Die Stiftung bezweckt die Verwendung allfälliger Zinsen nach Bedürfnis in folgender Rangordnung: a. Zur Unterstützung dürftiger ehelicher Nachkommen des Stifters, wobei sich die Unterstützungsberechtigung der weiblichen Nachkommen nur auf dieselben und ihre ehelichen Kinder erstreckt. b. Zur Unterstützung dürftiger ehelicher Nachkommen des Bruders Herrn Franz Josef Beck, wobei sich die Unterstützungsberechtigung der weiblichen Nachkommen nur auf dieselben und ihre ehelichen Kinder erstreckt. c. Zur Unterstützung der übrigen Geschwister und deren ehelichen Kindern, wenn solche der Unterstützung bedürftig werden sollten, wobei die Unterstützungsberechtigung aber noch auf ihre ehelichen Kindeskinder ausgedehnt werden kann. d. Die Unterstützungsberechtigung weiblicher Blutsverwandten erstreckt sich auf dieselben und noch auf ihre legitimen Kinder, kann aber noch auf ihre ehelichen Kindeskinder ausgedehnt werden, hört aber alsdann auf. Die Unterstützung kann unter Anderem auch bestehen in Form von Stipendien zur wirtschaftlichen, technischen oder gewerblichen Ausbildung von Unterstützungsberechtigten; zur Ermöglichung eines Geschäftsanfangs oder dessen Fortsetzung u.s.f. Nach dem Aussterben der ehelichen, männlichen Nachkommen des Stifters tritt die weibliche Linie der Nachkommen, jedoch mit Annahme des Familiennamens des Stifters in die Rechte der Stiftung ein.
Zweck der Stiftung ist die Erziehung und Bildung sowohl in wissenschaftlicher, technischer als gewerblicher Richtung der römisch-katholischen Nachkommen des Stifters männlicher Linie, Söhne und Töchter, mit dem Geschlechts- oder Familiennamen des Stifters. Sind keine römisch-katholischen Nachkommen vorhanden, zu Gunsten welcher Stipendien für oben angegebene Erziehungszwecke verwendet werden können, so darf der ganze oder teilweise Jahreszins des zinstragenden Stiftungskapitals zur Unterstützung der dürftigsten Familienmitglieder verwendet werden, wobei dem Verwaltungsrate der Stiftung freie Hand gelassen wird. Die Stiftungsberechtigung erbt sich grundsätzlich nur im männlichen Stamme Beck fort, dagegen bei Nachkommen weiblichen Geschlechts erstreckt sich die Berechtigung an dieser Stiftung auf dieselben und ihre Kinder, hört aber alsdann auf.
Die Stiftung bezweckt die Unterstützung folgender Personen: Die Nachkommen des am 26.3.1977 verstorbenen Ernst Bucherer, d.h. seine Kinder, die Grosskinder (mit Ausnahme von Cornelia Bucherer, Tochter der Bella Wipfli gesch. Bucherer), Urgrosskinder etc.; Christine Bucherer-Unfried, Gattin des Erich Bucherer, Sohn des am 26.3.1977 verstorbenen Ernst Bucherer; Lullu Hersche, geb. 22.6.1908, Militärstrasse 32, 6000 Luzern; Marga Düring-Hersche, geb. 28.8.1913, 84 Stockbridge, AV. Atherton, California, USA; Dorli Partsch-Hersche, geb. 28.7.1921, Bederstrasse 72, 8002 Zürich. Die Unterstützung erfolgt zur Bestreitung der Kosten der Erziehung und Ausstattung, sofern die Betroffenen oder bei Unmündigen deren Eltern nicht oder nur teilweise in der Lage sind, für den erforderlichen Aufwand aus eigenen Mitteln aufzukommen, sowie generell zur Unterstützung bedürftiger Familienmitglieder im Falle von Krankheit, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder anderer Notsituationen. In besonderen Fällen kann die Stiftung im Rahmen dieses Zweckes sich auf die Gewährung von Darlehen beschränken.
Die Stiftung verfolgt den Zweck, den Benefiziaren nachfolgende Leistungen zu erbringen: Fürsorge und Unterstützung bei Krankheit, Erwerbsunfähigkeit und anderen Notlagen; Ermöglichung und Erleichterung von Studien und Ausbildungskursen im In- und Ausland; Uebernahme von Erziehungskosten, die nicht durch die Oeffentlichkeit getragen werden; Ausstattung bei Heirat; Uebernahme von Arzt-, Arznei-, Spital- und Pflegekosten, zu deren Deckung die Benefiziaren nicht in der Lage sind; Gewährung von Kur- und Erholungsaufenthalten; Schaffung und Erhaltung von geeigneten Wohngelegenheiten für die Benefiziare, denen diese Wohngelegenheiten - nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Bedrängnis - auch ohne Entgelt oder zu reduziertem Mietzins zur Verfügung gestellt werden können; Schaffung und Erhaltung von geeigneten Gewerbe-, Geschäfts- und/oder Arbeitsräumen für die Benefiziare, denen diese Arbeitsräume - nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Lage - auch zu einem reduzierten Mietzins zur Verfügung gestellt werden können; Finanzierung von Familienzusammenkünften und familienhistorischen Arbeiten; Gewährung von Beiträgen an wissenschaftliche, kulturelle oder politische Arbeiten; Erstellung und Finanzierung der Familienregister; Beiträge und/oder Uebernahme der Kosten für Beerdigung und Grabunterhalt für die verstorbenen Benefiziare.
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Münsterplatz 1
6210 Sursee
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