Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Mit Ausnahme von Zuwendungen für die Personalvorsorge darf die Stiftung keine Leistungen erbringen, zu welchen die Alcatel-Lucent Schweiz AG oder angeschlossene Firmen gesetzlich verpflichet sind. Ausgeschlossen sind ferner alle Leistungen, die ein Entgeld für Arbeitsleistungen darstellen oder die lohnähnlichen Charakter haben wie Dienstaltergeschenke, Gratifikationen, Familien- oder Kinderzulagen und dergleichen.
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8055 Zürich
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