Die Studer'sche Armenstiftung bezweckt: die Erbringung von finanziellen Leistungen an dauernd oder vorübergehend bedürftig gewordene Personen des Gemeindegebietes von Willisau. Gesetzliche Leistungen jedoch, die Dritte zu erbringen haben, sollen nicht auf die Studer'sche Armenstiftung abgewälzt werden; können jedoch durch die Stiftung bevorschusst werden; die Erbringung von finanziellen Beiträgen an Pflegekosten und Hilfsmittel bei pflegebedürftigen Personen des Gemeindegebietes von Willisau, sofern die Vermögensverhältnisse dieser Personen es rechtfertigen; die Erbringung von finanziellen Beiträgen an Schüler, Lehrlinge und Studenten des Gemeindegebietes von Willisau, deren finanzielle Mittel trotz der staatlichen Stipendien nicht ausreichen; die Erbringung finanzieller Beiträge an Schul-, Klassen-, Sport- und Ferienlager, an welchen sich Personen des Gemeindegebietes von Willisau beteiligen sowie Zuschüsse an Elternbeiträge bzw. Lagerteilnehmerkosten, wenn diese für die Betroffenen nicht verkraftbar sind; die Erbringung von Beiträgen an die auf dem Gemeindegebiet Willisau tätigen privaten sozialen und fürsorgerischen Institutionen und an deren organisierten Veranstaltungen; die Erbringung von Beiträgen an die auf dem Gemeindegebiet Willisau domizilierten oder tätigen Kultur- und Sportvereine und Organisationen für Veranstaltungen und Aktivitäten, die für breite Bevölkerungskreise ohne Gewinnstreben durchgeführt werden; die Erbringung von Beiträgen an die von der politischen Gemeinde Willisau oder der auf dem Gemeindegebiet Willisau bestehenden Kirchgemeinden oder deren öffentlichen Institutionen (z.B. Schule, Pastoralraum) durchgeführten Veranstaltungen im sozialen, fürsorgerischen, kirchlichen, kulturellen, sportlichen etc. Bereich.
Die gemeinnützige Stiftung hat einen sozialen Zweck. Sie kann Personen mit Wohnsitz und/oder Bürgerrecht in Meisterschwanden und in zweiter Linie Personen aus anderen Gemeinden des Bezirks Lenzburg insbesondere Familien, alleinstehende Mütter und Väter, in Notlagen namentlich aufgrund eines Todesfalls, sowie von Alter, Krankheit, Unfall oder Invalidität, unterstützen. Die Stiftung kann solchen Personen, namentlich Familien, alleinstehende Mütter und Väter auch günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen oder Wohnkosten ganz oder teilweise übernehmen oder erlassen. Des Weiteren kann die Stiftung Schülerinnen und Schüler sowie ehemalige Schülerinnen und Schüler in Ausbildung, insbesondere im Bereich der Berufswahl und der Weiterbildung, unterstützen. Begünstigt werden sollen in erster Linie Schülerinnen und Schüler sowie ehemalige Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz und/oder Bürgerrecht in Meisterschwanden und in zweiter Linie Personen aus anderen Gemeinden des Bezirks Lenzburg. Die Stiftung kann sämtliche Tätigkeiten entfalten, die in den Bereich des Stiftungszwecks fallen oder mit ihm in einem sachlichen Zusammenhang stehen. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann sie namentlich mit geeigneten privaten und staatlichen Institutionen und Organisationen Zusammenarbeiten und solche unterstützen.
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung von bedürftigen Personen und Institutionen in der Region Sursee Plus bei Leistungen im Gesundheitswesen. Die Stiftung bezweckt insbesondere die Finanzierung und Kostenübernahme in folgenden Bereichen: Entlastungsdienste und/oder Unterstützungsangebote für Familienangehörige (z.B. Haushaltshilfen, Erholungsaufenthalte); Nicht von Dritten gedeckte Kosten von Spitalaufenthalten; Kur-, Reha- oder Erholungsaufenthalte in dafür vorgesehenen Institutionen; Zahn- und kieferorthopädische Behandlungen; Ambulante und/oder palliative Pflege und Betreuung; Freizeitgestaltung für Patienten/innen, deren Betreuung und/oder Schulung von Gesundheitspersonal; Gesundheitsförderung und Prävention sowie Leistung von Beiträgen in diesen Bereichen an Institutionen. Die Stiftung kann, im Sinne ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung, insbesondere die Pflege- und Betreuungs-Institutionen Seeblick in Sursee und die Pflegeabteilung des Alterszentrums St. Martin Sursee, unterstützen, namentlich durch Beiträge an Anschaffungen oder die Finanzierung von Anschaffungen, die dem Betrieb dieser Institute, der Freizeitgestaltung der Patientinnen und Patienten, der Betreuung der Patientinnen und Patienten und der Schulung des Personals förderlich sind. Die anspruchsberechtigten Personen und Institutionen müssen ihren Wohnsitz oder Sitz in der Region Sursee Plus haben. Vorbehalten bleiben Leistungen an Institutionen, welche nicht zwingend in der Region Sursee Plus ansässig sein müssen, wobei jedoch die Personen, deren Aufenthalt finanziert werden kann, in der Region Sursee Plus Wohnsitz haben müssen. Die Region Sursee Plus deckt aktuell die Gemeinden Geuensee, Knutwil, Mauensee, Oberkirch, Schenkon und die Stadt Sursee ab. Die Stiftung kann zur Erfüllung ihres Zweckes auch Grundeigentum erwerben, veräussern und belasten sowie sich an Unternehmen beteiligen, die im Bereich des Stiftungszwecks tätig sind.
Die Stiftung dient wohltätigen und gemeinnützigen Zwecken in Willisau, namentlich für die Gewährung von Stipendien für ein Studium oder für die Erlernung und Ausbildung in einem Beruf an Bedürftige von Willisau. Diese Stipendien werden nach Möglichkeit in der Form von Darlehen mit Rückzahlungsverpflichtungen gewährt. Die Stiftung darf nicht beansprucht werden für Zwecke, für die der Staat oder die Stadt Willisau gesetzliche Pflichten haben, daher namentlich nicht, wenn Anspruch auf Unterstützung durch wirtschaftliche Sozialhilfe gemäss dem Sozialhilfegesetz besteht.
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