Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod; Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit; Anschluss des Personals von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen, sofern der Stiftung hiezu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden; Erbringung von Leistungen an andere, steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen, zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien; Erbringung der Arbeitgeberbeiträge aus Mitteln der Stiftung, wenn von den Arbeitgebern vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind.
Die Stiftung bezweckt die Fürsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und die ihr wirtschaftlich nahestehenden Firmen, für die schriftliche Anschlussverträge zu erstellen sind, bei Alter, Krankheit, Unfall usw., bei deren Ableben für ihre Hinterbliebenen. Ferner können bei unverschuldeter Notlage den im Dienste der Stifterfirma stehenden oder ehemaligen Arbeitnehmern sowie ihren Hinterbliebenen Unterstützungen gewährt werden. Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgnissen dürfen keine Leistungen ausgerichtet werden, zu denen die Stifterfirma gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist oder denen lohnähnlicher Charakter zukommt, wie z.B. Teuerungszulagen, Familienzulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke usw. Die Stiftung kann auf das Leben der Destinatäre geeignete Versicherungsverträge abschliessen sowie in bereits bestehende Versicherungsverträge eintreten, wobei sie in allen Fällen Versicherungsnehmerin sein muss. Das Stiftungsvermögen sowie die Zinsen desselben können zur Deckung der Versicherungskosten herangezogen werden.
Freiwillige berufliche Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der angeschlossenen Firmen sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod; Unterstützung der erwähnten Arbeitnehmer oder ihrer Hinterlassenen in Notlagen bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; die Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden; der Stiftungszweck oder einzelner Teile davon kann erfüllt werden a) durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dazu erfüllt sind, b) durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss, c) durch eine Alterssparkasse mit ergänzender Risikoversicherung (teilautonome Lösung); Gewährung von weiteren Leistungen zur wirtschaftlichen Sicherung der erwähnten Vorsorgenehmer bei Alter, Tod und Invalidität im Rahmen der Gleichbehandlung, wie beispielsweise Leistungserhöhungen für Arbeitnehmer der Übergangsgeneration, die noch nicht in den Genuss der vollen Leistungen der gesetzlichen beruflichen Vorsorge kommen; Erbringung von Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien, die zugunsten der Destinatäre bestehen; die Beiträge der Arbeitgeber können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Arbeitgeberbeitragsreserven).
Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmenden der angeschlossenen Firmen sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod; Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod; Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer; Erbringung von Leistungen zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen; Erbringung der Beiträge der Arbeitgeber aus Mitteln der Stiftung, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Arbeitgeberbeitragsreserven); Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit; Gewährung weiterer Leistungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Arbeitnehmer der angeschlossenen Arbeitgeberfirmen bei Alter, Tod und Invalidität im Rahmen der Gleichbehandlung, wie beispielsweise Leistungserhöhungen für Arbeitnehmer der Übergangsgenerationen, die noch nicht in den Genuss der vollen Leistung der gesetzlichen Vorsorge kommen; Anschluss von Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.
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