Die Stiftung bezweckt die Förderung nachfolgender Ziele: humanitäre Zwecke, Menschen- und Frauenrechte, Entwicklungshilfe, Natur- und Artenschutz. Die Stiftung kann namentlich Projekte, Organisationen, Institutionen und Personen im In- und Ausland fördern oder unterstützen, die sich für die vorgenannten Zwecke einsetzen und die Gewähr dafür bieten, dass von der Stiftung erhaltene Sach- oder Geldzuwendungen effizient, wirtschaftlich und stiftungszweckkonform im Sinne des vorgenannten Zwecks eingesetzt werden. Der Stiftungsrat sorgt dafür, dass auch ein namhafter Betrag an ausgerichteten Vergabungen Organisationen zugutekommt, die von der Stifterin zu Lebzeiten unterstützt wurden. Ein Rechtsanspruch einzelner Organisationen besteht nicht. Anzustreben ist zudem die Finanzierung eines Lehrstuhls (Professur) an der Universität Zürich, welcher die weltweite, systematische Diskriminierung von und Gewalt an Frauen thematisiert und an der Schnittstelle von Primatologie und Sozialwissenschaften angesiedelt ist. Es soll auch die sozialgeschichtliche Rolle der drei grossen monotheistischen Religionen in der systematischen Kontrolle der Frauen, ihrer Körper, Fruchtbarkeit und Arbeit untersucht werden. Die Stiftung ist berechtigt, im Rahmen ihres Zwecks weitere Stiftungen oder andere Rechtseinheiten im In- und Ausland zu errichten und mit in- und ausländischen Stiftungen oder anderen Rechtseinheiten mit ähnlichen Zwecken gemeinsame Projekte zu verfolgen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Eine Zweckänderung gemäss Art. 86 ZGB bleibt vorbehalten.
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8008 Zürich
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