Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen durch Gewährung von Leistungen und Unterstützungen: an die Arbeitnehmer und Rentner in Fällen von Alter, Tod oder Invalidität oder in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; an die Arbeitnehmer oder Rentner in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität ihres Ehegatten, ihrer minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt sie sorgen; an die Ehegatten, die geschiedenen Ehegatten oder die langjährigen Lebenspartner der verstorbenen Arbeitnehmer oder Rentner; ferner an Personen, für deren Unterhalt die verstorbenen Arbeitnehmer oder Rentner bis zu ihrem Tod ganz oder zur Hauptsache aufgekommen sind. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen durch Gewährung von Leistungen und Unterstützungen: an die Arbeitnehmer und Rentner in Fällen von Alter oder Invalidität oder in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; an die Arbeitnehmer und Rentner in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität des Ehegatten, ihrer minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt sie sorgen; an die Ehegatten, die geschiedenen Ehegatten oder die langjährigen Lebenspartner der verstorbenen Arbeitnehmer oder Rentner, ferner an Personen, für deren Unterhalt die verstorbenen Arbeitnehmer oder Rentner bis zu ihrem Tod ganz oder zur Hauptsache aufgekommen sind. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist. Im weiteren vgl. Stiftungsurkunde.
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Mitarbeiter der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen (nachstehend nahestehende Unternehmen genannt) sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen durch Gewährung von Unterstützungsleistungen in Notlagen, insbesondere infolge Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung kann zur wirtschaftlichen Sicherung der erwähnten Vorsorgenehmer bei Alter, Tod und Invalidität im Rahmen der Gleichbehandlung weitere Leistungen gewähren, wie beispielsweise Leistungserhöhungen für Arbeitnehmer der Übergangsgeneration, die noch nicht in den Genuss der vollen Leistungen der gesetzlichen beruflichen Vorsorge kommen. Sofern solche weiteren Leistungen gewährt werden, erlässt der Stiftungsrat diesbezüglich reglementarische Bestimmungen (Reglement, Richtlinien, ausnahmsweise Beschluss). Diese sind der Aufsichtsbehörde zur Prüfung einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes oder Teilen davon kann die Stiftung Versicherungsverträge zugunsten der Destinatäre oder Teilen davon abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Im Rahmen des Stiftungszweckes kann eine Vorsorge für leitende Mitarbeiter der Stifterfirma oder ihr nahe stehenden Unternehmen getroffen werden. Die Stiftung kann auch Zuwendungen an andere, dem Stiftungszweck dienende, steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen machen, denen die Stifterfirma oder ihr nahe stehende Unternehmen angeschlossen sind oder die von diesen errichtet wurden; im Rahmen von Art. 331 Abs. 3 OR können insbesondere auch Arbeitgeberbeiträge der Stifterfirma oder der ihr nahe stehenden Unternehmungen finanziert werden. Es dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu denen die Stifterfirma oder ihr nahe stehende Unternehmen gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind oder die sie zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichten (wie Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke, usw.).
Die Stiftung bezweckt die Ergänzung der beruflichen Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firmen sowie deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Zweck wird insbesondere erfüllt durch Besitzstandwahrung gemäss bisherigem Vorsorgeplan nach Übertragung der beruflichen Vorsorge an das Vorsorgewerk der Sammelstiftung, Sanierungsbeiträge an Stelle von Arbeitnehmer und Arbeitgebern bei Unterdeckung des Vorsorgewerks wegen ungünstiger Entwicklung der Ansprüche gemäss Vorsorgeplan (Langlebigkeit) oder des Deckungskapitals (Ertragsschwäche, Wertschwankungen, Inflation), Beiträge zur Wertsicherung der Leistungen gemäss Vorsorgeplan des Vorsorgewerks, weitere ergänzende Leistungen zugunsten der Destinatäre bei Alter, Invalidität und Tod über den Vorsorgeplan des Vorsorgewerks hinaus. Kann in besonderen Situationen weitergehende Unterstützung leisten wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
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4900 Langenthal
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