Freiwillige Unterstützung zugunsten der Arbeitnehmer der Scintilla AG, Zuchwil und der Robert Bosch AG, Zürich sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod sowie in der Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit, ferner Äufnung der nötigen Mittel für allfällige Verbesserungen der Vorsorgeleistungen zugunsten des Personals und/oder der Kadermitarbeiter der Firmen, wie bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit sowie Erbringung von Zuwendungen für die Abdeckung allfälliger versicherungstechnischer Fehlbeträge, in der Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit den Firmen wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.
Die Stiftung bezweckt die Ergänzung der beruflichen Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firmen sowie deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Zweck wird insbesondere erfüllt durch Besitzstandwahrung gemäss bisherigem Vorsorgeplan nach Übertragung der beruflichen Vorsorge an das Vorsorgewerk der Sammelstiftung, Sanierungsbeiträge an Stelle von Arbeitnehmer und Arbeitgebern bei Unterdeckung des Vorsorgewerks wegen ungünstiger Entwicklung der Ansprüche gemäss Vorsorgeplan (Langlebigkeit) oder des Deckungskapitals (Ertragsschwäche, Wertschwankungen, Inflation), Beiträge zur Wertsicherung der Leistungen gemäss Vorsorgeplan des Vorsorgewerks, weitere ergänzende Leistungen zugunsten der Destinatäre bei Alter, Invalidität und Tod über den Vorsorgeplan des Vorsorgewerks hinaus. Kann in besonderen Situationen weitergehende Unterstützung leisten wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen durch Gewährung von Leistungen und Unterstützungen: an die Arbeitnehmer und Rentner in Fällen von Alter oder Invalidität oder in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; an die Arbeitnehmer und Rentner in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität ihrer Ehegatten, ihrer minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt sie sorgen; an die Ehegatten, die geschiedenen Ehegatten oder die langjährigen Lebenspartner der verstorbenen Arbeitnehmen oder Rentner; ferner an Personen, für deren Unterhalt die verstorbenen Arbeitnehmer oder Rentner bis zu ihrem Tod ganz oder zur Hauptsache aufgekommen sind; durch weitere Leistungen, die dem allgemeinen Wohlbefinden und Wohlergehen aller Arbeitnehmer dienen. Im Weiteren vgl. Stiftungsurkunde.
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Arbeitgeberfirma (nachstehend Firma genannt) und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie kann über die BVG-Mindestleistungen hinausgehen. Die Stiftung bezweckt ausserdem die Gewährung von Unterstützungen und Leistungen a) an Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; b) an den Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; c) im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist; ferner beim Fehlen solcher Personen an seine gesetzlichen Erben.
Addresses |
Widistrasse 9
4528 Zuchwil
|
---|---|
Legal Form | Foundation |
Source | Commercial register |