Die Gesellschaft bezweckt den Kauf, die Verwaltung, den Verkauf und die Belastung von Grundstücken, die Überbauung, den Aus- und Umbau von Liegenschaften für eigene und fremde Rechnung sowie die Übernahme von Vertretungen von Handels- und Fabrikationsgesellschaften des Baugewerbes. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Vertretungen übernehmen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sein können, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann verbundenen Unternehmen entgeltlich oder unentgeltlich Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für Verbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen (entgeltlich oder unentgeltlich) Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an, oder fiduziarischen Übereignungen von, Aktiven der Gesellschaft oder mittels Garantien jedwelcher Art. Ein verbundenes Unternehmen ist ein Unternehmen, das von ihr oder von einem sie direkt oder indirekt kontrollierenden Unternehmen direkt oder indirekt kontrolliert wird.
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften und die Verwaltung derselben im In- und Ausland. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Die Gesellschaft bezweckt die Projektierung und Ausführung von Bauten aller Art und deren Verwaltung im In- und Ausland, den Erwerb und die Veräusserung von Immobilien, den Handel mit Grundstücken sowie die Vermittlung und Finanzierung aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Rechtshandlungen vornehmen und alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum und Immaterialgüterrechte erwerben, halten, verwalten, belasten, verwerten und veräussern. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien, Bürgschaften und Sicherheiten aller Art für Tochtergesellschaften und Dritte stellen oder auf andere Weise Verpflichtungen dieser Gesellschaften absichern oder garantieren.
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Grundstücken und Immobilien im Ausland. Die Gesellschaft kann sich daneben an anderen Unternehmen irgendwelcher Art im In- und Ausland beteiligen, solche gründen, übernehmen und mit ihnen fusionieren. Sie kann Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten und veräussern sowie durch Beschluss des Verwaltungsrates Zweigniederlassungen und Agenturen im In- oder Ausland errichten. Die Gesellschaft ist Teil einer Gruppe und kann bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Interessen der Gruppe berücksichtigen. Insbesondere kann die Gesellschaft Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, sowie direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, sei es mittels Darlehen oder anderen Finanzierungen, einschliesslich im Rahmen von Cash Pooling Vereinbarungen, ob gegen Entgelt oder nicht. Die Gesellschaft kann für ihre eigenen Verbindlichkeiten oder die Verbindlichkeiten der vorgenannten Personen Sicherheiten jeglicher Art bestellen, einschliesslich mittels Pfandrechten, Abtretungen, fiduziarischen Übereignungen oder Garantien jeglicher Art, ob gegen Entgelt oder nicht. Die Gesellschaft kann solche Finanzierungen gewähren oder Sicherheiten bestellen, auch wenn diese im ausschliesslichen Interesse von Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, oder von direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, liegen.
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