Die Stiftung bezweckt gemeinnützige Tätigkeiten in den Bereichen Sport, Soziales, Bildung, Kultur und Wissenschaft. Dazu will die Stiftung finanzielle Mittel beschaffen und im Einzelnen wie folgt verwenden: Im Bereich Sport sollen u.a. Nachwuchs, Amateure und Mannschaften unterstützt werden oder andere Organisationen, die diesen Zweck in gemeinnütziger Weise verfolgen. Die Stiftung will sich des Weiteren sozial betätigen und u.a. Bedürftigen im Kanton Zug helfen oder Sozialprojekte anderer Organisationen unterstützen. Im Bereich Bildung will die Stiftung u.a. Stipendien ermöglichen und Bildungsprojekte u.a. evtl. Universitäten/Hochschulen fördern. Die Stiftung will sich auch kulturellen Projekten annehmen, solche unterstützen und fördern. Schliesslich will die Stiftung Mittel zur Förderung von Projekten in den Bereichen Gesundheit und Umwelt einsetzen. Zu diesem Zweck schafft und unterstützt die Stiftung geeignete Anlagen und Institutionen oder richtet Beiträge aus an bereits bestehende Institutionen mit gleichartiger Zielsetzung sowie auch direkt an einzelne Personen oder Personengruppen.
Die Stiftung bezweckt, Menschen zu fördern, die aufgrund ihrer Lebensumstände ihre Talente nicht entfalten können, insbesondere ihnen eine Ausbildung zu ermöglichen und/oder sie bei der beruflichen und sozialen Integration zu unterstützen. Gefördert werden in erster Linie Men-schen, die von Flucht oder Gewalterfahrungen betroffen oder aus anderen Gründen durch schwierige Lebenssituationen benachteiligt sind. Die Stiftung kann zudem Aktivitäten, Projekte und Initiativen unterstützen, die ein verantwor-tungsbewusstes, ganzheitliches, nachhaltiges und sozial gerechtes Denken und Handeln för-dern und damit zur Potentialentfaltung und Weiterentwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Politik beitragen. Die Stiftung kann selbst ein Hilfswerk unterhalten oder bereits bestehende Institutionen unter- stützen, die denselben oder einen ähnlichen Zweck verfolgen. Unterstützt werden nur Institu-tionen, die ihren Sitz oder ihre Niederlassung in der Schweiz haben und einen gemeinnützigen Zweck verfolgen. Die Unterstützung kann auch darin bestehen, dass die Stiftung für die Errei- chung oder Unterstützung des Stiftungszweckes selber Liegenschaften erwirbt, baut oder mie-tet. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und ist nicht gewinnorientiert
Die Stiftung trägt zu einer positiven Weiterentwicklung der Gesellschaft bei, indem sie Organisationen, Projekte und Initiativen in den folgenden Bereichen unterstützt oder selber betreibt: Menschenrechte und Freiheitsrechte; Ökologie; Ökonomie; Lernen und Ausbilden; Ernährung und Gesundheit; Kunst, Kultur, Sport. Dabei lässt sich die Stiftung grundsätzlich von folgenden Massgaben leiten: Die physische und psychische Integrität von Menschen allen Alters als höchstes Gut; Fördern von zukunftsfähigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Sinne einer freiheitlichen und von gegenseitiger Verantwortung geprägten Gesellschaft und des sozialen Zusammenhalts; Lernen und Befähigen als Grundlagen des persönlichen und gesellschaftlichen Fortschritts; Fördern von Eigenverantwortlichkeit als tragfähigste Form der Unterstützung (Hilfe zur Selbsthilfe; Empowerment); Transparenz und Aufklärung als Grundlagen sinnvoller, eigenverantwortlicher Entscheide; Erfindungen und technologischer Fortschritt als ein zentraler Lösungsansatz für Zukunftsthemen. Die Stiftung fördert sowohl national als auch international, sowie auch lokal. Letzteres vor allem mit Bezug zu Wohn- und Aufenthaltsorten von Thomas Schmidheiny und seinen direkten Nachkommen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung und Förderung von jungen, talentierten Sportlerinnen und Sportlern in den Bereichen Athletik, Gesundheit, Ernährung, Forschung und Entwicklung (nach folgend zusammen «die Förderbereiche»). Die Stiftung bezweckt im Weiteren die Durchführung von Forschungsprojekten unter Beizug von Bildungsinstitutionen in den Förderbereichen. Zudem können Tagungen und Seminare zur Vermittlung von wissenschaftlichem Wissen und Forschungserkenntnissen in den Förderbereichen abgehalten werden. Schliesslich kann die Stiftung ihre Tätigkeit auf andere steuerbefreite Bereiche ausdehnen, soweit diese den vorgenannten Zwecken dienen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch finanzielle Unterstützungsbeiträge, Beiträge an Forschungsprojekte inkl. die finanzielle Abgeltung von Bildungsinstitutionen für deren Aufwendungen, Vergabe von Stipendien und durch Ausrichten sonstiger Zuwendungen an finanziell bedürftige Sportlerinnen und Sportler. Im Weiteren können Seminare und Tagungen selbständig organisiert werden; im Einzelfall auch durch den Beizug von Spezialisten. Zudem können innerhalb des Stiftungszweckes Infrastrukturprojekte und weitere Aktivitäten zugunsten des Leistungssports unterstützt werden, die dem Leistungssport zugutekommen. Im Weiteren können steuerbefreite Stiftungen unterstützt werden, welche die ganzheitliche Förderung von Athletinnen und Athleten bezwecken. Die Stiftung unterstützt primär Destinatäre aus der ganzen Schweiz und im Einzelfall auch solche aus dem Ausland. Die Stiftung kann mit anderen Organisationen - unabhängig von ihrer Rechtsform - zusammenarbeiten, wenn dies dem Stiftungszweck dienlich erscheint. Der Stifter behält sich gemäss Art. 86a ZGB ausdrücklich das Antragsrecht an die zuständige Behörde vor, den vorstehenden Zweck zu ändern, wenn seit der Errichtung der Stiftung oder seit der letzten vom Stifter verlangten Änderung mindestens zehn Jahre verstrichen sind. Den in diesem Artikel angeführten Destinatären/Begünstigten steht kein Rechtsanspruch am Stiftungsvermögen zu. Zuwendungen im Rahmen des Stiftungszweckes bestimmt ausschliesslich der Stiftungsrat. Dieser kann in einem Reglement nähere Vorschriften über die Ausführung des Stiftungszweckes umschreiben. Die Stiftung verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke.
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