Freiwillige Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Firma sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod; Unterstützung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in wirtschaftlichen Notlagen wie Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit; Anschluss des Personals von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden; Leistung von Beiträgen im Sinne von Art. 331 Abs. 3 OR aus vorgängig hiefür geäufnet und gesondert ausgewiesenen Mitteln an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen sich die Firma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.
Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmenden der angeschlossenen Firmen sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod; Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod; Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer; Erbringung von Leistungen zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen; Erbringung der Beiträge der Arbeitgeber aus Mitteln der Stiftung, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Arbeitgeberbeitragsreserven); Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit; Gewährung weiterer Leistungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Arbeitnehmer der angeschlossenen Arbeitgeberfirmen bei Alter, Tod und Invalidität im Rahmen der Gleichbehandlung, wie beispielsweise Leistungserhöhungen für Arbeitnehmer der Übergangsgenerationen, die noch nicht in den Genuss der vollen Leistung der gesetzlichen Vorsorge kommen; Anschluss von Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.
Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma durch Gewährung von Unterstützungsleistungen und Leistungen a) an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; b) an den Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; c) im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist; Erbringung von Beiträgen des Arbeitgebers gemäss OR 331 Abs. 3 aus vorgängig hiefür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Beitragsreserven; Leistung von solchen Beiträgen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen sich die Stifterfirma angeschlossenen oder die sie selbst errichtet hat.
Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und der angeschlossenen Unternehmen sowie deren Angehörige und Hinterbliebenen durch Gewährung von freiwilligen Unterstützungen in Fällen von Alter, Tod, Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit und unverschuldeter Notlage; Erbringung von Beiträgen der Arbeitgeber gemäss Art. 331 Abs. 3 OR aus vorgängig hiefür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Beitragsreserven, wobei die Stiftung solche Beiträge an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten kann, denen sich die Stifterfirma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat; Finanzierung von Leistungserhöhungen und Einkaufssummen aus freien Stiftungsmitteln im Rahmen der Gleichbehandlung für Arbeitnehmer der Stifterfirma bzw. der anschlossenen Unternehmen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen.
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