Gemeinnützige und Hilfs-Gesellschaft der Stadt St. Gallen

Datenschutz

📍 9000 St. Gallen

Role and responsibilities

Wir bearbeiten Personendaten über Bewerberinnen und Bewerber, soweit sie für die Einschätzung der Eignung für ein Arbeitsverhältnis oder für die spätere Durchführung eines Arbeitsvertrages erforderlich sind. Die erforderlichen Personendaten ergeben sich insbesondere aus den abgefragten Angaben, beispielsweise im Rahmen einer Stellenausschreibung. Wir bearbeiten ferner jene Personendaten, die Bewerberinnen und Bewerber freiwillig mitteilen oder veröffentlichen, insbesondere als Teil von Anschreiben, Lebenslauf und sonstigen Bewerbungsunterlagen sowie von Online-Profilen.

Team / description

Gemeinnützige und Hilfs-Gesellschaft der Stadt St. Gallen, Steingrüeblistrasse 1, 9000 St. Gallen. Wir unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht sowie allenfalls anwendbarem ausländischem Datenschutzrecht wie insbesondere jenem der Europäischen Union (EU) mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Europäische Kommission anerkennt, dass das schweizerische Datenschutzrecht einen angemessenen Datenschutz gewährleistet.

Qualifications and Skills

  • Wir bearbeiten Personendaten im Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzrecht wie insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG).

  • Wir bearbeiten – sofern und soweit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwendbar ist – Personendaten gemäss mindestens einer der folgenden Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die erforderliche Bearbeitung von Personendaten zur Erfüllung eines Vertrages mit der betroffenen Person sowie zur Durchführung vorvertraglicher Massnahmen.

  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für die erforderliche Bearbeitung von Personendaten, um die berechtigten Interessen von uns oder von Dritten zu wahren, sofern nicht die Grundfreiheiten und Grundrechte sowie Interessen der betroffenen Person überwiegen.

  • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für die erforderliche Bearbeitung von Personendaten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der wir gemäss allenfalls anwendbarem Recht von Mitgliedstaaten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) unterliegen.

  • Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO für die erforderliche Bearbeitung von Personendaten zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt.

  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO für die Bearbeitung von Personendaten mit Einwilligung der betroffenen Person.

  • Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO für die erforderliche Bearbeitung von Personendaten, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen.