Die Stiftung bezweckt primär die Förderung der sportlichen Betätigung der Jugend. Ein wesentlicher Aspekt dieser Unterstützung besteht darin, Schüler und Jugendliche in die Turnhallen zu bringen und dort sportlich zu beschäftigen. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Volksgesundheit und damit zur Prävention gegen die Bewegungsarmut, die zunehmende Fettleibigkeit und den möglichen Alkohol- und Drogenkonsum der heutigen Jugend geleistet werden. Die Stiftung unterstützt aber auch den leistungsorientierten Nachwuchssport und hilft damit jungen Spielern, ihre sportlichen und beruflichen Ziele zu erreichen. Sie trägt dazu bei, dass Nachwuchstalente ihr sportliches Potential möglichst optimal ausschöpfen können und fördert damit die Entwicklung einer positiven, leistungsbereiten und sozialkompetenten Jugend. Die Stiftung unterstützt insbesondere den Schüler- und Jugend-Handball in der Region Bern sowie spezielle Projekte für die Förderung von Nachwuchstalenten im Handball. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der Region Bern tätig.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der sportlichen Aktivität und der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen mit dem Ziel, die Kinder und Jugendlichen zu aktivieren, deren Lebensfreude und Durchhaltewillen zu stärken, Hilfsbereitschaft zu einer Selbstverständlichkeit und Kameradschaft erlebbar zu machen. Zur Erreichung dieses Zwecks können insbesondere: Anlässe durchgeführt werden, um Kinder und Jugendliche für Sport und Bewegung zu begeistern; Projekte und Organisationen auf dem Gebiet des Kinder- und Jugendsports und der Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen finanziell unterstützt werden; Programme zur Gesundheitsvorsorge und Sportanlässe zugunsten von Kindern und Jugendlichen finanziell unterstützt werden; Aktionen organisiert werden, deren Ziel das Sammeln von Geldern zugunsten der Stiftung ist. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der ganzen Schweiz tätig. Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.
Die Stiftung bezweckt auf gemeinnütziger Grundlage die Förderung von Kindern und Jugendlichen. Sie bezweckt insbesondere die Förderung ihrer sportlichen und persönlichen Entwicklung, u.a. durch Unterstützung ihres Strebens nach Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft. Sie fördert und unterstützt Projekte, welche namentlich: a. Kindern und Jugendlichen den Zugang zu finanzschwachen Randsportarten, insbesondere dem Fechten und dem Schwingen, auch in Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen erleichtert; b. talentierte Nachwuchssportler auf dem Weg zum Leistungs- und Spitzensportler unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Ziele fördern; c. der Integration von Jugendlichen aus finanziell, sozial oder gesundheitlich schwierigen Verhältnissen durch sportliche Aktivitäten dienen. Die Förderung und Unterstützung erfolgt insbesondere durch finanzielle Beiträge, Darlehen oder Stipendien an entsprechende Institutionen und/oder Athleten. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung vorwiegend im Kanton Bern tätig und kann in Einzelfällen auch andere gemeinnützige und steuerbefreite Stiftungen oder Organisationen unterstützen, welche Zwecke im Sinne der Förderung von jungen Menschen verfolgen. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem oben genannten, gemeinnützigen Zweck gewidmet. Die Stiftung ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Die Stiftung verfolgt insbesondere keinen Erwerbszweck und strebt keinen Gewinn an.
Die Stiftung bezweckt die Förderung des Eishockeys im Generellen und die Beschaffung von finanziellen Mitteln zur Förderung von jungen Nachwuchsspielern aus dem Kanton und von anderswo im Speziellen. Die Stiftung unterstützt den leistungsorientierten Nachwuchssport und hilft jungen Athletinnen und Athleten, ihre sportlichen und beruflichen Ziele zu erreichen. Sie trägt dazu bei, dass Nachwuchstalente ihr sportliches Potenzial möglichst optimal ausschöpfen können und fördert damit die Entwicklung einer positiven, leistungsbereiten, dynamischen und sozialkompetenten Jugend. Die Stiftung kann den jungen Athletinnen und Athleten finanzielle Beiträge gewähren zur Deckung oder Minderung ihrer Unkosten wie namentlich Material, Schule, Unterkunft oder sonstige Ausgaben. Als unterstützungsberechtigte Nachwuchsathleten gelten dabei Spieler, welche vom Alter her noch im Juniorenbereich gemäss der Definition der massgeblichen Reglemente des Schweizerischen Eishockeyverbandes (SEHV) spielberechtigt sind. Die Stiftung kann Beiträge an Vereine, Organisationen und Institutionen, welche in der Förderung von talentierten jungen Nachwuchsspielern tätig sind, gewähren. Zur Erreichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung zudem Liegenschaften erwerben und veräussern. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke.
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