Die Stiftung ist eine ausschliesslich gemeinnützige Stiftung. Sie hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Sie bezweckt die gemeinnützige Fürsorge sozial benachteiligter, betagter, behinderter oder bedürftiger Menschen durch Unterstützung in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Innovationen sowie Förderung und Unterstützung sozial, erzieherisch oder in der Medizin tätiger Institutionen, die ihren Sitz in der Schweiz haben und hier steuerbefreit sind oder ihren Sitz in Entwicklungs- bzw. Schwellenländern haben. Die Stiftung fördert in der Schweiz wie auch im Ausland, sofern ein Bezug zur Schweiz vorliegt, Projekte aus den Bereichen Wohltätigkeit, Gesundheit, Bildung und Innovation. Wohltätigkeit beinhaltet sowohl gesundheitliche, bildende wie auch umweltbezogene Projekte. Unter den Bereich Gesundheit können sowohl humanitäre Projekte, Forschungsprojekte wie auch Innovationen im Gesundheitsbereich fallen. Der Bereich Bildung beinhaltet sowohl globale als auch lokale humanitäre sowie innovative und unternehmerische Bildungsprojekte. In den Bereich Innovation fallen Projekte mit innovativem Charakter aus allen Wissenschaftsrichtungen. Die Stiftung kann über den eigentlichen Zweck hinaus generell Zuwendungen an in der Schweiz steuerbefreite Dritt-Organisationen leisten. Der Stifter behält sich ausdrücklich das Recht gemäss Art. 86a ZGB zur Änderung des Zweckes vor.
Die Stiftung hat den Zweck, bedürftige Personen jeden Alters, welche in den Bezirken Bremgarten AG und Muri AG wohnen, zu unterstützen. Dabei können ihnen Unterstützungsleistungen für die Bestreitung der Lebenshaltungskosten, zu Ausbildungszwecken oder in Fällen von Krankheit, Unfall oder anderer unverschuldeter Notlage ausgerichtet werden. Zur Erreichung des Zweckes gewährt die Stiftung Unterstützungsleistungen zu den hievor genannten Zwecken an die begünstigten Personen direkt, an Organisationen oder Institutionen, welche diese Zwecke verfolgen, fördern oder unterstützen, oder an die Sozialen Dienste von Gemeinden in den Bezirken Bremgarten AG und Muri AG, verbunden mit der Auflage, die ausgerichteten Zuwendungen im Sinne des Stiftungszweckes zu verwenden. Bei den begünstigten Personen muss es sich um Dritte handeln. Nicht zum Kreis der begünstigten Personen zählen deshalb Familienangehörige des Erblassers und der Stiftungsräte und diesen nahestehende Personen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinen Erwerbs- oder Selbsthilfezweck.
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung und Förderung von Personen, Institutionen und Projekten in Entwicklungsländern und (wenn nötig) in der Schweiz, welche in gemeinnütziger Weise karitativ, humanitär, gesundheitsfördernd, erzieherisch, wissenschaftlich oder kulturell tätig sind. Diese Projekte sollen mittel- bis langfristigen Charakter haben und vor allem den Wiederaufbau einer Gesellschaft, eine umweltverträgliche Entwicklung und die Fähigkeit zur Selbsthilfe und Selbständigkeit fördern, beispielsweise durch Errichtung von Schulen und Spitälern, Ausbildung, Aufbau von Familienbetrieben etc. Ein besonderer Fokus soll auf Projekte gelegt werden, die in Entwicklungsländern, in denen die bisherigen und künftigen Mitglieder der Gruppe der Stifterin tätig sind. Sie kann zu diesen Zwecken finanzielle Unterstützung, Veranstaltungen oder sonstige Massnahmen anderer im Sinne des Stiftungszwecks, Spenden und Stipendien ausrichten sowie Preise aussetzen, mit denen Leistungen im Sinne des Stiftungszwecks ausgezeichnet werden. Der Zweck der Stiftung ist auf die Förderung von Allgemeininteressen im Sinne der jeweils geltenden Vorschriften und Praxen der Schweizer Steuerbehörden und Gerichte zu öffentlichen und gemeinnützigen Zwecken beschränkt. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral sowie nicht staatlich. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sie verfolgt auch keine sonstigen kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Zur Erfüllung dieses Zwecks kann die Stiftung auch andere Stiftungen und Organisationen, deren Zweck zumindest auch im oben dargestellten Zweck dieser Stiftung liegt, unterstützen und/oder ihnen die Erfüllung ihrer Aufgaben übertragen sowie solche Stiftungen bzw. Organisationen schaffen. Zuwendungen an Angehörige oder nahestehende natürliche oder juristische Personen der Stifterin oder Mitgliedern des Stiftungsrates sind ausgeschlossen. Dies umfasst nicht Zuwendungen an andere gemeinnützige und/oder im öffentlichen Zweck tätige Stiftungen, die von derselben Stifterin und/oder ihr nahestehenden natürlichen und/oder juristischen Personen oder von Mitgliedern des Stiftungsrats und/oder ihnen nahestehenden natürlichen und/oder juristischen Personen errichtet wurden, sofern deren Zweck zumindest auch im oben dargestellten Zweck dieser Stiftung liegt. Die Stifterin behält sich das Recht vor, den Zweck der Stiftung zu ändern, soweit Art. 86a ZGB dies zulässt. Der geänderte Zweck muss in jedem Fall gemeinnützig bleiben und darf nicht zu einer Begünstigung von Angehörigen oder nahestehenden Personen der Stifterin oder der Mitglieder des Stiftungsrates führen.
