Zweck der Stiftung ist die Unterstützung und Förderung der Studierenden der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) im weitesten Sinne und in allen möglichen Formen. Die Stiftung erfüllt diesen Zweck zur Hauptsache dadurch, dass sie die Fondsvermögen weiter verwaltet, die die Stifter der Stiftung gemäss Art. 4 Abs. 1 dieser Stiftungsurkunde im Sinne der damaligen Hochschule Musik und Theater Zürich und der damaligen Hochschule für Gestaltung und Kunst Zürich widmen. lm Weiteren unterstützt und fördert die Stiftung Lehre (Aus- und Weiterbildung), Forschung, Anlässe und Produktionen sowie Themen und Projekte, die für die Entwicklung der ZHdK von hoher Bedeutung sind. Die Stiftung verwendet die Fondsvermögen nach Massgabe der Zweckumschreibungen der einzelnen Fonds. Die Stiftung kann weitere Fonds errichten und verwalten sowie Fondsvermögen auch von weiteren Rechtsträgern übernehmen, soweit dies der Unterstützung und Förderung der Studierenden der ZHdK dient. In Ausnahmefällen kann der Kreis der Begünstigten gemäss ausdrücklichen Fonds-Zweckbestimmungen über die Angehörigen der ZHdK hinaus erweitert werden (z. Bsp. Violinistenfonds). Die Stiftung ist nicht gewinnorientiert und verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sowohl die Stiftung als auch die von ihr verwalteten Fonds verfolgen ausschliesslich gemeinnützige Zwecke.
Der Zweck der Stiftung ist die Unterstützung der Stiftung Freie Schule Zürich durch Übernahme, Verwaltung, Bereitstellung und Weiterentwicklung der Schulgebäude und anderer der Stiftung Freie Schule Zürich zugehöriger Immobilien, durch Ausrichtung von finanziellen Beiträgen aus dem Stiftungsvermögen oder dessen Erträgen sowie durch Förderung der gemeinnützigen Zweckbestimmung der Stiftung Freie Schule Zürich mittels materieller und anderweitiger Beiträge. Die Stiftung unterstützt die Stiftung Freie Schule Zürich insbesondere durch die Erträge bewirtschafteter Sachwerte, durch die Überlassung von Liegenschaften für den bestehenden und künftigen Schulbetrieb sowie durch deren Bewirtschaftung, Unterhalt, Erneuerung, Ausbau und Weiterentwicklung. Die Stiftung kann Liegenschaften und Räumlichkeiten an Dritte vermieten oder verkaufen, soweit dies nach Massgabe und im Rahmen der statutenkonformen gemeinnützigen Zweckverfolgung geschieht. Die Stiftung kann aus ihrem Vermögen oder dessen Erträgen neben der Stiftung Freie Schule Zürich auch die Stipendien-Stiftung der Freien Evangelischen Schule Zürich unterstützen. Die Stiftung verfolgt keinen Erwerbszweck und strebt keinen Gewinn an, da sie ihr Vermögen und dessen Erträge vollumfänglich zur Unterstützung der beiden im vorstehenden Absatz 3 genannten gemeinnützigen Stiftungen verwendet.
Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung von gemeinnützigen oder öffentliche Zwecke verfolgenden Organisationen und entsprechenden Projekten jeder Art, insbesondere (aber nicht ausschliesslich) in folgenden Tätigkeitsbereichen: Gesundheit, Sport, Natur, Ökologie, Soziales, Kunst, Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung. Die Stiftung kann sich zeitgemässer Fördermethoden bedienen, soweit diese ihre Steuerbefreiung nicht gefährden. Die Stiftung kann Substiftungen mit eigener gemeinnütziger Zweckbestimmung als Dachstiftung dienen. Die Fördertätigkeit fokussiert auf Projekte im Kanton Zürich, ist aber geografisch nicht beschränkt. Die Stiftung verfolgt keine Erwerbszwecke und ist politisch und konfessionell neutral. Die Stiftung kann im Rahmen ihres Zweckes und ggfs. in Absprache mit der Aufsicht alle Massnahmen treffen, insbesondere andere juristische Personen errichten, mit anderen Stiftungen fusionieren, die Vermögen anderer juristischer Personen übernehmen oder mit anderen juristischen Personen kooperieren.
Die Stiftung bezweckt die Förderung von Projekten, Ensembles, Chören und Orchestern der "Musikschule Konservatorium Zürich" und fördert deren Schülerinnen und Schüler. Sie unterstützt die "Musikschule Konservatorium Zürich" als Kompetenzzentrum für die musikalische Ausbildung ideell und materiell durch Beiträge oder Förderpreise. Mit Bezug auf das Vermögen der ehemaligen Lillyan Ziegler-Stiftung, das die Stiftung gemäss Art. 3 Abs. 2 dieser Stiftungsurkunde übernommen hat, wahrt die Stiftung den Zweck der seinerzeitigen Lillyan Ziegler-Stiftung, nämlich die Unterstützung und Förderung klassischer Musik auf dem Platz Zürich im weitesten Sinne und in allen möglichen Formen. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
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8005 Zürich
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