Steinmann & Partner GmbH
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Sie sind zustĂ€ndig fĂŒr die AbklĂ€rung von geeigneten Massnahmen im Bereich des zivilrechtlichen Kindesschutzes. Dazu gehören Anhörungen der Klientinnen und Klienten und ihren Angehörigen, die Ausarbeitung von EntscheidentwĂŒrfen zuhanden der Behörde sowie die inhaltliche PrĂŒfung der Berichte der Beistandspersonen. Eine weitere wichtige Aufgabe stellt der laufende Austausch mit dem Kinder- und Jugendhilfezentrum sowie weiteren Fachstellen dar.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bezirk PfÀffikon ZH
Hochschulabschluss in Rechtswissenschaft (lic. iur. oder MLaw)
Berufserfahrung im Sozial- oder Rechtsbereich, vorzugsweise mehrjÀhrige Erfahrung im Kindes- und Erwachsenenschutz
Gewandtheit im mĂŒndlichen und schriftlichen Ausdruck
Psychisch belastbar, durchsetzungsstark und entscheidungsfreudig
Vorurteilsloser und verstÀndnisvoller Umgang mit Klientinnen und Klienten
SelbstÀndigkeit, FlexibilitÀt, TeamfÀhigkeit und IntegritÀt