Die Stiftung bezweckt die Förderung von Allgemeininteressen, indem sie selbst gemeinnützige und im öffentlichen Zweck liegende Aktivitäten erbringt und andere in ihren gemeinnützigen und/oder im öffentlichen Zweck liegenden Aktivitäten unterstützt. Mit dem Stiftungskapital und dessen Erträgen bezweckt die Stiftung die Unterstützung und Förderung sozialer philanthropischer, karitativer, humanitärer, gesundheitsfördernder, kultureller, wissenschaftlicher, erzieherischer, technischer, ökologischer und anderer ausschliesslich gemeinnütziger Werke und Projekte in der Schweiz wie auch im Ausland. Sie unterstützt und fördert zu diesem Zweck Projekte und Organisationen im Allgemeininteresse. Die Unterstützung soll in diesem Rahmen Projekten der allgemeinen Bildung, der Ökologie (insbesondere Denkmal-, Heimat-, Natur-, Umwelt- und Tierschutz), der Belange des Sports (insbesondere der Breitensportförderung), der Forschung und Wissenschaft sowie der Kunst und Kultur (insbesondere der Malerei und der Musik) gewährt werden. Zur Erfüllung dieses Zwecks kann die Stiftung auch andere Stiftungen und Organisationen unterstützen, insbesondere die Stiftung Sammlung E.G. Bührle (CHE-101.868.987) sowie die Géza Anda-Stiftung (CHE-110.234.882). Des Weiteren unterstützt und fördert die Stiftung Projekte der sozialen Fürsorge, der Menschenrechte, der Friedensförderung sowie sonstiger Sozialziele im Sinne des Art. 41 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. In diesem Zusammenhang soll die Stiftung auch Projekte fördern, die dazu beitragen, kulturelle Differenzen insbesondere zwischen verschiedenen Nationen, Völkern und Altersgruppen zu überbrücken und das gegenseitige Verständnis zu fördern. Sie kann zu diesen Zwecken finanzielle Unterstützung, Sponsorenbeiträge, Spenden und Stipendien ausrichten sowie Preise aussetzen, mit denen Leistungen im Sinne des Stiftungszwecks ausgezeichnet werden. Der Zweck der Stiftung ist auf die Förderung von Allgemeininteressen im Sinne der jeweils geltenden Vorschriften und Praxen der Schweizer Steuerbehörden und Gerichte zu öffentlichen und gemeinnützigen Zwecken beschränkt. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral sowie nicht staatlich. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sie verfolgt auch keine sonstigen kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und/oder bestehende fördern. Zuwendungen an Angehörige oder nahstehende natürliche oder juristische Personen des Stifters oder Mitgliedern des Stiftungsrats sind ausgeschlossen. Dies umfasst nicht Zuwendungen an andere gemeinnützige und/oder im öffentlichen Zweck tätige Stiftungen, die vom selben Stifter und/oder ihm nahstehenden natürlichen und/oder juristischen Personen oder von Mitgliedern des Stiftungsrats und/oder ihnen nahstehenden natürlichen und/oder juristischen Personen errichtet wurden.
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