Freiwillige Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und ihr nahestehenden Unternehmen sowie für deren Angehörige und Hinterlassene durch Gewährung von Unterstützungsleistungen in Notlagen, insbesondere infolge Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; Gewährung weiterer Leistungen, wie beispielsweise Leistungserhöhungen für Arbeitnehmer der Übergangsgeneration, die noch nicht in den Genuss der vollen Leistungen der gesetzlichen beruflichen Vorsorge kommen, zur wirtschaftlichen Sicherung der erwähnten Vorsorgenehmer bei Alter, Tod und Invalidität; Beiträge und Zuwendungen an andere dem Stiftungszweck dienende, steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen die Stifterfirma oder ihr nahestehende Unternehmen angeschlossen sind oder die von diesen errichtet wurden; insbesondere Leistung von Beiträgen im Sinne von Art. 331 Abs. 3 OR aus vorgängig hierfür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Mitteln an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen.
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Mitarbeiter der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen (nachstehend nahestehende Unternehmen genannt) sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen durch Gewährung von Unterstützungsleistungen in Notlagen, insbesondere infolge Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung kann zur wirtschaftlichen Sicherung der erwähnten Vorsorgenehmer bei Alter, Tod und Invalidität im Rahmen der Gleichbehandlung weitere Leistungen gewähren, wie beispielsweise Leistungserhöhungen für Arbeitnehmer der Übergangsgeneration, die noch nicht in den Genuss der vollen Leistungen der gesetzlichen beruflichen Vorsorge kommen. Sofern solche weiteren Leistungen gewährt werden, erlässt der Stiftungsrat diesbezüglich reglementarische Bestimmungen (Reglement, Richtlinien, ausnahmsweise Beschluss). Diese sind der Aufsichtsbehörde zur Prüfung einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes oder Teilen davon kann die Stiftung Versicherungsverträge zugunsten der Destinatäre oder Teilen davon abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Im Rahmen des Stiftungszweckes kann eine Vorsorge für leitende Mitarbeiter der Stifterfirma oder ihr nahe stehenden Unternehmen getroffen werden. Die Stiftung kann auch Zuwendungen an andere, dem Stiftungszweck dienende, steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen machen, denen die Stifterfirma oder ihr nahe stehende Unternehmen angeschlossen sind oder die von diesen errichtet wurden; im Rahmen von Art. 331 Abs. 3 OR können insbesondere auch Arbeitgeberbeiträge der Stifterfirma oder der ihr nahe stehenden Unternehmungen finanziert werden. Es dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu denen die Stifterfirma oder ihr nahe stehende Unternehmen gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind oder die sie zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichten (wie Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke, usw.).
Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod, sowie in der Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit; Anschluss des Personals von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sofern der Stiftung hiezu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden; Erbringung von Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien, die zugunsten der Destinatäre bestehen.
Freiwillige Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Firma sowie des verbliebenen Destinatärbestandes der Wohlfahrtsstiftung der Gebr. Wüest AG, Luzern, sowie deren Angehörige und Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod; Unterstützung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit; Leistung von Beiträgen im Sinne von Art. 331 Abs. 3 OR aus vorgängig hierfür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Mitteln an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen sich die Firma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.
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Mühlehofstrassse 9
6260 Reiden
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