Die Stiftung verfolgt ihren Zweck in zwei Wirkungskreisen: Der erste Wirkungskreis umfasst: die Förderung, Unterstützung und Anerkennung schöpferischer, forschender und betreuender Tätigkeiten auf dem Gebiet von Kunst und Kultur. Innerhalb dieses Wirkungskreises kommen beispielsweise in Frage bildende Kunst, Literatur, Musik- und Theaterwesen, Filmwesen, u.a.m. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschliessend; sie hat beispielhaften Charakter. Im Rahmen dieses Stiftungszweckes können sowohl Einzelpersonen unterstützt als auch Zuwendungen an steuerbefreite Institutionen, die auf den entsprechenden gemeinnützigen Gebieten tätig sind, ausgerichtet werden. Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Eine Verpflichtung, alle erwähnten Ziele zu verfolgen bzw. die verfolgten Ziele gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. Der zweite Wirkungskreis umfasst: die Förderung der Jugend in der Schweiz in einem umfassenden Sinn, beispielsweise durch Förderung der Bildung und Ausbildung, Förderung in sittlicher, geistiger und kultureller Hinsicht, Förderung der Gesundheit, Förderung der Erziehung zur Selbstverantwortung, Förderung des Verständnisses für die Zusammenhänge zwischen Wissenschaft, Technik und Natur, u.a.m. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschliessend; sie hat beispielhaften Charakter. Im Rahmen dieses Stiftungszweckes können sowohl Einzelpersonen unterstützt als auch Zuwendungen an steuerbefreite Institutionen, die auf den entsprechenden gemeinnützigen Gebieten tätig sind, ausgerichtet werden. Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Eine Verpflichtung, alle erwähnten Ziele zu verfolgen bzw. die verfolgten Ziele gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. Verwirklichung des Zweckes in beiden Wirkungskreisen: Die Stiftung kann zur Verwirklichung ihres Zweckes Stipendien zum Studium an in- und ausländischen Hochschulen und Forschungsstätten und zu Studienreisen im In- und Ausland vergeben, Habilitationsstipendien vergeben, bestehende förderungswürdige Projekte finanzieren, durch Bereitstellung von Mitteln den Anstoss zu Projekten geben, durch Ausschreibung von Preisen zu Leistungen anspornen bzw. erbrachte Leistungen mit Preisen belohnen, u.a.m. Die Stiftung kann dabei mit anderen steuerbefreiten Organisationen oder steuerbefreiten Institutionen mit vergleichbarer Zielsetzung zusammenarbeiten. Der Stiftungsrat hat die Mittel in erster Linie für konkrete Projekte zu verwenden, in zweiter Linie aber auch für die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Art. 3 der Stiftungsurkunde kann durch ein Reglement näher ausgeführt werden.
Die Stiftung verfolgt ihren Zweck unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. behördlich anerkannten Kriterien für steuerbefreite Stiftungen. Es sind vier Wirkungskreise vorgesehen: 1. Zuwendungen an in der Schweiz steuerbefreite gemeinnützige bzw. humanitär wirkende Stiftungen, Organisationen und Institutionen. Direkte Unterstützung, Förderung und Ausbildung von Bedürftigen, Behinderten und Kranken, insbesondere von jungen Menschen, in der Schweiz und in Entwicklungsländern. Zuwendungen im Rahmen von Katastrophenhilfe. 2. Unterstützung von Massnahmen und Aktionen, die durch Festigung des Gedankens der Toleranz, durch Pflege des interreligiösen Dialoges und durch Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus die Stellung der jüdischen Minderheit in der Schweiz stärken. Nicht steuerbefreiten Organisationen und Institutionen können Zuwendungen für die in Abs. 1 genannten Zwecke ausgerichtet werden, sofern sie ihre einschlägigen Tätigkeiten nachweisen. 3. Zuwendungen an in der Schweiz steuerbefreite Stiftungen, Organisationen und Institutionen, die zur Förderung der Wohlfahrt bzw. des friedlichen Zusammenlebens der Bevölkerung im Staate Israel beitragen. 4. Förderung der projektbezogenen wissenschaftlichen Forschung bzw. Entwicklung an Schweizer Hochschulen und Fachhochschulen, insbesondere an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ), auf den Gebieten des Energiewesens, der Informatik und der Infrastruktur im Allgemeinen. Für diese Zwecke können auch an den schweizerischen Hochschulen und Fachhochschulen nahe stehende Organisationen bzw. Institutionen Zuwendungen ausgerichtet werden. Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit von schweizerischen Hochschulen und Fachhochschulen mit entsprechenden ausländischen Instituten. Auf diesen Gebieten können auch Symposien, Tagungen, Professuren, wissenschaftliche Berichte, u.a.m. gefördert sowie Belohnungen und Preise mit Zuwendungen bedacht werden.
Die Stiftung verfolgt ihren Zweck in zwei Wirkungskreisen: Der erste Wirkungskreis umfasst: Die Förderung, Unterstützung und Anerkennung schöpferischer, forschender und betreuender Tätigkeiten auf dem Gebiet von Kunst und Kultur, namentlich der bildenden Kunst, der Literatur, des Musik-, Film- und Theaterwesens sowie des Brauchtums. Der zweite Wirkungskreis umfasst: Die Förderung der geistigen und körperlichen Gesundheit und Entwicklung von Menschen, namentlich durch Unterstützung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit, durch Förderung und Unterstützung von Bedürftigen, durch Förderung der medizinischen Forschung sowie durch Förderung von Ausbildungsprojekten. Mit Bezug auf beide Wirkungskreise können sowohl Einzelpersonen unterstützt als auch Zuwendungen an Institutionen, die auf den entsprechenden gemeinnützigen Gebieten tätig sind, ausgerichtet werden. Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Eine Verpflichtung, alle erwähnten Ziele zu verfolgen bzw. die verfolgten Ziele gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. Dem Grundsatz der Nachhaltigkeit ist bei der Verwendung der Mittel angemessen Rechnung tragen.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung, der Kunst und Kultur sowie der Bildung und Erziehung in der Schweiz. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. Unterstützung von Forschung und Lehre der Universität und ETH in Zürich, insbesondere auch die Vergabe von Forschungsaufträgen und Förderung der Hochschulen durch die Errichtung oder Mitfinanzierung von Lehrstühlen. 2. Unterstützung des Kunsthauses Zürich und anderen bildenden Instituten in Zürich durch die Durchführung von Ausstellungen, Vergabe von Preisen, Verteilung von Stipendien und Finanzierung von Aufträgen. 3. Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, z. B. von Kunstsammlungen. 4. Förderung von kulturellen Einrichtungen, z. B. von Theatern, Museen und Bibliotheken. 5. Unterstützung von Institutionen, die sich der Bewahrung der Kulturgüter Tier und Umwelt zum Ziel gesetzt haben, wie z.B. der Züricher Zoo. Voraussetzung der Unterstützung und/oder Förderung einer Institution oder Einrichtung ist deren gemeinnützige Zweckverfolgung.
Addresses |
Schifflände 5
8001 Zürich
|
---|---|
Legal Form | Foundation |
Source | Commercial register |