Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von Künstlerinnen und Künstlern, insbesondere im Bereich der Bildenden Kunst, sowie die Unterstützung von künstlerischen Aktivitäten und interdisziplinärer kultureller Projekte. Sie bezweckt die Förderung des künstlerischen Schaffens und den Erhalt von Erzeugnissen der Bildenden Kunst, in dem sie in gemeinnütziger Weise Einzelpersonen, Gruppen und Institutionen unterstützt, die sich auf dem Gebiet der Kultur, insbesondere der Bildenden Kunst auszeichnen und verdient gemacht haben oder förderungswürdig sind. Sie unterstützt die Kulturförderung und die Förderung des Kulturaustausches innerhalb der Schweiz und mit dem Ausland, indem die Stiftung natürliche und juristische Personen dazu motiviert, der Stiftung Zuwendungen für diesen Zweck auszurichten oder der Stiftung Vermögenswerte dafür zu widmen. Die Stiftung kann die Erfüllung ihres Zweckes auch anderen Organisationen, Stiftungen, Instituten und Hilfswerken übertragen, unter Zurverfügungstellung der hierfür notwendigen Beiträge. Die Stiftung verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Die Stiftung bezweckt mit der Förderung und Pflege des öffentlichen Kunstlebens der Allgemeinheit die kulturellen Errungenschaften näher zu bringen, indem sie auf gemeinnütziger Grundlage direkt oder indirekt Beiträge im Gebiet der bildenden Künste leistet. Die Stiftung erfüllt ihren Zweck insbesondere durch: - Öffentlichmachung von Kunstgegenständen durch die Förderung von Ausstellungen von Künstlern; - Ausstellung von Sammelstücken des Stifters Hans F. Tellenbach; - Förderung kultureller Aktivitäten, insbesondere mit der Durchführung oder Unterstützung von Kunstausstellungen und kulturellen Anlässen; - Unterstützung und Förderung von Institutionen, welche in kulturellen Bereichen tätig sind. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
Die Stiftung bezweckt die Förderung von Kunst und Kultur; die schulische, universitäre, berufliche und kulturelle Aus- und Weiterbildung; die medizinische Versorgung und Hilfe; die Bekämpfung der Armut; die Verbesserung der Lebensqualität für benachteiligte Menschen, insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Im Mittelpunkt steht die Hilfe zur Selbsthilfe. Zur Erfüllung dieses Zwecks kann die Stiftung insbesondere kreative Projekte und Workshops durchführen; Ausstellungen künstlerischer Werke jeglicher Art, insbesondere von benachteiligten Menschen, organisieren; aus diesen Aktivitäten entstandene Arbeiten reproduzieren; Beratung und Aufklärung in den Bereichen Ernährung und Gesundheitsprävention anbieten; nachhaltige Entwicklungsprojekte lancieren oder unterstützen, welche die Verbesserung der allgemeinen Lebensumstände der betroffenen Bevölkerung zum Ziel haben und die dauerhaft in den in Abs. 1 genannten Problemfeldern Abhilfe schaffen; ähnlich gelagerte Hilfsprojekte und -organisationen unterstützen; sowie sämtliche anderen Massnahmen ergreifen, die der Umsetzung des Stiftungszweckes direkt oder indirekt dienlich sein mögen. Das Tätigkeitsgebiet der Stiftung umfasst die Schweiz und das Ausland. Sie kann zur Erreichung ihres Zweckes Liegenschaften und Grundstücke mieten, erwerben, verwalten und veräussern.
Die Stiftung verfolgt folgende Zwecke: 1. Unterstützung und Förderung des Zugangs zur Kunst, Unterstützung und Förderung des Zugangs zur Kunst für alle Menschen in der Schweiz und in anderen Ländern, unabhängig von ihrem wirtschaftlichen Status, ihrer Herkunft, ihren Fähigkeiten oder anderen Faktoren. Dazu gehört der subventionierte oder kostenlose Zugang zu Museen, Theatern, Konzerten, Kunstkursen und anderen Kunstveranstaltungen und -orten. 2. Förderung von Ausstellungen, Veranstaltungen und Austauschprogramme, Förderung der Kunst und der Künstler der Schweiz und anderer Länder in der ganzen Welt durch Ausstellungen, Veranstaltungen und kulturelle Austauschprogramme. 3. Förderung des Kunstschaffens, Bereitstellung von Zuwendungen für einzelne Künstler, Kunstorganisationen und Kunstprojekte in der Schweiz und in anderen Ländern. Dies umfasst die Finanzierung der Schaffung neuer Werke, Ausstellungen, Kunstmaterialien, Bildungsprogramme und anderer künstlerischer Aktivitäten. 4. Erwerb und Pflege von Kunstsammlungen, Erwerb und Pflege von Kunstsammlungen aus der Schweiz und aus anderen Ländern. Dazu gehören Werke aller Formen und Epochen, um diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 5. Finanzielle Unterstützung der Künstler und künstlerische Handwerker, Finanzielle Unterstützung von Künstler und Künstlerinnen sowie künstlerische Handwerker in der Schweiz und in anderen Ländern für Aufenthalte, Arbeitsräume, Materialien und Werbung für ihre Arbeit. 6. Ausbildung im Kunstbereich, Förderung der Kunsterziehung und der Wertschätzung von Kunst unter der Jugend und den Bürgern der Schweiz und anderer Länder. Dazu gehören die Finanzierung von Kunstprogrammen und -ausrüstungen in Schulen, die Organisation von Exkursionen und Besuchen, bei denen Schüler Kunst erleben können, sowie die Unterstützung von öffentlichen Kunsteinrichtungen und -veranstaltungen. 7. Erhalt und Förderung des kulturellen Erbes, Erhaltung und Förderung des kulturellen Erbes der Schweiz und anderer Länder durch Unterstützung der traditionellen und volkstümlichen Kunst in der Schweiz und in anderen Ländern. Dazu gehört die Finanzierung von Projekten in den Bereichen Malerei, Bildhauerei, Musik, Tanz und Kunsthandwerk in der Schweiz und in anderen Ländern. Die Stiftung hat keinen Erwerb- oder Selbsthilfezweck und erstrebt keinen Gewinn.
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