Die Stiftung bezweckt primär die Unterstützung des Fürsorgegutes der Zunft zu Webern (Vermögen zur Erfüllung vormundschaftlicher und sozialhilferechtlicher Aufgaben), sekundär die Unterstützung der Fürsorge/Armengüter anderer Berner Zünfte und Gesellschaften sowie die Burgergemeinde Bern und damit die Leistung eines Beitrages an die Unterstützung fürsorgebedürftiger Personen im Zuständigkeitsbereich der Zünfte und Gesellschaften von Bern bzw. der Burgergemeinde Bern und tertiär die Unterstützung übriger fürsorgebedürftiger Personen im Kanton Bern. Sollte der primäre Stiftungszweck nicht mehr erfüllt werden können, weil diese Aufgabe der Zunft nicht mehr zukommt oder hat obiger Stiftungszweck seine Bedeutung bzw. Wirkung verloren, so soll mit den Stiftungserträgnissen das Zunftleben der Stifterin, sekundär auch das Zunftwesen anderer Berner Zünfte und Gesellschaften in der Stadt Bern sowie die Liegenschaften der Altstadt, insbesondere das Zunfthaus der Stifterin, in weiterer Linie anderer Zunftliegenschaften der Berner Zünfte und Gesellschaften, als Bernisches Kulturgut unterstützt werden. Für die Erreichung des Stiftungszweckes bzw. des Ersatzzweckes dürfen nur die Erträge des Stiftungsvermögens nicht aber das Vermögen selbst verwendet werden.
Zwecke der Stiftung sind: a. In erster Linie die Unterstützung von Benefiziaren, die in eine Notlage geraten sind; Ist diese Notlage durch unsolide Lebensführung selbstverschuldet, soll die Unterstützung auf das Allernötigste beschränkt werden; Insbesondere gelten als Notlage Krankheit, Invalidität und Erwerbsunfähigkeit; b. Ferner soll die Stiftung, wenn ihre Mittel nicht durch den gemäss lit. a genannten Zweck ganz in Anspruch genommen werden, in weitgehendem Masse die Kosten der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung von Benefiziaren tragen. Benefiziaren können bei Heirat angemessene Beiträge zu ihrer Ausstattung (insbesondere Aussteuer) gewährt werden; c. Wenn nach Ausrichtung von Unterstützungen gemäss lit. a. und b. noch verfügbare Erträgnisse vorhanden sind, können den Benefiziaren folgende Leistungen erbracht werden: 1. Gewährung von ärztlich empfohlenen Kur- und Erholungsaufenthalten; 2. Schaffung und Erhaltung von geeigneten Wohngelegenheiten für die Benefiziare, denen diese Wohngelegenheiten - nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Bedrängnis - auch ohne Entgelt oder auch zu reduziertem Mietzins zur Verfügung gestellt werden können; 3. Finanzierung von Familienzusammenkünften und familienhistorischen Arbeiten; 4. Gewährung von Beiträgen an wissenschaftliche, kulturelle oder politische Arbeiten; 5. Erstellung und Finanzierung der Familienregister.
Die Stiftung bezweckt, das Musikleben in der Stadt und in der Region Bern, aber auch in anderen Teilen der Schweiz und im Ausland, zu unterstützen und zu fördern, insbesondere durch den Betrieb der Camerata Bern als qualifiziertes Kammerensemble und durch die Organisation von öffentlichen Konzerten und weiteren musikalischen Veranstaltungen, auch in Zusammenarbeit mit anderen Musikern und musikalischen Ensembles sowie mit anderen verwandten Institutionen. Die Stiftung kann Bild- und Tonträger sowie weitere Mittel der Wahrnehmbarmachung, welche im Zusammenhang mit der Camerata Bern stehen, selbst herstellen oder durch Dritte herstellen lassen. Sie kann im übrigen alle Aktivitäten und Tätigkeiten betreiben, Geschäfte eingehen, Verträge abschliessen und Darlehen aufnehmen oder gewähren, die geeignet sind, den Zweck der Stiftung zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Stiftung kann sich zur Förderung des Stiftungszwecks an anderen Unternehmungen und Organisationen im In- und Ausland beteiligen oder mit solchen zusammenarbeiten. Sie kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Die Stiftung Camerata Bern hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keine Erwerbszwecke. Allfällige Überschüsse werden vollständig im Sinne des Stiftungszwecks reinvestiert.
Die Stiftung bezweckt: In erster Linie die Unterstützung und die generelle Erleichterung des Fortkommens durch die Leistung von Beiträgen für die Bestreitung des generellen Lebensunterhalts von Frauen mit oder ohne Behinderung im Pensionierungsalter mit Wohnsitz in der Stadt Bern. Die Stiftung kann die Finanzierung von ausserordentlichen Kosten übernehmen, die von den Sozialversicherungen oder von der Sozialhilfe nicht übernommen werden. In zweiter Linie die Ausrichtung von Beiträgen an Frauen mit Wohnsitz in der Stadt Bern, die das Pensionierungsalter noch nicht erreicht haben, für: die Finanzierung von ausserordentlichen Kosten, die von den Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe nicht übernommen werden; die Finanzierung von Reintegrationsmassnahmen, die Ermöglichung der Aus- oder Weiterbildung oder der Umschulung durch Übernahme derjenigen Kosten, die von den Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe nicht übernommen werden; die Finanzierung von Entlastungsferien für die zu unterstützende Frau selbst oder deren Angehörigen.
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3011 Bern
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