Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firmen Wüest & Cie. AG, Bauunternehmung, Nebikon, in Nebikon (inkl. Zweigniederlassungen Zofingen und Olten), der Achermann AG, Bauunternehmung, Buochs, sowie der übrigen unter der Wüest Nebikon Holding AG, in Nebikon, zusammengeschlossenen Firmen, ihre Angehörigen und Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Todes oder in den letzten Jahren vor seinem Tod in erheblichem Umfang gesorgt hat; weitergehende, über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausreichende Vorsorge, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; Anschluss des Personals von anderen Betrieben, die mit der Firmen-Gruppe finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, sofern der Stiftung von diesen Betrieben die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt wurden; Erbringung der Beiträge der angeschlossenen Firmen aus Mitteln der Stiftung, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet und gesondert ausgewiesen worden sind.
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Der Stiftungsrat erlässt die notwendigen Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage, die Rückstellungen und Reserven und die Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er regelt das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Freiwillige Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Firma sowie des verbliebenen Destinatärbestandes der Wohlfahrtsstiftung der Gebr. Wüest AG, Luzern, sowie deren Angehörige und Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod; Unterstützung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit; Leistung von Beiträgen im Sinne von Art. 331 Abs. 3 OR aus vorgängig hierfür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Mitteln an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen sich die Firma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.
Die Stiftung bezweckt die freiwiliige berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma (nachstehend Firma genannt) und mit diesen wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen durch Gewährung von freiwilligen Leistungen und Unterstützungen an Arbeitnehmer sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen in Fällen von Alter oder Invalidität oder in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit, in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität ihres Ehegatten, ihrer minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt sie sorgen, an die Ehegatten, die geschiedenen Ehegatten oder die langjährigen Lebenspartner der verstorbenen Arbeitnehmer; ferner an Personen, für deren Unterhalt die verstorbenen Arbeitnehmer bis zu ihrem Tod ganz oder zur Hauptsache aufgekommen sind. Durch Beschluss des Stiftungsrats können im Einvernehmen mit der Firma auch Unternehmungen, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.
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