3a) Die Durchführung von Psychotherapien und Psychoanalysen mit sozial und gesellschaftlich benachteiligten Menschen in einer Praxisgemeinschaft, die eine regelmässige klinische und wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den hierfür relevanten gesellschaftlichen und klinischen Fragestellungen pflegt. Unter sozial und gesellschaftlich benachteiligten Menschen werden Personen eingeschlossen, die sich aufgrund von Armut, Migrations- und Fluchterfahrung, gesundheitlicher Beeinträchtigung, Religionszugehörigkeit, Geschlechtszugehörigkeit oder sexueller Orientierung in einer sozial und gesellschaftlich prekären Position befinden. Die Durchführung von Psychotherapien und Psychoanalyse kann in Einzelfällen auch durch den Abbau von Hürden finanzieller Art gefördert werden. Dies beinhaltet z.B. Dolmetschkosten für fremdsprachige Patient*innen und/oder Patient*innen mit Migrations- und Fluchterfahrung. Die finanzielle Unterstützung kann erfolgen, soweit diese nicht von anderen Stellen übernommen wird und die Bezahlung den Betroffenen nicht zugemutet werden kann. 3b) Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit psychologischen und gesundheitlichen Aspekten und Auswirkungen von sozialen und gesellschaftlichen Ungleichheiten mit den Mitteln der Psychoanalyse zu fördern. In diesem Rahmen können interne und externe Projekte finanziell unterstützt werden.
Förderung von Identitätsentwicklung und Beziehungsfähigkeit; Unterstützung und Förderung von Projekten, Organisationen oder Bemühungen von Gruppen und Einzelnen im In- und Ausland im Bereiche Psychologie, Psychotherapie und Sozialpädagogik, die der seelischen Entwicklung und verbesserten zwischenmenschlichen Beziehungsmöglichkeiten dienen; finanzielle Unterstützung von Therapien, psychologischen Beratungen und Persönlichkeitsabklärungen für hilfsbedürftige und für diesen Zweck auf finanzielle Hilfe angewiesene Kinder, Jugendliche und Erwachsene; Förderung der Aus- und Weiterbildung von Psychologen, Psychotherapeuten oder auf dem Stiftungszweck verwandten Gebiet tätigen Fachkräften und Unterstützung deren Etablierung in Ländern und Regionen, wo diese ungenügend vertreten sind; Unterstützung von Veranstaltungen, Reisen, Publikationen etc., die dem Zweck der Stiftung dienen; kann Liegenschaften erwerben oder mieten und diese dem Zweck der Stiftung entsprechend Organisationen, Gruppen und Einzelnen zur Verfügung stellen; ist unpolitisch und konfessionslos in dem Sinne, dass die Stiftung jegliche Personen, die an den von der Stiftung getragenen Tätigkeiten beteiligt sind, unterstützen kann, ohne irgendwelchen Unterschied von Staatsangehörigkeit, Religion, Geschlecht oder politischer Zugehörigkeit.
Die Stiftung bezweckt die Fortführung des von Ellynor Barz und Dr. med. Helmut Barz gegründeten Instituts für Psychodrama auf der Grundlage der Jungschen Psychologie. Das Institut für Psychodrama auf der Grundlage der Jungschen Psychologie ist ein Lehr- und Ausbildungsinstitut für eine theoretische und praktische Verbindung der Psychologie C. G. Jungs mit dem Psychodrama von J. L. Moreno. Es verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung übernimmt insbesondere folgende Aufgaben: 3. Durchführung von Kursen im Jungschen Psychodrama zum Zwecke der Selbsterfahrung; 4. Seminare und Vorlesungen über Jungsche Psychologie, die Theorien von J.L. Moreno sowie verwandter Gebiete; 5. Ausbildung von Vertretern verschiedener Berufe zur Anwendung des Jungschen Psychodramas im Bereich ihrer jeweiligen Tätigkeit; 6. Ausbildung geeigneter Bewerber zu Psychodrama-Leitern und Ausbildern auf der Jungschen Psychologie; 7. Förderung der Zusammenarbeit der vom Institut Ausgebildeten miteinander und mit Vertretern anderer vergleichbarer Institute; 8. Förderung der Tätigkeit der Institutvertreter in Ausbildung und Lehre; 9. Publikation wissenschaftlicher Arbeiten zum Thema des Psychodramas und der Jungschen Psychologie; 10. Verwaltung der Urheberrechte der von Ellynor und Dr. med. Helmut Barz publizierten Werke sowie deren Neuauflage; 11. Die Stiftung kann Stellungnahmen bei politischen Vernehmlassungen abgeben.
Die Stiftung bezweckt die praktische Durchführung von Massnahmen zur Bereitstellung geeigneter Wohnmöglichkeiten für psychisch und/oder physisch beeinträchtigte Personen. Die Stiftung erfüllt ihren Zweck in erster Linie durch das Angebot an günstigem Wohnraum für psychisch und/oder physisch beeinträchtigte Personen. Die Stiftung kann insbesondere: psychisch und/oder physisch beeinträchtigte Personen in Notsituationen direkt oder indirekt finanziell unterstützen; in Notsituationen Zuwendungen an die Ausbildung physisch und/oder psychisch beeinträchtigten Personen sprechen (keine Stipendien); alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den gemeinnützigen Zweck der Stiftung zu fördern, die direkt oder indirekt mit ihr in Zusammenhang stehen; Liegenschaften mieten, erwerben, halten und veräussern, auch zur Anlage von Stiftungsgeldern; die Erfüllung von Aufgaben auch auf andere Organisationen in der Schweiz übertragen oder neue Organisationen fördern oder schaffen, sofern sie steuerlich als gemeinnützig anerkannt sind; sich an anderen als steuerlich gemeinnützig anerkannten Institutionen in der Schweiz mit ähnlichen Zielsetzungen beteiligen, mit solchen fusionieren oder diese auch übernehmen. Sie kann ihre Tätigkeit auf andere Bereiche ausdehnen, soweit diese mit dem vorgenannten Zweck in Übereinstimmung stehen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke.
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