen mit besonderen Bedürfnissen und Betagte. Sie fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität. Die Genossenschaft kann in ihren Gebäuden Räume für geschäftliche Dienstleistungen anbieten. Sie sucht diesen Zweck zu erreichen durch: a) Erwerb von Bauland und Baurechten; b) Bau und Erwerb von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die den zeitgemässen genossenschaftlichen Wohnbedürfnissen entsprechen; c) sorgfältigen und laufenden Unterhalt und periodische Erneuerung der bestehenden Bauten; d) Errichtung von Ersatzneubauten, wenn die bestehenden Bauten nicht mehr auf wirtschaftlich vertretbare Art und Weise erneuert werden können; e) Beanspruchung von Förderungsinstrumenten nach dem eidgenössischen Wohnraumförderungsgesetz bzw. entsprechenden kantonalen und kommunalen Gesetzen; f) Verwaltung und Vermietung der Wohnungen auf der Basis der Kostenmiete; g) Erstellung von Wohnungen und Einfamilienhäusern zum Verkauf im Stockwerkeigentum bzw. im Baurecht; h) Förderung von genossenschaftlichen Aktivitäten in den Siedlungen; i) ideelle und materielle Unterstützung von Bestrebungen, die preiswertes und gutes Wohnen zum Ziel haben. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnstrebig. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen und Organisationen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen. Sie kann Mitglied von wohnbaugenossenschaften schweiz, verband der gemeinnützigen wohnbauträger, sein.
Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern dauerhaft den Bedarf an Wohnraum zu tragbaren finanziellen Bedingungen zu decken. Sie ist durch das Erstellen und die Vermietung von preiswertem Wohnraum und gewerblich genutzten Räumen bestrebt, Wohnraum und Arbeitsraum für alle Bevölkerungskreise anzubieten, insbesondere an ihre Mitglieder sowie für Familien, Behinderte und Betagte, sowie für gemeinschaftlich orientierte Gewerbetreibende. Sie fördert durch die soziale Durchmischung und die gemeinschaftlichen Einrichtungen das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität. Zudem fördert sie die Verbindung von Wohnen, Arbeiten und Kultur. Sie beabsichtigt eine nachhaltige Entwicklung durch Anlehnung an die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft. Dies gilt sinngemäss auch für Gewerbeflächen. Sie sucht diesen Zweck zu erreichen durch: Erwerb und Verkauf von Grundstücken (inkl. Bauland) und Baurechten sowie Errichtung und Löschung von Dienstbarkeiten. Bau und Erwerb von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die den zeitgemässen genossenschaftlichen Wohnbedürfnissen entsprechen. Sorgfältigen und laufenden Unterhalt und periodische Erneuerung der bestehenden Bauten. Beanspruchung von Förderungsinstrumenten nach dem eidgenössischen Wohnraumförderungsgesetz bzw. entsprechenden kantonalen und kommunalen Gesetzen. Vermietung der Wohnungen und der Gewerbeflächen auf der Basis der Kostenmiete. Fördern von genossenschaftlichen Aktivitäten in den Siedlungen. Ideelle und materielle Unterstützung von Bestrebungen, die preiswertes, gesundes und gutes Wohnen zum Ziel haben. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnstrebig. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen und Organisationen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen. Die Genossenschaft bemüht sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Personen, die zum Zielpublikum gehören, welche aber die Möglichkeit zum Erwerb von Genossenschafts- und/oder Wohnungsanteilscheinen nicht haben, entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten zu vermitteln.
Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern und Dritten dauerhaft den Bedarf an Wohnraum zu tragbaren finanziellen Bedingungen zu decken. Sie ist durch das Erstellen und die Vermietung von preiswertem Wohnraum bestrebt, Wohnraum für alle Bevölkerungskreise anzubieten, insbesondere an ihre Mitglieder sowie auch für Familien, Behinderte und Betagte. Sie fördert durch die soziale Durchmischung und die gemeinschaftlichen Einrichtungen das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität. Zudem fördert sie die Verbindung von Wohnen, Arbeiten und Kultur. Sie beabsichtigt eine nachhaltige Entwicklung durch Anlehnung an die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft. Dies gilt sinngemäss auch für Gewerbeflächen. Sie sucht diesen Zweck zu erreichen durch: Erwerb und Verkauf von Grundstücken (inkl. Bauland) und Baurechten sowie Errichtung und Löschung von Dienstbarkeiten. Bau und Erwerb von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die den zeitgemässen genossenschaftlichen Wohnbedürfnissen entsprechen. Sorgfältigen und laufenden Unterhalt und periodische Erneuerung der bestehenden Bauten. Beanspruchung von Förderungsinstrumenten nach dem eidgenössischen Wohnraumförderungsgesetz bzw. entsprechenden kantonalen und kommunalen Gesetzen. Vermietung der Wohnungen auf der Basis der Kostenmiete. Erstellung von Wohnungen und Einfamilienhäusern zum Verkauf im Stockwerkeigentum bzw. im Baurecht. Fördern von genossenschaftlichen Aktivitäten in den Siedlungen. Ideelle und materielle Unterstützung von Bestrebungen, die preiswertes, gesundes und gutes Wohnen zum Ziel haben. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnstrebig. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen und Organisationen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen.
Die Genossenschaft bezweckt, dauerhaft gesunden und preiswerten Wohnraum für ihre Mitglieder und allenfalls weitere Personen zu schaffen. Sie sucht ihren Zweck zu erreichen durch Beschaffung von geeignetem Bauland im Eigentum oder im Baurecht der Genossenschaft; Bau oder Erwerb von zweckmässigen Liegenschaften und Vermietung von Wohnungen. Die Genossenschaft arbeitet auf gemeinnütziger Grundlage. Jede Art von Spekulation mit Boden und Häusern ist ausgeschlossen. Die Grundpfandschulden sind planmässig zu amortisieren. Der Verkauf einzelner Häuser oder Wohnungen ist ausnahmsweise zulässig. Er bedarf der Zustimmung von 3/4 der in der Generalversammlung anwesenden Genossenschafter und Genossenschafterinnen. Als Käufer werden in erster Linie die öffentliche Hand, in zweiter Linie gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften berücksichtigt. So weit sich die Gelegenheit ergibt und das Bedürfnis seitens der Mitglieder der Genossenschaft besteht, kann die Genossenschaft auch Räumlichkeiten für Gewerbe und Dienstleistungen zur Verfügung stellen, im Sinne einer wünschbaren Durchmischung von Wohnen und Arbeiten. Das Ausmass dieser Räumlichkeiten hat in einem sinnvollen Verhältnis zum Wohnraum zu stehen. Der Ankauf von Grundstücken und Liegenschaften darf nur erfolgen, wenn die Finanzierung des Kaufes gesichert ist. Die Mietzinse sind nach den Selbstkosten zu bemessen. Ein guter Unterhalt, Rücklagen für zukünftige Erneuerungen sowie genügende Abschreibungen und Reserven dürfen eingerechnet werden.
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